…vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist." Im gegebenen Zusammenhang verdienen aber auch die Aussagen der EAS.1527 Beachtung. Die Steuerfreistellung bzw…
…näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber gleichzeitig im Ausland keine Betriebstätte unterhält. Eine derartige Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 18. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…bis 29.9. des Folgejahres), dann ist vorweg zu klären, ob diese (ungewöhnliche) Konstruktion im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise steuerlich anzuerkennen ist, oder ob als wahrer Arbeitgeber das österreichische Unternehmen und nicht das liechtensteinische Personalgestellungsunternehmen anzusehen ist. Zu dieser sachverhaltsabhängigen Frage kann im EAS-Verfahren…
…besteht. Dies kann gemäß der im Einkommensteuerrecht stets anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch dann der Fall sein, wenn kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraus…
…u.a. Rechnungen im eigenen Namen ausstellen. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den betroffenen ausländischen Steuerverwaltungen - einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…fließenden Zinsen weder nach inländischem Recht noch nach Art. 11 des zwischen den Niederlanden und Österreich bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens einer österreichischen Quellenbesteuerung. Die gewählte Gestaltung muss allerdings den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und dem darin fußenden Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Eine Durchleuchtung des Falles in dieser Hinsicht könnte…
…werden. Denn Gestaltungen dieser Art, die offensichtlich auf Doppelnichtbesteuerung ausgerichtet sind, bedürfen einer sorgfältigen Durchleuchtung des maßgebenden Sachverhaltes auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und damit Erhebungen, die nicht auf der Ebene des Ministeriums angestellt werden können. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit. Dieser auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 BAO beruhende und in LStR 2002 Rz 931 unter Berufung auf die dort zitierte Judikatur festgehaltene Grundsatz gilt auch für die Beurteilung der steuerlichen Relevanz eines als Personalüberlassungsvertrag bezeichneten…
…für Umweltstudien auch für das Wiener Büro dieses Zentrums (das als eigene Rechtsperson in der Rechtsform eines Vereines besteht) tätig, so ist im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, ob für Besteuerungszwecke zwei Dienstverhältnisse (eines zum britischen Zentrum und eines zu dem inländischen Verein) vorliegen…
Stellt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft ihren Auslandstöchtern Personal als Geschäftsführer zur Verfügung, ist zunächst im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, ob in diesen Fällen nicht in Wahrheit weitere (steuerliche) Dienstverhältnisse zu den ausländischen Tochtergesellschaften begründet werden. Auf die diesbezüglichen Abgrenzungshilfen in Ziffer 8 des…
…veröffentlicht wurden. Ist als Ergebnis einer solchen Prüfung das kanadische Unternehmen nicht nur formal, sondern auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber des Piloten während seines Dienstes für die österreichische Fluglinie anzusehen, unterliegen die (vom kanadischen Arbeitgeber gezahlten) Dienstbezüge nach Auffassung des BM für Finanzen gemäß…
…der Anteile einer österreichischen GmbH gehören, von dieser GmbH eine Gewinnausschüttung, dann ist die österreichische Kapitalertragsteuer (wenn die Gewinnausschüttung auch in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der liechtensteinischen AG zuzurechnen ist) gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein auf 15% herabzusetzen. Aus der Mutter-Tochterrichtlinie ist…
…beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu erfolgen. Sollte sich daher im Ermittlungsverfahren ergeben, dass die…
…mit Rechtsfragen bei Sachverhaltsgestaltungen zu verlangen, die bereits erkennen lassen, dass sie vermutlich einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht Stand halten werden. Denn übernimmt jemand die Geschäftsführung einer österreichischen GmbH, dann wird üblicherweise eine vertragliche Vereinbarung zwischen ihm und der österreichischen GmbH eingegangen. Ist es aber so…
…nicht an ihn sondern unmittelbar an die Spedition ergeht) zu keiner anders lautenden Beurteilung. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Hinweis insbesondere auf Ziffer 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 des OECD-Musterabkommens) davon auszugehen sein…
…Teile des Veräußerungspreises zufließen, kann hiedurch nicht eine Steuerpflicht für einen vor der Wohnsitznahme gesetzten steuerlichen Tatbestand herbeigeführt werden. Zinsen für den "loan stock" - der vermutlich im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Kaufpreisforderung aus der seinerzeitigen Beteiligungsveräußerung zu sehen sein wird - unterliegen, soweit sie auf…
…ihrer österreichischen Tochtergesellschaft erbringt, und dass daher die österreichische Tochtergesellschaft nicht im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist (Ziffer 8 des OECD-Kommentars zu Artikel 17 des OECD-Musterabkommens in der Fassung 1.9.1992). Weiters ist Voraussetzung, dass die entsandte Dienstnehmerin…
…dadurch nachkommt, dass er die niederländische Unternehmung (als Subauftragnehmer) beauftragt, die erforderlichen Informationen dem österreichischen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine von der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung abweichende steuerliche Beurteilung geboten ist, könnte nur nach umfangreichen Sachverhaltsfeststellungen entschieden werden, die…
…Kapitalgesellschaft seine Beteiligung zum Nominalwert an eine holländische Gesellschaft veräußern, wobei bereits der Einheitswertanteil der Beteiligung das 16fache des Kaufpreises beträgt. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 24. August 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…Äußerung dahingehend abgegeben werden, ob bei Beibehaltung der in der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen zu rechnen ist. Ob gewählte Gestaltungen den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhalten, muss als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde überlassen bleiben. 17. Dezember 1993 Für…