…kann, liegt auf der Hand. Eine weite Auslegung des Irrtumsbegriffes erfasst in Beachtung der Flexibilität des Zollrechtes und des Grundsatzes von Treu und Glauben - vor allem im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesministeriums für Finanzen im Fax vom 28. November 1995 - daher auch jene Fälle…
Der Beschwerde, namentlich dem Antrag der Bf. auf Erstattung der in der Höhe von € 24.763,99 (ATS 340.760,00) entrichteten Abgaben an Zoll war daher gemäß Art. 239 ZK in Verbindung mit Art. 900 Abs. 1 Buchstabe a ZK-DVO stattzugeben. Klagenfurt…
…das Fahrzeug in das Ausland verkauft hatte, sondern der Bf. Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen, war der rechtlichen Beurteilung des gegenständlichen Sachverhaltes eine unionsrechtlich und verfassungsrechtlich gebotene weite Auslegung des Begriffes "Zulassungsbesitzer" zugrunde zu legen. Hätte der Bf. das gegenständliche Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichen…
…ausdrücklich vorgesehene Anbringen (vgl Ritz, ÖStZ 1988, 243; Stoll, BAO, 2999). Der Grundsatz der verfassungskonformen Interpretation spricht für eine weite Auslegung des § 311 Abs. 1 BAO. Daher unterliegen Anbringen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgesehen sind, jedenfalls dann der Entscheidungspflicht, wenn die Erledigung nicht im…
…in der Verordnung ausdrücklich erwähnter, betrieblich bzw. beruflich bedingter Aufwendungen bzw. Ausgaben. Bei weiter Auslegung des Begriffes Wohnungsverband, sind auch Räumlichkeiten diesem Begriff zuzurechnen, wenn sie nicht direkt von der Wohnung aus zu betreten sind, aber doch unmittelbar an diese grenzen. Wie den Ergebnissen der…
…Versicherungsumsatz tätigte. Dieses Judikat habe ein Kreditkartenunternehmen betroffen, das seinen Kunden im Rahmen einer Gruppenversicherung bei einem Versicherer Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Verlust der Kreditkarte verschaffte. Das vorrangige Europarecht gebiete eine weite Auslegung des Begriffes "Versicherungsumsatz", weshalb die strittigen Umsätze jedenfalls darunter zu subsumieren seien…
…die von keiner öffentlichen Schule in vergleichbarer Weise angeboten werden. Diese Leistungen stehen in Konkurrenz mit den steuerpflichtigen Leistungen anderer Anbieter und sollen auch nicht durch eine mehrstufige Leistungserbringung steuerfrei gestellt werden können. (Eine weite Auslegung des Begriffes öffentliche Schule in Richtung Einbeziehung von Hochschulen…
…a und b EU-MPfG). Die weite Auslegung des Begriffs "beteiligt" führt in einem ersten Prüfschritt zu einem sehr großen Kreis an grenzüberschreitenden Gestaltungen: Bsp.: Unternehmen A (ansässig in Staat X) ist jeweils zu 90% an Unternehmen B und C (beide ansässig in Staat Y…
…Gmina Ryjewo, diese weite Auslegung ausdrücklich. Im Sinne dieser Darlegungen ist die begehrte Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Auf Basis dieser Ausführungen war spruchgemäß zu entscheiden. Die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer des Jahres 2012 in EUR ermitteln sich wie folgt: [Grafik] Gesamtbetrag der Vorsteuern: (ohne nachstehende Vorsteuern…
… 28 EStG zum Ausdruck komme. Eine weite Auslegung des Begriffs der Bauleistung sei gesetzlich nicht gedeckt. Bühnendekorationen seien als bewegliche Sachen einzustufen, da ihr Auf- und Abbau verhältnismäßig einfach möglich sei und sie auch häufig an verschiedenen Orten wiederverwendet würden. Da ihre Gewerbebefugnis Arbeiten ausschließe…
…und Verpachtung weite, an § 4 EStG angenäherte Werbungskostenbegriff des § 16 EStG auch den Abzug von notwendigen Aufwendungen zulasse, "die nicht unmittelbar der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen dienen, sondern durch die Tatsache bedingt sind, dass ein Mietobjekt vorhanden ist"... Die weite Auslegung des Werbungskostenbegriffs…
…Zur Gewährung der begehrten Begünstigung ist somit zwingend gefordert, dass es sich beim Absender um eine Privatperson handelt. Für eine derart weite Auslegung dieser Bestimmungen im Sinne des Bf., dass dieses Tatbestandsmerkmal auch dann erfüllt sei, wenn es sich beim Absender um ein Unternehmen handle…
…Zur Gewährung der begehrten Begünstigung ist somit zwingend gefordert, dass es sich beim Absender um eine Privatperson handelt. Für eine derart weite Auslegung dieser Bestimmungen im Sinne des Bf., dass dieses Tatbestandsmerkmal auch dann erfüllt sei, wenn es sich beim Absender um ein Unternehmen handle…
…Zur Gewährung der begehrten Begünstigung ist somit zwingend gefordert, dass es sich beim Absender um eine Privatperson handelt. Für eine derart weite Auslegung dieser Bestimmungen im Sinne des Bf., dass dieses Tatbestandsmerkmal auch dann erfüllt sei, wenn es sich beim Absender um ein Unternehmen handle…
…mit der Rechtsbehauptung "Wett-Terminals können von sich aus keine Entscheidung über Gewinn oder Verlust herbeiführen (nur zentralseitig über Satellitensignal)". Auch hier werden bloß Begriffe in einer Weise verwendet, die zwar bei wörtlicher Auslegung in einem Gesetzestext Deckung finden, aber völlig anders zu verstehen sind…
…wenn ein Anbringen aus formalen Gründen (etwa Fehlen der Antragslegitimation, Verspätung etc.) unzulässig ist. Der Grundsatz der verfassungskonformen Interpretation (Ritz, ÖStZ 1988, 243) spricht für eine weite Auslegung des § 85a BAO. Daher unterliegen Anbringen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgesehen sind, jedenfalls dann der Entscheidungspflicht…
…zum Ausdruck gebracht hat. Es trifft zwar zu, dass (einfache) Gesetze möglichst verfassungskonform auszulegen sind. Aber nur dann, wenn ein Gesetzestext überhaupt in verschiedener Weise auslegbar ist, engt sich die Wahl auf jene Auslegung ein, die das Gesetz verfassungskonform erscheinen lassen (VwGH 26. 1. 1998…
…Art und Weise abgebe, die nur einen Verzehr an Ort und Stelle sinnvoll erscheinen lasse. Die Wortfolge "nach den Umständen ihrer Abgabe ... dazu geeignet" sei daher in einschränkender Interpretation im Sinne von "nach den Umständen ihrer Abgabe .... dazu vorgesehen" zu verstehen. Diese Auslegung finde auch…
…Z 11 lit b UStG daher auch dann zur Anwendung, wenn es sich bei dem den maßgeblichen Umsatz ausführenden Unternehmen um keine Einzelperson, sondern um einen Personenzusammenschluss oder eine juristische Person handelt. Eine weite Auslegung des Begriffs "Privatlehrer" im § 6 Abs. 1 Z 11 lit…
…Stellen, öffentliche Stellen und sonstige, dem öffentlichen Recht unterliegende Stellen". Diese unbestimmten Gesetzesbegriffe lassen eine weite Auslegung von "staatl. Organisationen" zu. So sind auch im Bereich des öffentlichen Rechts durch jeweilige Sondergesetzte oder Verordnungen neben den Gebietskörperschaften auch eingerichtete Personenkörperschaften (zB berufliche Interessenvertretungen wie Wirtschaftskammer…