…sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten daher tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im US-Trust ausüben kann, die…
…532/1993, der österreichischen Einkommensbesteuerung, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Der Steuerpflicht unterliegen die tatsächlichen Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds und die so genannten ausschüttungsgleichen Erträge. Bei letzteren handelt es sich um nicht ausgeschüttete Erträgnisse des Fonds, die inländische den gesetzlichen Regelungen unterliegende Fonds auszuschütten verpflichtet sind…
…angeboten, muss die KG den 25-prozentigen besonderen Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige von den tatsächlichen Ausschüttungen und den ausschüttungsgleichen Erträgen vornehmen. Ungeachtet der im innerstaatlichen Steuerrecht vorgenommenen Umqualifizierung in Einkünfte aus Kapitalvermögen stützt sich die österreichische Besteuerung auf Artikel 6 DBA-Deutschland (unbewegliches Vermögen). Wobei…
…85 S anfällt, dann hat bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten niederländischen Einkünfte eine Saldierung stattzufinden. Bei Ermittlung der 1994 bei Kennzahl 396 anzusetzenden anrechenbaren niederländischen Quellensteuer ist ebenfalls die in beiden Fällen von den tatsächlichen Ausschüttungen einbehaltene niederländische Steuer zusammenzufassen ("per country limitation"); bei…
…dann fallen auch die nichtausgeschütteten Fondserträgnisse als "ausschüttungsgleiche Erträge" in die österreichische Steuerpflicht; das internationale Schachtelprivileg des § 10 Abs. 2 (sowie auch die Regelung des Abs. 3) KStG. gilt nur für tatsächlich vorgenommene Ausschüttungen und ist daher nicht anwendbar (EAS 984). Sind die Zinseinkünfte in…
…nichtausgeschütteten Fondserträgnisse als "ausschüttungsgleiche Erträge" in die österreichische Steuerpflicht; das internationale Schachtelprivileg des § 10 Abs. 2 (sowie auch die Regelung des Abs. 3) KStG gilt nur für tatsächlich vorgenommene Ausschüttungen und ist daher nicht anwendbar. Sollte eine steuerliche Erfassung der Kapitalerträge als "ausschüttungsgleiche Erträge" nicht…
…anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. Diese Auffassung wird daher bis auf Weiteres auch im Verhältnis…
…discretionary trust") und fehlt somit dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, so unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im ungarischen Trust ausüben…
…tatsächlich der Hongkong-Gesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Denn Einkünfte sind nicht demjenigen zuzurechnen, der sie bloß in seinen Büchern erfasst hat, sondern demjenigen, der als tatsächlicher Träger der Erwerbstätigkeit in Erscheinung getreten ist (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Sind die den Ausschüttungen zugrunde…
…Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. 30. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr…
…Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 63). Durch die Schaffung des Privatstiftungsgesetzes haben sich keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der von US-Trusts bezogenen Einkünfte…
…dass Ausschüttungen zuerst aus den schädlichen Passiveinkünften stammen. Bevor allerdings in eine Prüfung der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von § 10 Abs. 4 KStG 1988 eingetreten wird, muss stets vorweg beurteilt werden, ob die buchmäßig von der Hongkong-Gesellschaft erfassten Einkünfte nach den österreichischen Einkünftezurechnungsgrundsätzen tatsächlich Einkünfte…
…wegen des vermögensverwaltenden Charakters der K.S. keine slowakischen Personengesellschaftsbetriebstätten vor, sind die von der österreichischen und von der zypriotischen Gesellschaft vorgenommenen Ausschüttungen unmittelbar dem österreichischen Investor zuzurechnen und in seinen Händen zu versteuern; und zwar auch dann, wenn nach slowakischem Recht die Voraussetzungen einer…
…Verpflichtung zur Quellensteuerherabsetzung eingegangen ist. Nur dann, wenn der ausländische Investmentfonds mit den österreichischen Kapitalerträgen einer tatsächlichen Besteuerung unterliegt, wenn sonach die oben beschriebene DBA-Auslegung nicht zur einem mit dem Investmentfondsgesetz unvereinbaren unbesteuerten Durchfluss in die Hände der Fondsteilhaber führt, wird von einer Aliquotierung…
…auszuscheiden. Es ist richtig, dass Art. 10 Abs. 3 DBA-Australien dazu verpflichtet, Ausschüttungen einer australischen Personengesellschaft, die nach australischem Recht als "Dividende" gewertet werden, auch auf österreichischer Seite als "Dividende im Sinn von Art. 10 DBA-Australien" zu qualifizieren. Diese Wertung zeitigt indessen nur…
…Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese fiktiv ausgeschütteten Gewinne gelten nicht rückwirkend mit dem Umwandlungsstichtag, sondern mit dem Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung ins Firmenbuch als ausgeschüttet. Auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattfindet, unterfällt…
…Kapitalanlagefonds vor, dann unterliegen die ausschüttungsgleichen Erträge im Durchgriffsweg (also ungeachtet der tatsächlichen Ausschüttung an den Investor) als Einkünfte aus Kapitalvermögen der österreichischen Besteuerung (wobei vorbelastende US-Steuern nach Maßgabe der Bestimmungen des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in Österreich anrechenbar sind). In…
…und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe von umgerechnet rund ATS 100.000 aus dem als EK 04 bezeichneten…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…