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EAS 2146Sur-Place-Personal der österreichischen Vertretungsbehörden in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 699/1-IV/4/0228.10.2002

Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…

EAS 2541Österreichisches Sur-Place-Personal der schweizerischen Botschaft in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0302-IV/4/200421.12.2004

…nach OECD-Muster konzipierten Abkommensbestimmungen ab. Nach dem DBA-Schweiz unterliegen die von Artikel 19 erfassten öffentlichen Bezüge der Bediensteten der schweizerischen Botschaft in Wien auch in den Fällen der österreichischen Ortskräfte (Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und/oder inländischer Ansässigkeit) der schweizerischen Besteuerung. Die Bezüge…

EAS 185Sur-place Personal inländischer Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3070/1/1-IV/4/9227.10.1992

  In Österreich ansässige Dienstnehmer von in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden unterliegen mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…

EAS 2273Österreichische Botschaftssekretärin bei der österreichischen Botschaft in den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/1-IV/4/0324.04.2003

…ist das Verwaltungs- und technische Personal von Botschaften - soferne es weder die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates besitzt, noch dort vor Dienstantritt bereits ansässig war - mit den Auslandseinkünften von der Besteuerung befreit. Dies hat auf österreichischer Seite dazu geführt, diesen Personenkreis als bloß "beschränkt steuerpflichtig" anzusehen (VwGH…

EAS 9Gehälter der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/14-IV/4/9106.06.1991

  Gemäß Abschnitt 9 lit. b des Übereinkommens zur Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 144/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese…

EAS 270Gehälter der Inter-amerikanischen Entwicklungsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 1612/1/1-IV/4/9322.05.1993

  Gemäß Abschnitt 9 lit. b des Übereinkommens zur Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 174/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese…

EAS 377Lohnauszahlungen durch die österr. Firmenzentrale an Ortskräfte einer ukrainischen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/15/1-IV/4/9428.01.1994

Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Ukraine eine Betriebstätte (= Repräsentanz im Sinne von Artikel 4 DBA-UdSSR) und werden in dieser Repräsentanz in der Ukraine ansässige Ortskräfte als Dienstnehmer aufgenommen, so kann selbst dann, wenn auf der Grundlage des "Verwertungstatbestandes" des § 98 Z. 4…

EAS 291Österreichische Dienstnehmer bei Wiener Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2223/1/3-IV/4/9306.08.1993

…den Dienstnehmern der Vertretungsbehörde um Diplomaten, Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals, oder um dienstliches Hauspersonal handelt. Die Staatsbürgerschaft und die "Sur-place"-Eigenschaft (inländische Ansässigkeit vor Eingehen des Dienstverhältnisses) sind nur bei jenen Abkommen von Bedeutung, die für diesen Personenkreis den sog. "Ortskräftevorbehalt" vorsehen…

EAS 416Österreichischer Handelsdelegierter in den Niederlanden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2488/1/1-IV/4/9421.03.1994

…ergebnislos) abgebrochenes Verständigungsverfahren geführt worden; dieses Verfahren hat indessen nicht den Handelsdelegierten, sondern das von ihm unter Vertrag genommene Sur-Place Personal betroffen. Aus diesem Verständigungsverfahren ergeben sich daher keine Rückwirkungen auf die steuerliche Position des Handelsdelegierten selbst. Die Auffassung, dass auch die in der…

EAS 2251Witwenpensionen österreichischer Bediensteter der US-Botschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 504/1-IV/4/0310.03.2003

…auf Pensionsleistungen für Eisenbahnbedienstete bezieht. Da diese Frage, ob die erwähnte Bestimmung des Verständigungsprotokolls einschränkend zu verstehen ist und folglich andere öffentliche Pensionen (wie zB die gegenständliche US-Pension an Sur-Place-Bedienstete der US-Botschaft) der österreichischen Besteuerung überlässt, bereits mehrfach gestellt worden ist…

EAS 500Auslegung des Ortskräftevorbehaltes bei Botschaftsangehörigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 64/2/1-IV/4/9420.09.1994

Übersiedelt ein US-Staatsbürger aus Japan nach Österreich, um hier einen Posten an der indonesischen Botschaft anzutreten, so sind die Botschaftseinkünfte in Österreich gemäß Artikel 19 DBA-Indonesien von der Besteuerung freizustellen. Steuerpflicht würde in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur…

EAS 543Beamtenpensionszahlungen nach Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/15-IV/4/9414.12.1994

…das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten können indessen bei besonderen Gegebenheiten, vor allem im Bereich des Sur-Place-Personals österreichischer Auslandsvertretungen, auftreten: denn bisher war für zB für Doppelstaatsbürger gemäß Artikel 12 Abs…

EAS 1969"Verbindungsmann" bei einem deutschen Großkunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/3-IV/4/0110.01.2002

  Stellt ein österreichischer Lieferant seinem deutschen Großkunden über dessen Wunsch einen Verbindungsmann vor Ort zur Verfügung, mit dem jeweils auftauchende Probleme sofort besprochen werden können und der auch mögliche Projekte, neue Entwicklungen und dergleichen mit dem Produktmanagement abstimmen kann, und ist dieser Verbindungsmann ein…

EAS 1390Wiederholte Gastprofessuren an inländischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9822.12.1998

…Staates erfolgen. Bei den eigenen Staatsbürgern soll sonach durch den Staatsbürgerschaftsvorbehalt dem Tätigkeitsprinzip der Vorrang gegenüber dem Kassenstaatsprinzip eingeräumt werden. Der Staatsbürgerschaftsvorbehalt will daher in erster Linie das sur-place-Personal, also zB die bei der österreichischen Botschaft in London eingesetzten britischen Ortskräfte, vor einer…

EAS 3364Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0220-VI/8/201507.08.2015

…Artikeln 29 bis 35 bezeichneten Vorrechte und Immunitäten. Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis, sofern nicht die einschränkenden Regelungen über das sur-place-Personal greifen, sowohl die vom ausländischen Staat bezogenen Gehälter als auch alle übrigen, aus Drittstaaten stammenden Einkünfte dem österreichischen Besteuerungsanspruch…