…Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung... Diese Regeln werden von den Abkommen nicht angesprochen und deshalb durch…
…der Fall, wenn die Position der maltesischen Gesellschaft in wirtschaftlicher Hinsicht jener eines bloßen Treuhänders gleichkommt und sonach der wirtschaftliche Eigentümer des Vermögens nach wie vor die österreichische Muttergesellschaft ist und wenn weiters auch die Erwirtschaftung des Kapitalertrages funktionell der österreichischen Gesellschaft zuzurechnen ist, weil…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
…die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und die Vergütungen für die geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich tragen. Der Umstand, dass steuerrechtliche Regelungen nicht formalrechtlich, sondern wirtschaftlich auszulegen sind…
…dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass ihm lediglich ein Betrag von 70 zugeflossen ist; denn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wäre es nicht vertretbar, die auf den Gesellschaftsgewinnen lastende Steuer als dem Gesellschafter zugeflossen anzusehen, wenn infolge eines abweichenden ausländischen Steuerrechtes diese Steuer "im Umweg" über den…
…Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn…
…den USA ansässige, operativ tätige und börsennotierte Konzernmuttergesellschaft (US-KM) beteiligt ist. Unter der Annahme, dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, wie im…
…US-Konzernunternehmen darstellt. "Vertragsabschlussvollmacht" ist in diesem Zusammenhang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung lt. Stand 1.9.1992) zu verstehen: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrages verbindlich auszuhandeln, kann davon…
…Ob es bei Künstlerauftritten zu solchen "geteilten Rechtsbeziehungen" kommt, ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen. Erfüllt der österreichische Konzertveranstalter durch Bezahlung der Aufenthaltskosten seine vertraglichen Beziehungen ausschließlich nur gegenüber dem ausländischen Unternehmen (und nicht gegenüber dem Künstler) teilen die für den Künstler bezahlten Aufenthaltskosten das…
Schließt eine Salzburger Privatkrankenanstalt mit einer schweizerischen Gesellschaft eine Vereinbarung ab, derzufolge zwei schweizerische Krankenschwestern für die Dauer von 4 bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA…
…hierfür Lizenzeinnahmen in Höhe von 1000 vereinnahmt, die in Japan einer 10-prozentigen Abzugsbesteuerung unterzogen worden sind (Nettoüberweisung daher 900), dann ist die österreichische GmbH berechtigt, die japanische Quellensteuer von 100 auf ihre Körperschaftsteuer anzurechnen. Wenn die GmbH wirtschaftlicher Eigentümer der nach Japan lizenzierten Aufführungsrechte…
…sind nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit. Dieser auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 BAO beruhende und in LStR 2002 Rz 931 unter Berufung auf die dort zitierte Judikatur festgehaltene Grundsatz gilt auch für die Beurteilung der steuerlichen…
…einer Doppelfunktion in wirtschaftlicher Betrachtungsweise stets eine Entgeltaufteilung zu erfolgen hat. In den Erörterungen mit der deutschen Steuerverwaltung wurde allerdings - vor allem im Hinblick auf eine grenzüberschreitend sicherere Vollziehbarkeit - einer förmlicheren Betrachtung der Vorzug eingeräumt: nur wenn in einer gesonderten vertragliche Vereinbarung eine genau spezifizierte…
…mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung gewählter zivilrechtlicher Gestaltungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH…
…in wirtschaftlicher Hinsicht nur so verstanden werden, dass hiebei ein Netto-Kapitalertrag von S 1 Mio. erzielt werden sollte (S 21 Mio. Bruttozinsen abzüglich vorweg vereinbartem Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von S 20 Mio.). Falls keine weiteren Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen…
…nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag der schweizerischen Muttergesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der schweizerischen Muttergesellschaft zu leistende Kostenersatz über die österreichische Tochtergesellschaft abgerechnet wird. Denn Kosten, die bei…
…Abzugsbesteuerung zu entlasten und kann das Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden, dann können die DBAs solange unmittelbar angewendet und demzufolge die Einkünfte von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird (EAS 1352, 1358, 1440, 1745…
…183-Tage-Frist) kein österreichischer Besteuerungsanspruch auflebt. Die vorstehenden Ausführungen gehen davon aus, daß die verleasten Arbeitskräfte in Deutschland ansässig sind und daß der deutsche Überlasser auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre Arbeitgeber ist, weil er auch während der Entsendungszeit schwerpunktmäßig die Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt. 27…
…dass die vertragliche Vereinbarung mit den deutschen Stuntmen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Begründung eines Dienstverhältnisses zu werten ist, unterliegen die Vergütungen an die deutschen Stuntmen nicht der beschränkten Steuerpflicht und es besteht folglich auch keine Steuerabzugspflicht für die österreichische Filmproduktionsgesellschaft. Die steuerliche Nichterfassung in…
…Auf schweizerischer Seite wird bei Finanzierungsbetriebstätten pauschal davon ausgegangen, dass 10/11 der vereinnahmten Zinsen steuerlich abzugsfähige Refinanzierungszinsen darstellen. Die Schweiz geht sonach offenbar davon aus, dass für das schweizerische Finanzierungsgeschäft innerhalb eines Konzerns eine Eigenkapitalunterlegung nur mit 1/11 erforderlich ist. Aus dem Bericht…