…dass der bisherige Lizenzinhaber weiterhin in der Lage sein soll, die vorliegende Lizenz uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten, spräche diese letztgenannte Bedingung im Lichte der Rechtsprechung des VwGH zunächst gegen die Annahme einer Veräußerung und daher für die Qualifikation der Zahlung als Lizenzgebühr. Abs…
…dass keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vorliegt. Denn ein Büro, das nicht einmal einer geringfügigen betrieblichen Nutzung dient, wird - zumindest im Regelfall - aufgegeben, da es sonst nur mehr einen ertragslosen Kostenfaktor für das Unternehmen darstellt. Solche Fragen der Sachverhaltswürdigung können aber nicht auf…
…1 OECD-MA, nämlich das Bestehen einer festen Geschäftseinrichtung, für das deutsche Unternehmen erfüllt ist. Zutreffendenfalls würde bereits eine Nutzung für die Dauer von 6 Monaten betriebstättenbegründend wirken. Jenes Büro, das von der deutschen Firma während der 9 Monate dauernden Tätigkeit unterhalten wird und in…
…österreichischen Gesellschaft zuzurechnen sind. Die Lizenznutzungsrechte der österreichischen Gesellschaft gehören zu ihrem (notwendigen) Betriebsvermögen (auch wenn sie - mangels Anschaffungskosten - nicht in der Bilanz ausgewiesen sind); denn diese Nutzungsrechte sind nötig, um die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der österreichischen Gesellschaft zu ermöglichen. Der "Erheblichkeitstest", der nur bei…
…Rz 3). Im vorliegenden Fall wird entsprechend den in der Eingabe dargelegten Sachverhaltsmerkmalen davon ausgegangen, dass den österreichischen Kunden von der D-AG lediglich das Nutzungsrecht an der zur Nutzung der angebotenen Funktionalitäten erforderlichen Software für eigene Zwecke und damit kein Werknutzungsrecht im Sinne des…
…Rechten aufgeteilt werden"; im vorliegenden Fall läge sonach ein gemeinschaftlicher Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsgutes vor. In einem solchen Fall dürften die sich aus dem KVV ergebenden Kostenweiterbelastungen an die Mitglieder des KVV keiner Lizenzgebührenbesteuerung in den Staaten der ausländischen Tochtergesellschaften unterworfen werden; denn dies wäre…
…Wesentlichen ausschließlich bei verschiedenen Kunden in Deutschland tätig ist. Deutschland erlangt daher Besteuerungsrechte an den Gewinnen dieses österreichischen Unternehmens nur dann, wenn die Unternehmenstätigkeit unter Nutzung deutscher Betriebstätten ausgeübt wird. Betriebstätten setzen eine feste örtliche Geschäftseinrichtung voraus, die dem österreichischen Unternehmen dauerhaft (im allgemeinen mindestens…
…mit den erzielten Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Einkünfte, die aus Nutzungsrechten an Grundstücken zufließen, im vorliegenden Fall sonach die auf Risiko der Fruchtgenussberechtigten aus Vermietung und Verpachtung erzielten Einkünfte, unterliegen gemäß Artikel 6 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich und sind in…
…1988 erfasst ua. auch Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Markenrechten, die in einer inländischen Betriebstätte verwertet werden. Im vorliegenden Fall findet eine solche Verwertung in der inländischen Betriebstätte des deutschen Nutzungsberechtigten statt. Die beschränkte Steuerpflicht der niederländischen Gesellschaft ist vom deutschen Lizenznehmer gemäß § 99 Abs…
…Im vorliegenden Fall geht ein Recht der Bildanfertigung und -verwertung innerhalb der nächsten drei Jahre auf die österreichische Gesellschaft über. Gegenstand der Bildanfertigung ist hierbei die Person des Sportlers. Sein Aussehen und damit der vom Sportler zur Nutzung überlassene Vertragsgegenstand wird - anders als ein zur…
…Bestimmung auch auf die Überlassung von sonstigen Leistungen, im vorliegenden Fall sonach auf eine Darlehensgewährung, anzuwenden ist. Auf das Problem, dass in einer unentgeltlichen Darlehensgewährung eine Nutzungseinlage der österreichischen Muttergesellschaft in ihre italienische Tochtergesellschaft gesehen werden könnte, wobei die Unentgeltlichkeit der Finanzierung als solche kein…
…zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht…
…zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht…
…verhindern, dass in Österreich steuerpflichtige Einkünfte in eine nicht oder niedrig besteuerte Auslandstochtergesellschaft verlagert werden, um von dort unter Nutzung der internationalen Schachtelbefreiung wieder steuerfrei in die Hände der inländischen Muttergesellschaft zu gelangen. Ist eine österreichische AG (Ö-AG) über eine estnische Tochterholding-GmbH (EST…
…einem anderen, dem Lizenznehmer, zur Nutzung überlässt; eine Lizenzgebühr liegt aber nicht vor, wenn jemand einem anderen eine Dienstleistung erbringt und ihm hiebei ein bestimmtes Werk, im vorliegenden Fall die "maßgeschneiderten" Softwarepakete, erstellt. Im Verhältnis zu Großbritannien ist allerdings diese Unterscheidung ertragsteuerlich ohne Bedeutung. Denn…
…inländischen Betriebstätte", im vorliegenden Fall in den Betriebstätte der inländischen Tochtergesellschaft der Antillen-Gesellschaft, an. Eine Verwertung der Lizenzrechte liegt nicht nur im Fall der Nutzung für eine eigene Produktion, sondern auch im Fall einer ertragbringenden Nutzung durch Abschluss von Sublizenzverträgen vor. 27. Juni 1994…
…dass dann, wenn die aus den ungarischen Äckern gewonnenen Produkte von den auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Betriebsteilen vermarktet werden, die aus dem ungarischen Ackerbau erzielte Wertschöpfung nur teilweise aus der Nutzung des ungarischen unbeweglichem Vermögen stammt, sodass diesfalls eine entsprechende internationale Gewinnaufteilung vorzunehmen ist. Aus…
…1 Z. 3 EstG 1988 und führen bei Rechtsverwertung in inländischen Betriebstätten, im vorliegenden Fall in den Betriebstätten des inländischen Berechtigten, zur inländischen Steuerpflicht. Allerdings verpflichtet Artikel 7 des DBA-Schweiz derartige EInkünfte, die einer in der Schweiz im Sinn des DBA ansässigen Gesellschaft als…
…iVm BGBl. Nr. 1046/1994) verbindlich angeordnet wird. Im vorliegenden Fall würde Österreich als Quellenstaat der Einkünfte das Besteuerungsrecht durch das DBA entzogen, wenn die Abfindung unter Art. 18 DBA-CSSR fällt. Im Hinblick auf den derzeitigen Stand des OECD-Kommentars zu Art. 18 OECD…
…sondern geht auf die Rechtswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfassung der positiven und negativen Ergebnisse aus der Nutzung von deutschem unbeweglichen Vermögen der Bundesrepublik Deutschland überträgt. Auch die Frage, ob ein deutscher Immobilienverlust zu einer Berücksichtigung im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes…