…Ersatzteilhandel und werden die Maschinen von der deutschen Muttergesellschaft eingekauft, dann ist die Lieferung seitens der deutschen Muttergesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft zu fremdüblichen Preisen zu verrechnen. Soll hierbei die Kostenaufschlagsmethode in der Weise angewendet werden, dass auf die durch den Maschineneinkauf verursachten Personalkosten der…
…das Muster aufgenommen, der zur Gänze den bisherigen OECD-Artikel ersetzt. Der neue Artikel hat die Kostenweiterbelastungsmethode des Absatzes 3 des bisherigen Artikels aufgegeben und verlangt nun, dass alle wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Stammhaus und der Betriebstätte als Geschäftsvereinbarungen ("dealings") gewertet werden, die fremdüblich abgerechnet…
…Belastung der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege einer Kostenumlage statt, wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen besonders darauf zu achten sein, dass ausreichendes Nachweismaterial zugänglich ist, das erforderlichenfalls Einblick in die im niederländischen Mutterunternehmen tatsächlich angefallenen Kosten und in die Verteilungsmethode auf die angeschlossenen…
…neuen Kontrollsystems ihr konkret messbare Vorteile bringt, die über die in Z 7.12 OECD-VPG genannten "nebenbei entstehenden Vorteile" hinausgehen. Sollten der österreichischen Tochtergesellschaft tatsächlich solche identifizierbaren Vorteile erwachsen, wird bei Ermittlung des hierfür anzusetzenden Entgeltes "gegenzurechnen" sein, was von den internen Implementierungskosten in…
…um die Produktionsaufträge kümmert (nunmehr allerdings als bloßer Bevollmächtigter der österreichischen Kapitalgesellschaft), so kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht dazu Stellung genommen werden, ob sich hiedurch tatsächlich der nach § 99 EStG vorzunehmende Steuerabzug um den Betrag des Produktionskosteneratzes vermindert. Denn dies hängt davon ab…
…Zusammenhang tatsächlich nur als ergänzende Klarstellung gesehen werden. Denn dass im Fall einer Kostenaufschlagsmethode nur die Nettokosten mit Gewinnaufschlag zu vergüten sind, ist unbestreitbar. Wenn aber die Steuern ausdrücklich aus den weiterbelastbaren Kosten ausgeschieden worden sind, können sich weder Steuererhöhungen kostensteigernd noch Steuervergütungen kostenmindernd auswirken…
…auf Grund einer Funktionsanalyse den in der Repräsentanz tatsächlich ausgeübten Funktionen zuzurechnen sind (Art. 5 Abs. 1 DBA-UdSSR). Für die Ermittlung des der Repräsentanz zuzurechenden Gewinnteiles kann bei Fehlen von Marktpreisen für die von der Repräsentanz erbrachten Dienstleistungen die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden. 12. Jänner…
…eine Kostenaufschlagsmethode ermittelt werden, wobei der sodann verbleibende Restgewinn ("residual profit") als Abgeltung der höherwertigen Geschäftsleitungsfunktionen in Österreich zu versteuern wäre. Sollte sich allerdings ergeben, dass auch die Geschäftsleitungsfunktionen tatsächlich der Berghütte zuzuordnen sind, dann wäre denkbar, die Österreich zuzuordnenden Transportfunktionen nach der Kostenaufschlagsmethodik abzugelten…
…eine in Österreich ansässige 100-prozentige Tochter-GmbH übertragen, die nun ihrerseits die aus der Verwertung lukrierten Einnahmen (nach Abzug eines ihr verbleibenden Kostenanteils) an die einzelnen Sportklubs zu überweisen hat, dann ist für die Beurteilung, ob diese GmbH von den Überweisungsbeträgen einen Steuerabzug vorzunehmen…
…dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es sich tatsächlich um ein stilliegendes und daher funktionsloses Büro handelt. Der bloße Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie…
…dem der Funktionär kommt, Infrastruktur zur Verfügung stellt und für die anfallenden Kosten aufkommt, dann müsste untersucht werden, wo in den betreffenden vier Jahren der Ort der Geschäftsleitung der NGO tatsächlich gelegen ist. Wird ein Österreicher lediglich zum Schatzmeister der NGO gewählt, wobei der Präsident…
…dem Zweck missbraucht werden, Dividenden und Zinsen unter Umgehung einer sonst tatsächlich oder potentiell zu entrichtenden Quellensteuer mit einer bloß 5-prozentigen Abzugssteuer aus dem Quellenstaat abzusaugen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann aber dem Wortlaut des Abkommens nicht entnommen werden, dass der Anwendungsbereich…
…dann ist diese auch dann wahrzunehmen, wenn tatsächlich wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes während der Entsendungszeit bloß beschränkte Steuerpflicht des Bewachungspersonals in Österreich gegeben sein sollte. Denn das wirtschaftliche Reinergebnis der Bewachungstätigkeit (Bewachungshonorare abzüglich Arbeitslöhne und sonstige Kosten) kommt - mangels ägyptischer Betriebstätte - unmittelbar dem österreichischen…
…DBA-Schweiz stattzufinden. Maßgebend sind hiebei die Funktionen, die tatsächlich in den beiden Betriebstätten ausgeübt werden. Besteht die Funktion der inländischen Stammhausbetriebstätte lediglich in der allgemeinen Geschäftsleitung und in allgemeinen Beratungen, jene der schweizerischen Niederlassungs-Betriebstätte in der konkreten Erbringung der Finanzdienstleistungen, dann ist dem…
…vorzunehmen: es ist zunächst festzustellen, welche Funktionen die österreichische Kapitalgesellschaft an der britischen Baustelle tatsächlich erbracht hat. Sollte die einzige Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich in der Überwachung der von der britischen Tochtergesellschaft vorgenommenen Montage durch den österreichischen Montageleiter bestehen, dann wird dieser britischen Baubetriebstätte…
…Einschaltung von Steueroasengesellschaften abwickeln, bestimmte Funktionen in einer österreichischen Konzerngesellschaft ausüben, vorausgesetzt, dass die österreichische Konzerngesellschaft durch sachgerechte Anwendung der internationalen Verrechnungspreisgrundsätze einen funktionsgerechten Gewinnanteil zugewiesen erhält. Ist es daher tatsächlich so, dass eine auf den Virgin Islands errichtete Gesellschaft Lizenzrechte hält, diese Lizenzrechte über…
…und die Kaufverträge abgeschlossen werden, wird für die sachgerechte Gewinnzuordnung nicht nach den Regeln der vereinfachten Kostenaufschlagsmethode sondern nach jenen der Wiederverkaufspreismethode (Abschn. 56 ff. AÖFV. Nr. 79/1986) vorzugehen sein. Ausgangspunkt der Gewinnzurechnung müssen danach die in Österreich tatsächlich erzielten Verkaufserlöse sein. Der Umstand…
…nur die Kostenaufschlagsmethode für die Ermittlung geeigneter Fremdpreise herangezogen werden können. Ob Provisionen für erfolgreiche Akquisitionen dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen, müsste im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden; maßgebend wird, sein, ob sich für Tätigkeiten der genannten Art tatsächlich bereits repräsentative Provisionssätze auf dem freien…
…Vielmehr ist in einem solchen Fall eine exakte Funktionsanalyse über die tatsächlich in der deutschen Baubetriebstätte ausgeübten Tätigkeiten des Architekten anzustellen, wobei der diesen Tätigkeiten zuzuordnende Gewinnanteil vermutlich nach der Kostenaufschlagsmethode zu ermitteln sein wird (anteilige Lohn- und Reisekosten des nach Deutschland entsandten Dienstnehmers zuzüglich…
…sind, weil der behauptete Vorteil der Verlagerung des Ausfallsrisikos auf die britische Gesellschaft zu den dafür in Kauf genommenen Kosten in keinem Verhältnis steht und weil die österreichische Gesellschaft nach wie vor - so wie früher - für das Inkassowesen in Bezug auf die Kundenforderungen verantwortlich bleibt…