…ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Solange diese Grundsätze aufrechterhalten werden, muss daher konsequenterweise eine nach außen nicht in Erscheinung tretende Beteiligung an einer australischen Kapitalgesellschaft dann, wenn sie die Wesensmerkmale einer unechten stillen Beteiligung des österreichischen Rechtes…
Beteiligt sich eine deutsche Kommanditgesellschaft an einer inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den…
…ist, mit dem ein DBA besteht, dessen Bestimmungen Österreich das Besteuerungsrecht an russischen Dividendenausschüttungen entzieht. Ist an dieser österreichischen Sitz-GesmbH eine zypriotische Kapitalgesellschaft als unechter stiller Gesellschafter beteiligt, so dass hiedurch aus der Sicht des österreichischen Abgabenrechtes die russischen Dividenden einer österreichischen Mitunternehmerschaft zufließen…
…österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich…
…erzielten Gewinnanteilen von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Der Fall wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn nach inländischem Recht der Bestand einer unechten stillen Gesellschaft gegeben wäre, da in diesem Fall die Gewinnanteile auf der Grundlage von Art. 7 DBA-Frankreich in Österreich zu besteuern…
…internationalen Streit darüber zu vermeiden, ob eine österreichische stille Gesellschaft nach inländischem Recht als echte oder unechte stille Gesellschaft zu werten ist. Ohne Sonderregelung des Absatzes 8 könnte nur im letztgenannten Fall für den ausländischen Partner eine Betriebstätte in Österreich begründet werden und nur in…
…Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten…
…echter stiller Gesellschafter an einem österreichischen Unternehmen beteiligt ist, KESt-frei gestellt werden können; denn nach Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA (neu) sind die Einkünfte stiller Gesellschafter österreichischer Unternehmen der Besteuerung in Österreich vorbehalten; dies gilt sowohl für unechte wie für echte stille Gesellschafter…
…Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens). Für die österreichische Finanzverwaltung könnte sich allerdings im Rahmen eines vom ausländischen Staat eingeleiteten individuellen Amtshilfeverfahrens das Erfordernis für eine Bekanntgabe der österreichischen Gewinnteile der ausländischen atypischen stillen Gesellschafter ergeben. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und…
…tätigen unechten stillen Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichbar, sodaß eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft als gegeben anzunehmen ist, dann findet aus österreichischer Sicht auf diese Gestaltungen Artikel 7 des DBA-Spanien Anwendung. Die in Artikel 7 Abs. 7 des Abkommens vorgesehene Beschränkung, derzufolge nur stille Gesellschaften…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
…der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet…
…erfassten Auslandsverlusten die Möglichkeit einer Verwertung im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes. Im Fall von Beteiligungsmodellen, in denen österreichische Anleger dafür gewonnen werden sollen, als atypische stille Gesellschafter einer deutschen Filmverwertungsgesellschaft beizutreten, können daher nicht mit dem Argument beworben werden, die ausländische Verlustzuweisung sei ungeachtet des …
…der die Gewinnanteile aus der unechten stillen Beteiligung zuzurechnen sind, wobei das Besteuerungsrecht daran gemäß Art. 4 DBA-Deutschland ausschließlich Österreich zusteht. Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche Lackfabrik (an deren Gesellschafter) als Dividende unter Artikel 10a (ab 1992…
…auch stille Gesellschaften nach österreichischem Recht ein Betriebstättenbesteuerungsrecht begründen können, gilt ausdrücklich nur "im Fall Österreichs" und betrifft daher nur eine Steuerberechtigung Österreichs und nicht jene der VAE. Das DBA-VAE kann daher nicht so ausgelegt und angewendet werden, dass durch Begründung einer unechten stillen…
…die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, unecht still beteiligt, dann ist dadurch eine Mitunternehmerschaft mit der kroatischen Kapitalgesellschaft begründet worden. Die kroatischen Gesellschaftsbetriebstätten sind damit anteilig kroatische Betriebstätten der österreichischen Investorin geworden. Nach Artikel 7 DBA-Kroatien steht das Besteuerungsrecht an den durch diese Betriebstätten…
…der österreichischen Körperschaftsteuer freigestellt werden. Diese Freistellungsverpflichtung tritt allerdings nur dann ein, wenn auch auf deutscher Seite der Bestand einer unechten stillen Gesellschaft angenommen und auf deutscher Seite folglich nicht Artikel 11, sondern Artikel 4 des Abkommens angewendet wird. 22. April 1999 Für den Bundesminister…
Verluste, die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur…
Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt, dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das…