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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2538

Gagenausfallsversicherung einer Sängerin

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0233-IV/4/2004vom 21.12.2004

Wortlaut laut Findok

Nach den Regeln der dem Artikels 17 des OECD-MA folgenden DBA-Bestimmungen dürfen Einkünfte einer in Österreich ansässigen Sängerin nur dann im anderen DBA-Partnerstaat besteuert werden, wenn die Sängerin diese Einkünfte "aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht". Leistungen eines deutschen Versicherers, mit dem eine Gagenausfallsversicherung mit weltweiter Deckung abgeschlossen worden ist, werden nicht für eine erbrachte künstlerische Tätigkeit, sondern im Gegenteil wegen des Nichtzustandekommens der künstlerischen Tätigkeit gezahlt und dürfen folglich nur im Ansässigkeitstaat besteuert werden. Demzufolge sind auch die Versicherungsprämien nicht den Auslandsauftritten der Künstlerin zurechenbar und folglich im Ansässigkeitsstaat steuerlich zu berücksichtigen. 21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GagenausfallversicherungKünstler

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0233-IV/4/2004
Stammnummer
20786
Gültig
21.12.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF