…österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die von den "Deutschland-Bezügen" weiterhin zugunsten der österreichischen Sozialversicherung einzubehaltenden und abzuführenden Beiträge sind daher bei diesen als Werbungskosten anzusetzen. Sie mindern demnach die für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigenden deutschen Einkünfte…
…Tätigkeit, sondern im Gegenteil wegen des Nichtzustandekommens der künstlerischen Tätigkeit gezahlt und dürfen folglich nur im Ansässigkeitstaat besteuert werden. Demzufolge sind auch die Versicherungsprämien nicht den Auslandsauftritten der Künstlerin zurechenbar und folglich im Ansässigkeitsstaat steuerlich zu berücksichtigen. 21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des Abkommens). Dieses Abkommen, das allerdings erst nach Ratifikation in den beiden Staaten in Wirksamkeit treten wird, sieht vor, dass bis einschließlich 1997 entstandene Österreich-Verluste in Deutschland steuerlich zu berücksichtigen sind. Nur soweit eine Verwertung in Deutschland nicht…
…als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Im Allgemeinen wird hierbei von Zinssätzen auszugehen sein, zu denen Banken…
…österreichischem Recht zu ermitteln sind, folgt weiters, dass Gewinne einer ausländischen Organtochtergesellschaft der deutschen KG, die nach deutschem Recht dem Personengesellschafter als Organträger mit 8.000 Euro zugerechnet und in seinen Händen als Teil seines deutschen Betriebstättengewinnes besteuert wurden, sich in Österreich steuerlich erst im…
…die Steuerbilanz diese Rückstellung auch steuerlich anzuerkennen sein. Denn zwingendes Steuerrecht steht der Berücksichtigung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im handelsrechtlich gebotenen Ausmaß nicht entgegen. Im vorliegenden Fall geht es um die vertraglich nachweisbare Entstehung einer ungewissen Verpflichtung für die zu erwartende künftige Inanspruchnahme durch…
…der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze zur Anwendung gelangen müssten). Entgeltteile, die der in Österreich entwickelten - und rechtlich nicht geschützten - Technologie zuzuordnen sind, wären daher in Österreich und nicht in Indien steuerlich zu erfassen. Gleiches gilt für Entgeltteile, die der gesamten in den österreichischen Werken ausgeführten Vorbereitung der…
…übersteigt, dann ist dadurch bereits die Steuerfreiheit der bei der Vertriebstochter eingehenden Gewinnausschüttungen der Holdinggesellschaften sichergestellt. Denn bei der Beurteilung der Höhe der ausländischen Körperschaftsteuervorbelastung von Gewinnausschüttungen ausländischer Holdinggesellschaften sind nicht nur die diesen Holdinggesellschaften unmittelbar im Ausland auferlegten Steuern zu berücksichtigen, sondern auch jene…
…85/13/0017). Allerdings sind in Bezug auf die deutsche Gewerbesteuer im gegebenen Zusammenhang mehrere besondere Aspekte zu beachten. Einerseits verschwimmen im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind…
…als Ergebnis einer "Liebhaberei" einzustufen sind, können daher keine steuerliche Wirkung in Österreich entfalten. Zinsen aus der Beteiligungsfinanzierung sind nach Maßgabe des österreichischen Rechtes als "Sonderbetriebsausgaben" zu berücksichtigen. Die Ermittlung der anzusetzenden US-Einkünfte hat im Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen; eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung findet…
…der US-Steuer verhindern. Ist der Wert der Wertpapiere demgegenüber (dauerhaft) auf 50 gesunken, dann bedarf es keines Überführungsvorganges, um diese Wertminderung in Österreich zu berücksichtigen, weil bei einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 (die sich auch auf das ausländische Betriebstättenvermögen bezieht) bei einer Wertminderung…
…unabdingbare "Notunterkunft" zu werten ist, die gewählt werden musste, um die Anstellung bei der österreichischen GmbH zu erhalten. Auch wird zu berücksichtigen sein, ob die deutsche Steuerverwaltung von einer Beibehaltung der deutschen Ansässigkeit ausgegangen ist und folglich einen Anspruch auf steuerliche Erfassung der auf berufliche…
…Italien - notfalls unter Mithilfe der italienischen Gerichte - die Durchsetzung von Artikel 9 und damit der steuerliche Betriebsausgabenabzug fremdüblicher Zinsen herbeiführbar, dann würde sich Österreich einer "unfairen Steuerpraxis" bedienen, wenn es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen…
…die Jahre 1994 und 1995 zu erfolgen haben wird. Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann immer nur von jener österreichischen Steuer in Abzug gebracht werden, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Bei Ansatz des für die steuerliche Gewinnermittlung heranzuziehenden steuerlichen Betriebsvermögens der Jahre 1994…
…erbschaftsteuerwirksame Nachlasspassivpost dar; die Frage einer eventuellen antragsabhängigen Berücksichtigung der Steuerschuld nach § 6 Abs. 3 ErbstG stellt sich daher nicht. Dass die als Nachlassschuld zu berücksichtigende ausländische Steuerschuld mit den Umrechnungskursen am Todestag (und nicht am Tag der Bezahlung der Steuer) anzusetzen ist, folgt aus…
…österreichische Steuerrecht entsprechend zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise ist auch die Frage der steuerrechtlichen Behandlung einer nach slowenischem bzw. kroatischem Recht errichteten Kommanditgesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter zu beurteilen.…
…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfassung der positiven und negativen Ergebnisse aus der Nutzung von deutschem unbeweglichen Vermögen der Bundesrepublik Deutschland überträgt. Auch die Frage, ob ein deutscher Immobilienverlust zu einer Berücksichtigung im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" heranzuziehen ist, ist nicht wegen des…
…sollen nicht von jeglicher steuerlicher Berücksichtigung ausgeschlossen werden. Sollte die deutsche GmbH in der Zukunft Gewinne erzielen und die deutschen Verluste auch in Deutschland zu einer steuerlichen Verwertung führen, wird auf österreichischer Seite besonders sorgfältig zu untersuchen sein, ob es hiedurch zu einer Wertsteigerung der…
…der Ansässigkeitsnachweise und der steuerlichen Erfassung im Ansässigkeitsstaat die Vordrucke ZS-RD1 oder ZS-RE1 verwendet werden, sodass es nicht erforderlich ist, für die ausländischen Steuerbehörden einen gesonderten Text für die Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung auszuformulieren. Es wird sich hierbei aber empfehlen, deutlich ersichtlich zu machen…
…Österreich im Jahr 2008 durch Gerichtsurteil eine Schadenersatzleistung gegenüber seinem ehemaligen portugiesischen Arbeitgeber auferlegt, so ist vorweg nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob es sich bei dieser Schadenersatzleistung um steuerlich anzuerkennende nachträgliche Werbungskosten handelt. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen…