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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSZ3K ZRV/0075-Z3K/03

Erstattung von Einfuhrabgaben wegen irrtümlicher Anmeldung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr.

geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)ZRV/0075-Z3K/03vom 20.03.2006Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Der Beschwerde, namentlich dem Antrag der Bf. auf Erstattung der in der Höhe von € 24.763,99 (ATS 340.760,00) entrichteten Abgaben an Zoll war daher gemäß Art. 239 ZK in Verbindung mit Art. 900 Abs. 1 Buchstabe a ZK-DVO stattzugeben. Klagenfurt, am 20. März 2006

Normen und Schlagworte

irrtümliche Anmeldungweite AuslegungAnmelderWarenempfängerIrrtumsrechtIrrtumWillenserklärungVertreterAnnahme der AnmeldungAuftragErstattungTreu und GlaubenRechtsunsicherheitGeneralvollmachtdirekte Vertretungindirekte Vertretung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Zoll (Senat)
Geschäftszahl
ZRV/0075-Z3K/03
Stammnummer
21476
Gültig
20.03.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF