…zu Art. 5 OECD-MA). Dabei müssen aber auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte erfüllt sein, insbesondere das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit (vgl Rz 6 des OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA, Rz 32 des OECD-MK zu Art. 10 OECD…
…Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko); die Gesellschaftsanteile sind nicht einfach übertragbar. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer Jersey Limited…
…Quellenzuteilung des Art. 16 DBA Deutschland zu begründen. So beschränkt sich Art. 16 Abs. 2 DBA Deutschland auf Fälle geschäftsführender Organe, in denen also eine unmittelbare unternehmerische Verantwortung für die allgemeine Geschäftspolitik getragen wird (vgl. Vogel/Lehner, DBA6, Art. 16 Rz 17). Dies ist allerdings…
Kommt einer inländischen Repräsentanz einer schweizerischen Schifffahrts-, Transport- und Handelsagentur die Eigenschaft eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz zu, so ergibt sich aus der DBA-Anpassungsklausel des Artikels 2 Abs. 4 für Österreich in gleicher Weise eine…
…österreichische GmbH in Moskau eine betriebliche Einrichtung, der von russischer Seite der Charakter eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes zuerkannt wird und werden folglich die Personalkosten dieses Stützpunktes bei der Gewinnermittlung in Österreich als Betriebsausgaben berücksichtigt, dann sind dennoch jene Lohnbezüge, die an die in Russland ansässigen…
…Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter…
…Erlangt die deutsche A-GmbH allerdings ihre Aufträge über ein in Österreich unterhaltenes Büro, das bisher nicht als abkommensrechtliche Betriebstätte, sondern als bloße unternehmerische Hilfseinrichtung beurteilt wurde, dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass hierdurch die Einstufung des Büros als bloßer inländischer Hilfsstützpunkt in Frage gestellt…
…dar. Ob damit auch im Sinn von Artikel 5 DBA-Russland eine DBA-Betriebstätte begründet wird, hängt davon ab, ob dieses Büro unternehmerischen Kernaufgaben dient und damit über die Funktion von bloßen unternehmerischen Hilfstätigkeiten hinausgeht. Um dies zu beurteilen, wäre eine eingehende Sachverhaltsanalyse erforderlich, die…
…das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland - abweichend von den modernen OECD-konformen Abkommen - darauf nicht Rücksicht nimmt und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen…
…dann ist damit zu rechnen, dass ein in Deutschland eröffnetes Zentrallager von der deutschen Steuerverwaltung als Betriebstätte gewertet wird. Wohl zählt die Lagerhaltung und der Einkauf für ein Unternehmen zu den unternehmerischen Hilfsfunktionen, die im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA nicht betriebstättenbegründend wirken…
…eine unternehmerische Hilfsaktivität aufgefasst werden, da sie Unterstützungswirkung auf der unternehmerischen Beschaffungsseite und nicht auf der Absatzseite entfaltet. Sie wäre diesfalls auch im Sinn des (noch nicht ratifizierten) DBA-Deutschland vom 24. August 2000 auf der Abkommensebene nicht als Betriebstätte zu werten. Da jedoch unternehmerische…
…im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Deutschland zukommt. Denn die Umsetzung von Marktzugangsstrategien zählt zu den Kernaufgaben jeder unternehmerischen Vertriebsaktivität. Durch den Werbeaufwand wird für das Unternehmen ein Firmenwert aufgebaut, der zwar bilanziell nicht als Wirtschaftsgut verbücherungsfähig ist, der aber dennoch in dem…
…kurzfristig zu unterhaltenden portugiesischen Zweigniederlassung die Darlehensmittel an den portugiesischen Darlehensempfänger weiterleitet; und zwar in der Weise, dass diese Niederlassung eine von der portugiesischen Hotelgesellschaft ausgegebene Anleihe erwirbt. Die österreichische GesmbH soll kein unternehmerisches Risiko tragen; ihre Verpflichtungen gegenüber den darlehensgewährenden Investoren werden hinsichtlich Bedienung…
…da solche unternehmerischen Hilfsstützpunkte - anders als in den moderneren auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-USA noch als Betriebstätten gewertet werden. Allfällige in Österreich zur Erhebung gelangende Körperschaftsteuern wären nach den Bestimmungen des DBA-USA in den USA anrechenbar. Auf die sich aus…
…da solche unternehmerischen Hilfsstützpunkte - anders als in den moderneren auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-USA noch als Betriebstätten gewertet werden. Für die Gewinnzurechnung bei derartigen Kleinstbetriebstätten kann durchaus nach den Regeln des deutschen Erlasses über Koordinierungsstellen internationaler Konzerne vorgegangen werden und die…
…eine Betriebsstätte dar. Durch die Eröffnung eines solchen unternehmerischen Hilfsstützpunktes in Österreich kann das thailändische Unternehmen sonach gemäß Artikel 7 nicht zur inländischen Körperschaftsbesteuerung herangezogen werden. Auch von der bis einschließlich 1993 erhobenen Gewerbesteuer (einschließlich der Lohnsummensteuer) ist das thailändische Unternehmen gemäß Artikel 7 freizustellen…
…Japan keine inländische Betriebstätte dar, so dass weder eine inländische Einkommensbesteuerung noch eine inländische Vermögensbesteuerung zu erfolgen hat. Da sich das DBA-Japan aber nicht auf die Gewerbesteuer bezieht, und da ferner bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte grundsätzlich Betriebstätten gem. § 29 BAO sind, wird der der inländischen…
…Kontaktbüro erbrachten Tätigkeiten bloß unterstützender Art sind, da solche unternehmerischen Hilfsstützpunkte - anders als in den moderneren auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-Frankreich noch als Betriebstätte gewertet werden. Anders wird die Rechtslage nach dem am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten neuen Abkommen…
…Österreich eine Betriebstätte im Sinn des Art. II Abs. 1 lit f DBA-USA dar. Da nach dieser Abkommensbestimmung entgegen dem OECD-Konzept unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht generell aus dem Betriebstättenbegriff ausgeklammert sind, ist es unerheblich, ob den in dieser Geschäftsstelle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten nur eine…
…zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher…