…7, demzufolge es dem Abkommenszusammenhang nicht widerspricht, wenn dem Begriff "eine weite Bedeutung" beigemessen wird). Ob Zinsen, die ein deutscher Personengesellschafter von seiner österreichischen Personengesellschaft bezieht, einen Bestandteil seines aus der Personengesellschaftsbetriebstätte gezogenen Gewinnes bildet und folglich unter Artikel 7 DBA-D zu subsumieren sind…
…Im Übrigen ist zu bedenken, dass ein DBA- Betriebstättendiskriminierungsverbot einer ausländischen Gesellschaft nur dann die Vorteile der Beteiligungsertragsbefreiung verschaffen kann, wenn hinsichtlich einer derart weiten Auslegung die Reziprozität mit dem jeweiligen DBA-Partnerstaat hergestellt ist. 25. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…gegenwärtig international nicht einwandfrei geklärt, ob solche Entgelte noch als Lizenzgebühren gelten oder nicht (Hinweis auf EAS 882). Solange diese Frage aber international ungeklärt und auch keine ausdrückliche Rechtspflicht zu einer weiten Auslegung des Art. 12 in Österreich normiert ist, kann von dem in Österreich…
…Auslegungsfragen darstellt, wird die darin zum Ausdruck kommende Meinung nicht erst ab 1992 (bzw. 1994) rechtliche Bedeutung besitzen. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention auch "jede spätere Übung bei der Anwendung des Vertrags" in gleicher Weise…
…einfließenden Gewinnausschüttungen beseitigt worden, nicht hingegen für die aus Österreich abfließenden Gewinnausschüttungen (§ 94a EStG). Daher muss im Grunde die bisherige Auslegung weiter aufrechterhalten werden, dass nicht nur eine Beteiligungshaltung im Wege einer Tochtergesellschaft, sondern auch im Wege einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als mittelbare Beteiligungshaltung einzustufen ist. …
…Der Begriff der "festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ist hiebei § 29 BAO entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu eigen. Ein Jagdpachtrevier wird daher als Betriebstätte anzusehen sein. Für den in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom ausländischen Arbeitgeber…
…BFH (Urteil vom 21.8.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei der Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts auszugehen. Diese in der deutschen Rechtsprechung formulierten Grundsätze erscheinen…
Werden Produkte einer deutschen GmbH in Österreich in der Weise vertrieben, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die Vertriebsaktivitäten durchführen, wobei einer von ihnen auch die Verkaufsabschlüsse tätigt und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
…werden, lässt sich - abgesehen davon, dass eine solche Auslegungsregel mit Italien bislang noch nicht aufgestellt worden ist - für den vorliegenden Fall nichts gewinnen, da hier die 12-Monatsfrist auch bei Außerachtlassung des Monats Jänner bei Weitem überschritten ist. 27. Februar 2002 Für den Bundesminister: Dr…
In der im Jahr 2010 veröffentlichten Aktualisierung des OECD-Kommentars wurde angesichts bestehender Auslegungsdivergenzen über den Arbeitgeberbegriff der "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 lit. b OECD-MA entschieden, dass in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden…
Hat ein seit Jahren in England lebender Geschäftsführer der britischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft eine in Österreich lebende Studentin geheiratet und auf diese Weise in Österreich nach längerer Zeit erstmals wieder einen gelegentlich benutzten Zweitwohnsitz begründet, dann löst dieser inländische Zweitwohnsitz wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht…
…Abs. 2 DBA-Tschechien verwendete Begriff "Arbeitgeber" ist so wie im OECD-MA im DBA nicht näher definiert. Nach den jüngsten Entwicklungen in der OECD wird keine autonome Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang heraus angestrebt, sondern es soll auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2…
…in diesem Staat fortgesetzt wird". Der Wortlaut vermeidet eine Bezugnahme auf ein "unmittelbares" Fortsetzen. Die Auslegung wird daher nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in einer Weise vorzunehmen sein, dass hierdurch nicht das mit der Bestimmung angestrebte Regelungsziel verfehlt wird. Dies wäre beispielsweise der Fall…
…mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst und hat eine solche Auslegung (betr. das DBA-Polen) abgelehnt. In gleicher Weise wurde bei der Auslegung des DBA-Frankreich vorgegangen (EAS 3146). Die Wendung "zur Gänze oder hauptsächlich" wie sie im…
…12 DBA-D grundsätzlich in Deutschland der Besteuerung; diese Lizenzgebühren sind dementsprechend in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Wurden die durch die Lizenzverträge überlassenen Werte allerdings in einer inländischen Betriebstätte (dies kann auch die Zweitwohnung sein) geschaffen, sind die Lizenzgebühren in Österreich zu versteuern und…
…Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht, kann vereinzelt aus Judikaten des Gerichtshofes abgeleitet werden. Im Fall…
…der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Die Bestimmung erlaubt somit die Besteuerung in jenem Staat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Fluggesellschaft befindet (Malta), allerdings nicht in ausschließlicher Weise, wie dies bei Verwendung des Wortes "nur" der Fall wäre. Art. 15 Abs…
…der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt…