…119 Irrtum der zuständigen Behörden (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 120 genannten Fällen werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge erstattet oder erlassen, sofern der der ursprünglich mitgeteilten Zollschuld entsprechende Betrag aufgrund eines Irrtums…
6.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK) (1) Diese Bestimmung war bisher in Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b UZK geregelt und wurde im neuen Zollkodex zu den Erstattung-/Erlasstatbeständen verlagert. (2) In anderen als den in Art. 116 Abs. 1 Unterabsatz 2 (Erstattung…
9.2. Berichtigung von Irrtümern Wurde irrtümlich eine Ziehung auf das falsche Kontingent vorgenommen, muss der betroffene Mitgliedstaat unverzüglich die Rückübertragung veranlassen und eine Ziehung auf das richtige Kontingent bei der Kommission beantragen. Vor der Rückübertragung einer gezogenen, aber nicht genutzten Menge sollte der Mitgliedstaat…
…dass der Bw. der irrigen Vorstellung, eine begünstigte Rückware zu transportieren, unterlag. Unentschuldbar ist der Irrtum allerdings dann, wenn dem Täter die objektiv gebotene, pflichtgemäße, ihm nach seinen subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Der Täter hat bei der Beurteilung des Sachverhaltes und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 23. Mai 2024, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, als Abgabenstrafbehörde vom 13. Mai 2024, GZ. MA67/GZ/2024, betreffend…
…3.9.2019, Ra 2018/15/0035 zu einer rechtlich verfehlten Methode der AfA-Berechnung). Der diesem Vorgang zugrunde liegende Irrtum über die anzuwendende Rechtslage hat sich in der Folge in den unrichtigen (unvollständigen) Angaben in der Einkommensteuererklärung 2009 manifestiert. Angesichts der Fachkenntnis, die bei…
…3*** vom 16.02.2021 einen Widerspruch zum Regelungsinhalt des Steuerabkommens erblickt, ist ihr zu erwidern, dass es im Wesen eines Irrtumes liegt, dass Personen falsche Vorstellungen vom Inhalt von Bestimmungen haben. Gleiches gilt für die weitere Vorgangsweise der Schweizer Bank (neuerliches Versenden der Formulare…
…der bezüglich Fruchtpürees auf den Code 2008 verwies. Darüber hinaus begehrt der Bf in der Beschwerdeschrift ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung wegen eines Irrtums der Zollbehörde und beantragt abschließend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 85c Abs 5 ZollR-DG. In der am…
…der bezüglich Fruchtpürees auf den Code 2008 verwies. Darüber hinaus begehrt der Bf in der Beschwerdeschrift ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung wegen eines Irrtums der Zollbehörde und beantragt abschließend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 85c Abs 5 ZollR-DG. In der am…
…aufgezeigt, welche das Fehlen eines groben Verschuldens an der Säumnis dartun würden. Auf einen bloßen Irrtum, Vergesslichkeit oder Nachlässigkeit zurückzuführendes Versehen kann ohne das Hinzutreten besonderer hierfür ausschlaggebender und über alltägliche Belastungen hinausgehender Umstände (noch) nicht als bloß minderer Grad des Verschuldens qualifiziert werden. Würden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 14. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vertreten durch Fuchs-Eisner, vom 7. Jänner 2008, Zl. 500000angef.Bescheid, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Art. 236, 237, 238 oder 239 ZK…
…dieses Berufungsvorbringens geht der Unabhängige Finanzsenat mangels gegenteiliger Anhaltspunkte im Zweifel davon aus, dass der Bw. hinsichtlich seiner Verpflichtung zur Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Februar 2006 einem Irrtum (§ 9 FinStrG) unterlegen ist. Aus seiner Verfahrenseinlassung im Bezug auf die subjektive Tatseite ist ableitbar…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der N.GesmbH, vertreten durch Dr. Nikolaus Wthd KEG, 1130 Wien, St. Veitgasse 15, vom 23. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. November 2005 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Der…
…Ausfuhrstaates, die ein bei der Einfuhr vorzulegendes Ursprungszeugnis ausgestellt hat, Zollbehörde in diesem Sinne ist. Für die Fälle der nachträglichen buchmäßigen Erfassung betreffend die Vorlage unrichtiger Präferenzbescheinigungen sind die Begriffe "Irrtum der Zollbehörden" und "Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners" in Art. 220 ZK verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund…
…Ausfuhrstaates, die ein bei der Einfuhr vorzulegendes Ursprungszeugnis ausgestellt hat, Zollbehörde in diesem Sinne ist. Für die Fälle der nachträglichen buchmäßigen Erfassung betreffend die Vorlage unrichtiger Präferenzbescheinigungen sind die Begriffe "Irrtum der Zollbehörden" und "Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners" in Art. 220 ZK verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund…
…Ausfuhrstaates, die ein bei der Einfuhr vorzulegendes Ursprungszeugnis ausgestellt hat, Zollbehörde in diesem Sinne ist. Für die Fälle der nachträglichen buchmäßigen Erfassung betreffend die Vorlage unrichtiger Präferenzbescheinigungen sind die Begriffe "Irrtum der Zollbehörden" und "Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners" in Art. 220 ZK verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund…
…Ausfuhrstaates, die ein bei der Einfuhr vorzulegendes Ursprungszeugnis ausgestellt hat, Zollbehörde in diesem Sinne ist. Für die Fälle der nachträglichen buchmäßigen Erfassung betreffend die Vorlage unrichtiger Präferenzbescheinigungen sind die Begriffe "Irrtum der Zollbehörden" und "Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners" in Art. 220 ZK verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund…
…wesentlichen Inhalt abgeschlossen: Die Vertragsparteien stellen fest, dass ihnen anlässlich der Vertragserrichtung (Einräumung des Fruchtgenussrechtes am 14. April 2004) insofern ein Irrtum unterlaufen ist, als dem Schriftenverfasser bekannt gegeben wurde, dass diese Rechtseinräumung unbefristet erfolgt. Tatsächlich erfolgte nach dem Parteiwillen diese Rechtseinräumung für einen Zeitraum…
…Abtretungsvertrag vom 29.2.2000, Geschäftszahl 1488 des beurkundenden Notars wurde irrtümlich die Abtretung des Geschäftsanteiles des Herrn TM an Herrn Ing. RM gegen Bezahlung des Abtretungspreises von ATS 10.100.000.- beurkundet. Der Wille der Vertragsparteien bestand jedoch darin, dass Herr TM aus der…
…Deliktes daher keineswegs ernstlich für möglich gehalten habe, so ist dazu auszuführen, dass ein Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens sowie über dessen strafrechtliche Subsumption unbeachtlich ist. Dem Berufungsantrag auf Ladung und Vernehmung der Zeugen Dkfm.W., Dr.K. und Mag.C…