…Zusammenwirken mit dem Ziel vorgelegen hat, die Verlustvorträge der Körperschaft für die (neue) wirtschaftliche Betätigung des Folgeeigentümers und Bruders des bisherigen Gesellschafters nutzbar zu machen. Mit Oktober 2008 ist deshalb die Identität des Steuerpflichtigen nicht mehr gegeben und es liegt ein Mantelkauf iSd § 8 Abs…
…Hauptwohnsitz in Österreich besteht, muss zusätzlich auch noch ein Nachweis der Identität (Kopie eines Lichtbildausweises) hochgeladen werden (§ 5 Abs. 2 WiEReG). In Einzelfällen kann es sein, dass sich das Geburtsdatum oder der Geburtsort bei verstorbenen wirtschaftlichen Eigentümern nicht mehr eruieren lässt, beispielsweise wenn diese schon…
…Auch die Prüfung der Identität des Abnehmers unter Einhaltung der ordnungsgemäßen kaufmännischen Sorgfaltspflicht ist dafür erforderlich. Sofern diese Voraussetzungen im gegenständlichen Fall erfüllt sind, besteht für den österreichischen Lieferanten ein Vertrauensschutz iSd Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 und schuldet der Abnehmer die Umsatzsteuer. Art…
…kein steuerbarer Grundstücksumsatz der Gemeinschaft vor (vgl. UStR 2000 Rz 785; Ruppe, UStG, § 6 Tz 240; Kolacny/Caganek, UStG, § 6 Anm. 33 d). Es ergeben sich daher bei der Miteigentumsgemeinschaft, die ihre Vermietungstätigkeit unverändert fortführt, keine Auswirkungen (zur analogen Auslegung beim Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften siehe…
…oder 31 der 5. Geldwäscherichtlinie als ausreichend angesehen werden. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass Auszüge aus ausländischen Handels-, Gesellschafts- oder Trustregistern gemäß § 5a Abs. 4 WiEReG bei Meldungen und Änderungsmeldungen nicht älter als 6 Wochen sein dürfen. Ersatzweise ist die Identität des ausländischen…
…C-208/00, Überseering). Zumal Luxemburg offenbar der sog. "Sitztheorie" folgt und die Verlegung des Verwaltungssitzes - gemeinschaftsrechtskonform (EuGH 16.12.2008, Rs C-210/06, Cartesio) - zum Anlass nehmen kann, der wegziehenden Gesellschaft ihre rechtliche Identität zu berauben, wird zu prüfen sein, ob die luxemburgische…
…2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt Gesellschafter-Geschäftsführer, die Einkünfte gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erzielen, und in Bezug auf derartig Einkünfte eine Förderung beanspruchen, haben ausdrücklich zu bestätigen, dass eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung der Gesellschaft durch COVID-19 vorliegt und die…
…bei der sich ein Nominee oder ein Nominee-Direktor verpflichtet, für den Nominator zu handeln. Als Nominee-Vereinbarungen iSd § 2a WiEReG sind nur jene Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) zu verstehen, die sich auf das Halten von Gesellschaftsanteilen oder eine Funktionsausübung bei einem Rechtsträger (zB Funktionen iSd…
…Z 3 WiEReG ausübt, dann ist der betreffende Rechtsträger stets oberster Rechtsträger. Diese Definition des Rechtsträgers umfasst auch vergleichbare Rechtsträger im Sinne des § 1 WiEReG mit einem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland. Ein Verein oder eine eigentümerlose Gesellschaft, bei denen gemäß…
…Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide anzuwenden, mit denen ausgesprochen wird, dass eine solche Feststellung zu unterbleiben hat. Die Wirksamkeit eines solchen Nichtfeststellungsbescheides setzt voraus, dass der…
…der Leistung anzusehen (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2013, Erlass des BMF vom 7.10.2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 , Frage 1 mVa EuGH 21.4.2005, Rs C-25/03 , HE ). Die Umsatzsteuer iZm dem Gebäude ist diesfalls im Verhältnis zum Anteil jedes einzelnen Gesellschafters…
…des § 11 Abs. 6 UStG 1994 nicht erfüllt. Nach der Rechtsprechung des VwGH bezweckt jedoch die Bestimmung des § 11 Abs. 12 UStG 1994 die betragsmäßige Identität zwischen der Steuerschuld des leistenden Unternehmers und dem Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers (vgl. z.B. Erkenntnis des VwGH vom 25…
…33) Angesichts der derzeitigen Ungewissheit über die Abkommensberechtigung ausländischer Trusts und Investmentfonds sieht die Verordnung in § 5 Abs. 1 Z. 5 hier ebenfalls eine Sperre für die Quellenentlastung vor und dehnt diese auf die teilweise funktional trustähnlichen Stiftungen aus. 2.7. Zahlungen an doppelansässige Gesellschaften …
…wurden. Der Förderungswerber verpflichtet sich, Dokumente zur Feststellung des Sachverhaltes auf Anforderung vorzulegen (z.B. Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Nachweis über die Bezahlung von Tourismusabgaben, Steuererklärung, Abgabenerklärung, Selbstbemessung). Das Förderungsansuchen ist vom Förderungswerber unter Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung zu bestätigen und zu unterschreiben bzw. die Identität…
…1). Hinsichtlich des Begriffes der wesentlichen Betriebsgrundlagen siehe EStR 2000 Rz 5507 ff . 6.11 § 15a Abs. 5 ErbStG 1955 - Nachversteuerung Frage: Kommt es zu einer Nachversteuerung gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG 1955, wenn ein im Nachlass enthaltener Gesellschaftsanteil im Rahmen eines Erbübereinkommens an einen…
…Satz BAO nicht bei telegraphischer, fernschriftlicher oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung erfolgter Einreichung von Anbringen. Es muss jedoch ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individueller Schriftzug sein, der entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt (vgl. zB VwGH 27.08…
…aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichneten kennt, dessen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Sie muss nicht lesbar sein. Nötig ist aber ein die Identität des Unterschreibenden kennzeichnender, individueller Schriftzug, der entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens…
…70 Abs. 1 MinBestG. An die Stelle der Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch die in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten oder die benannte örtliche Einheit tritt in diesem Fall die Pflicht, dem Finanzamt für Großbetriebe die Identität der ausländischen Einheit, die den Mindeststeuerbericht einreichen wird, sowie…
…ausgestellt. Hinsichtlich der Verrechnung wird, unabhängig von der Größe der Sendung, bei einer Kontrolle der in Abschnitt 1.6. angeführten Erzeugnisse der Gebührenposten "2004762 Prüfung der Identität der Sendung (Identitätskontrolle)" herangezogen. Bei einem Verzicht bzw. einer Beanstandung ist die gleiche Vorgehensweise bezüglich der Verrechnung wie…
…war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in derselben Sache würde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, der besagt, dass…