… 12 Abs. 11 UStG 1994 zurückbezahlt. Im Errichtungszeitraum wurden keine Werbungskostenüberschüsse begehrt (kein Zinsaufwand, da ausreichend Eigenkapital vorhanden war). Eine Errichtung zum Zwecke der Veräußerung oder zur Nutzung für private Wohnzwecke war in der Bauphase nicht vorgesehen. Der Veräußerungserlös des Neubaus beträgt 4,5 Mio…
…Normalsteuersatz von 20%. Die Zurverfügungstellungen von Strom, Telefon sowie Bettwäsche und Handtüchern sind keine unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung und daher ebenfalls mit dem Normalsteuersatz zu besteuern. Die Orts- und Kurtaxe stellt einen durchlaufenden Posten dar (vgl. UStR 2000 Rz 657 ). § 10 Abs. 2 Z 4…
…§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a und Z 16 UStG 1994 (Rz 1 UStR 2000) Einräumung eines Vorkaufsrechtes gegen Entgelt Ein bebautes Grundstück wird seit längerer Zeit für Wohnzwecke vermietet. Nunmehr beabsichtigt der Vermieter, der auch zivilrechtlicher Eigentümer des Objektes ist, einem Dritten ein…
… 19 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 Winterpackage zum Pauschalpreis Mehrere Unternehmer bieten in Zusammenarbeit mit einem Tourismusverband (es wird keine eigene Gesellschaft gegründet) eine Winter-Package Card für Gäste an. Diese Card berechtigt zur wahlweisen Inanspruchnahme von mehr als 10 verschiedenen Leistungen (zB Bustickets…
…Geschäftslokal und in den darüber liegenden Stockwerken Nutzfläche für Wohnzwecke befindet)? Lösung: Die Kellerflächen teilen die rechtliche Beurteilung hinsichtlich des Alters (Sanierungszustandes) und der Gebäudeart mit dem darüber liegenden Gebäude bzw. mit jenen Teilen des Gebäudes, denen sie zuzuordnen sind (Wohnungseigentum). Es bestehen keine Bedenken…
…iVm § 8 Abs. 2 KStG 1988 Vermietung von Liegenschaften durch Immobilien-GmbHs an deren Gesellschafter GmbHs mit dem Unternehmenszweck Vermietung und Verwertung von Grundstücken vermieten Objekte bzw. Objektsteile an deren Gesellschafter (meistens zugleich Geschäftsführer) für Wohnzwecke. Oft handelt es sich um große Eigentumswohnungen, meist Dachgeschoßwohnungen…
…privaten Wohnzwecken als nicht unternehmerische Tätigkeit gewertet. Die ertragssteuerliche Behandlung noch ist jedoch in diesen Fällen noch ungeklärt. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten als nicht für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen…
…2 iVm § 24 BewG 1955 (Ehegatteneigentum) anwendbar? Lösung: 1. Fall A - Anerkennung des neuen Einfamilienhauses als Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Superädifikat): Sofern keine berechtigten Zweifel am Vorliegen eines Superädifikates bestehen, sind die wirtschaftlichen Einheiten beizubehalten. Eine Zusammenlegung der wirtschaftlichen Einheiten nach § 2 iVm…
… 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955) genügt der einseitige Bereicherungswille des Zuwendenden (zB VwGH 16.12.1999, 98/16/0403). Der Bereicherungswille muss kein unbedingter sein. Es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht oder in Kauf nimmt (zB VwGH 27.05…
…Es liegt keine Unternehmensgruppe vor. Nach der Verschmelzung wird das Treuhandverhältnis zwischen der A-Neu-GmbH und der Treuhand-GmbH wie folgt aufgelöst: Mit Zustimmung der A-Neu-GmbH tritt die Treuhand-GmbH 6% der Anteile an der ImmoX-GmbH an die ImmoY-GmbH in…
…§ 2 Tz 58). Da die GesbR für die Nutzung der Rübenerntemaschine kein fremdübliches Entgelt verlangt und dies außerdem in der besonderen Nahebeziehung zum Kunden (Gesellschafter) begründet ist, ist im konkreten Fall mangels Einnahmenerzielungsabsicht die Unternehmereigenschaft der GesbR zu verneinen. Variante: Einnahmenerzielung und in weiterer Folge…
…Im konkreten Fall beschränkt sich die Tätigkeit der abgabepflichtigen Person hinsichtlich der in Rede stehenden Eigentumswohnung jedoch darauf, diese der Tochter zu deren ausschließlich privaten Wohnzwecken zu überlassen. Diese Überlassung stellt sich als Gewährung des Unterhalts an eine unterhaltsberechtigte Person dar und nicht als wirtschaftliche…
…und ob eine intensivere oder extensivere Wirtschaftsweise vorliegt. Eine reine Überwachungs- und Aufsichtstätigkeit (zB bei Betriebsverpachtung) hingegen ist keine bewertungsrechtlich relevante landwirtschaftliche Tätigkeit. Rechtsprechung: Gebäude, die dem Inhaber landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen und seinen Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, gehören dann zum land- und forstwirtschaftlichen…
…kein gemischt genutztes Investitionsgut vor, sodass das Gebäude (mit den für private Wohnzwecke der Gesellschafter errichteten und überlassenen Wohnungen) zur Gänze zum Unternehmensbereich der GmbH gehört und ein anteiliger Vorsteuerausschluss nicht möglich ist. 2. Fall: In der Errichtung von Wohnungen zur Vermietung für private Wohnzwecke…
…die Wohnzwecken des Stifters sowie dessen Familie dienen und trägt sämtliche Kosten für Einrichtung, Hausrat, Lebenshaltung etc für die Familie des Stifters. Faktisch werden alle Einnahmen, Ausgaben und Investitionen in den Büchern der Privatstiftung erfasst. Es erfolgt keine Dokumentation, was und in welcher Größenordnung dem…
…Homepage des BMF berechnet werden (https://service.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/Par14/Par14.aspx). Bei einer 30-jährigen vorschüssigen Leistung wäre im Übrigen noch keine Deckelung notwendig (Kapitalwert für 30 Jahre = 15,333-facher Jahreswert, tabellarische Aufstellungen zB in Twaroch-Wittmann-Frühwald…
…festgestellt wurde, erfüllen auch die mit solchen Schulen verbundenen Schülerheime und Internate desselben Rechtsträgers Hoheitsaufgaben, wenn sie wie die Bundeskonvikte nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Selbsterhaltung geführt werden und keine auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit ausüben. Auf die Bezeichnung kommt es dabei ebensowenig an, sodass grundsätzlich…
…anschließend an die Gemeinde vermietet wird? Nach Rz 274 UStR 2000 ist anstatt des einkommensteuerlich maßgeblichen Wertes mindestens der gesamte Einheitswert der übertragenen Liegenschaft anzusetzen, soweit für die übertragene Liegenschaft kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden konnte. Wie ist vorzugehen, wenn die Gemeinde für das Gebäude…
…Werbeleistungen durchzuführen. Es liegt daher ein Leistungsaustausch zwischen der KÖR und der GmbH vor. Die Zahlungen der KÖR an die GmbH sind daher kein Zuschuss, sondern ein umsatzsteuerbares Entgelt für Werbeleistungen. Die GmbH ist in diesem Zusammenhang als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig und Vorsteuern können abgezogen werden…
…werden." Es handelt sich um eine freiwillige Mitgliedschaft der einzelnen Mitglieder. Die Gemeinde ist kein Mitglied der WG. Diese WG erhält von der Gemeinde XY Zuschüsse/Subventionen für "1.-Stunde-Gratis-Parken" der Kunden in der Tiefgarage. Die WG bezahlt der XY Garagen Errichtungs- und…