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2025-1.050.421Homeoffice und Betriebsstätten
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.050.42104.01.2026

…dann der Fall, wenn sich im Homeoffice-Staat Personen oder Ressourcen befinden, zu denen das Unternehmen Zugang benötigt. Ein wirtschaftlicher Grund liegt also zB dann vor, wenn die Person für das Unternehmen direkt mit Kunden, Lieferanten, verbundenen Unternehmen oder anderen Personen in Kontakt tritt und…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…aufgrund der Anrechnungsbestimmung des § 1 Abs. 4 GrEStG 1987 keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Überträgt der wirtschaftlich Verfügungsberechtigte die Verwertungsbefugnis an eine andere Person, ohne dass sich in dem Eigentum des zivilrechtlichen Eigentümers etwas ändert, unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG 1987.…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…€). Da es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, ist eine Zusammenrechnung durchzuführen und die Steuer mit 0,5% von 250.000 € und mit 2% von 50.000 € zu berechnen. 2017: Vater übergibt dem Sohn eine Liegenschaft im Alleineigentum (Grundstückswert 200.000 €)…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Verkehrsteuern und Glücksspiel Für jede wirtschaftliche Einheit (iSd § 2 BewG 1955) kann gemäß § 1 letzter Satz GrWV die Ermittlungsmethode frei gewählt werden. Diese Wahlfreiheit gilt auch für die Finanzverwaltung. Zuerst ist zu prüfen, ob auf Grund der Beschaffenheit des Grundstückes eine Bewertung mit dem Immobilienpreisspiegel…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…13.5.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, wurde unter Punkt 1.1.3 festgehalten, dass dann, wenn alle Anteile an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft auf einen einzigen neuen Gesellschafter übertragen werden, ein Erwerb gemäß § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 und nicht gemäß § 1 Abs…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…abgegeben werden (zB für eine gesamte Erbschaft, wenn mehrere Grundstücke erworben werden) oder für jeden einzelnen Erwerbsvorgang (also pro wirtschaftlicher Einheit)? Lösung: Die Option darf für jeden Erwerbsvorgang, somit für jede erworbene wirtschaftliche Einheit gesondert abgegeben werden. 7.2. Erbschaften mit Auslandsbezug Seit 17.8…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…wirtschaftlicher Beziehung stehenden Schulden und Lasten stellen die Gegenleistung dar. Die Zahlung des Übernahmspreises kann dem überlebenden Partner unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…jedoch ist Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten frist- oder vertragsbestimmungsgemäß wieder beseitigt wurden. Aus diesem Grund sind bei einer Teilrückgängigmachung die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 anzuwenden. 3. KAPITALVERKEHRSTEUERGESETZ 3.1. …

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…BewG 1955 muss derjenige, dem eine wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist, eine Erklärung gegenüber dem Lagefinanzamt abgeben, wenn Umstände vorliegen, die zu einer Fortschreibung oder Nachfeststellung führen und diese Umstände nicht gemäß Abs. 4 bis 6 leg.cit. (zB von den Grundbuchsgerichten, dem Bundesamt für Eich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…hat. Person 2 und 3 sind mangels Kontrolle keine wirtschaftlichen Eigentümer der GmbH A. [Grafik]   2.3.2 Gemeinsame Kontrolle (Personengruppen) Zu beachten ist, dass im Anwendungsbereich des § 244 Abs. 2 UGB grundsätzlich jede der Ziffern immer nur von einer Muttergesellschaft erfüllt werden kann…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer liegt bei den Rechtsträgern bzw. den Adressaten der jeweiligen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. 7.5 Aktenvermerke Gemäß § 5a Abs. 3 WiEReG ist anstelle der Übermittlung von Urkunden unter gewissen Voraussetzungen die Übermittlung eines vollständigen Aktenvermerks zulässig. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich hinsichtlich aller…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…über den für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu übermitteln. Der relevante Inhalt umfasst jedenfalls die Kapitalanteile, Stimmrechte sowie sonstige Kontrollverhältnisse. Die Erklärung ist von allen Gesellschaftern zu zeichnen. Sollte der schriftlich oder mündlich abgeschlossene Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument keine Regelung über die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…andere Weise") angeführten Beispielen denkbar. 2.6.3 Abtretungsverträge Das Vorliegen eines Abtretungsvertrages, der eine Vertragspartei nur zur zukünftigen Übernahme von Geschäftsanteilen berechtigt, begründet grundsätzlich auch dann kein wirtschaftliches Eigentum, wenn der Übernehmer der Geschäftsanteile entscheiden kann, ob und wann er diese Geschäftsanteile übernehmen kann…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…anderer Personen, die nicht als Stifter gemeldet wurden, nicht 100% ergeben, sollte die Mittelherkunft der Stiftung genauer überprüft werden und insbesondere der wirtschaftliche und persönliche Grund der Zustiftungen erhoben und beurteilt werden. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3b WiEReG sind außerdem jene Nominee-Vereinbarungen gemäß §…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Abs. 2 WiEReG. Dieser ist selbst nicht meldepflichtig und kann auch kein oberster Rechtsträger sein. Für die Dauer des Verlassenschaftsverfahrens bleibt der Verstorbene grundsätzlich wirtschaftlicher Eigentümer. Wenn der ruhende Nachlass in das Firmenbuch eingetragen wird, so führt dies zu einer automatischen Beendigung einer Meldebefreiung gemäß …

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…grundsätzlich an andere Voraussetzungen als eine Meldung nach EU-MPfG. Sind die Voraussetzungen zur Abgabe beider Meldungen erfüllt, schließt die Geldwäscheverdachtsmeldung eine DAC 6-bzw. EU-MPfG-Meldung nicht aus. g) § 5 Z 6 EU-MPfG - Gestaltungen mit einer intransparenten Kette an rechtlichen und wirtschaftlichen…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 2/2

…2 EU-MPfG), ist auf Grundlage des EuGH-Urteils C-694/20 unanwendbar. Information anderer Intermediäre: Für die Befreiung eines Intermediärs von der Meldepflicht ist in einem ersten Schritt ein anderer beteiligter Intermediär im Inland bzw. innerhalb der EU unverzüglich von der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…Es handelt sich dabei um eine wirtschaftliche Einheit. Die forstwirtschaftlichen Kleinstwald-Hektarsätze sind allerdings differierend, was dem Grundeigentümer schwer erklärbar ist. Beispiel: KG A-Dorf: 221,6521 Euro Hektarsatz KG B-Dorf: 79,2134 Euro Hektarsatz Frage: Können Kleinstwald-Hektarsätze für Liegenschaften in unmittelbarer Nachbarschaft…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Gestaltungsmaßnahme, deren Ziel die Vermeidung der im Sitzstaat der C erhobenen Quellensteuer war; wirtschaftlich war die nl A-Holdings BV diejenige, die den Verkauf beschlossen, die Kaufverhandlungen geführt und die Vertragsgestaltung (mit)beeinflusst hat. Eine Beurteilung der grundsätzlichen Frage, ob ein Einbringungsvorgang gemäß Art. III…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…vom Kleinstbetrieb zum Handwerksbetrieb erfolgt. Eine langfristige quantitative Erweiterung des Vermögens, zB wegen wirtschaftlichen Erfolges der Körperschaft, löst grundsätzlich keinen Manteltatbestand aus; allerdings ist auch dabei auf einen inneren Zusammenhang der einzelnen Maßnahmen und ein möglicherweise planmäßiges Vorgehen zu achten. Bezugsgröße für eine quantitative Erweiterung…