…österreichischen Kapitalgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss in eine nach dem Gesetz vom 31. Juli 1929 in Luxemburg steuerfreie Holdinggesellschaft um und werden aus diesem Anlass die bisher unversteuerten stillen Reserven in Luxemburg einer Liquidationsbesteuerung unterworfen (so wie dies § 18 KStG für den Wechsel österreichischer steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften in…
…Liechtenstein bescheinigen, hat sie gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein Anspruch auf Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 10 Prozentpunkten. Handelt es sich hingegen um eine steuerfreie liechtensteinische Holdinggesellschaft, ist das Abkommen auf die Gewinnausschüttung nicht anwendbar (Art. 26 DBA-Liechtenstein). 12. Oktober…
…Umstand, dass die in Kroatien ausgeschütteten Gewinne in den Händen der kroatischen (operativ tätigen) Tochtergesellschaft auf Grund einer kroatischen Gründungsförderung unbesteuert geblieben sind, führt nicht zum Methodenwechsel und damit zum Verlust der Steuerbefreiung für die österreichische Holdinggesellschaft, da die ausschüttende Tochtergesellschaft keine schädlichen Passiveinkünfte, sondern…
…im Rahmen einer Umwandlung, sodann handelsrechtliche - nicht steuerrechtliche - Aufwertung in Deutschland und schließlich - steuerfreie - Ausschüttung an die Holding 1; Holding 2 kann ihre "Auslandsbeteiligung" nach deutschem Steuerrecht steuerfrei weiterverkaufen und ist durch das DBA-Deutschland sodann in Österreich vor der Besteuerung geschützt), löst eine solche…
…in operativen Tourismus- und Handelsaktivitäten in den von der Flutkatastrophe betroffenen südostasiatischen Staaten und werden die vor Ort gegründeten Gesellschaften von einer auf den Malediven errichteten - und dort steuerfreien - Holdinggesellschaft gehalten, dann ist einzuräumen, dass die Zwischenschaltung der genannten Holdinggesellschaft insoweit keine Steuerfluchtbedenken aufkommen lässt…
…ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6…
Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, dann steht hiefür nach Maßgabe des § 10 KStG Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO…
…ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich zugerechnet…
…zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen (EAS 2606…
…und in der Folge die Beteiligung an der Steueroasen-Tochtergesellschaft in eine (ebenfalls der ausländischen Kapitalgesellschaft gehörende) österreichische Holdinggesellschaft eingebracht, dann liegt zwar kein Rechtsmissbrauch nach § 22 BAO vor, wenn diese Steueroaseneinkünfte über die österreichische Holdinggesellschaft steuerfrei in die Hände der ausländischen Muttergesellschaft geschleust werden…
…eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken…
…10.12.1997, 93/13/0185, wurde im Fall einer niederländischen Holdinggesellschaft festgestellt: "Wenn etwa die Gesellschaft am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt oder nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt, sind die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen…
…die von einer Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können. Durch eine Zwischenschaltung einer solchen Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15-prozentige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der Schweiz ansässige natürliche Personen umgangen werden. Wird daher auf österreichischer Seite die mit 25% erhobene Kapitalertragsteuer…
Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre deutsche Holding-Muttergesellschaft können gemäß § 94a EStG nur im Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser…
…zu 100% gehörenden niederländischen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte niederländische Holdinggesellschaft nicht entgegen (siehe in…
…dass die österreichischen GmbH-Gewinnausschüttungen dieser Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind; vielmehr sind sie im "Durchgriff" durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen. Ob es sich bei der deutschen Holdinggesellschaft um eine solche funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, die einen "Durchgriff" auf die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie…
…verhindern, dass in Österreich steuerpflichtige Einkünfte in eine nicht oder niedrig besteuerte Auslandstochtergesellschaft verlagert werden, um von dort unter Nutzung der internationalen Schachtelbefreiung wieder steuerfrei in die Hände der inländischen Muttergesellschaft zu gelangen. Ist eine österreichische AG (Ö-AG) über eine estnische Tochterholding-GmbH (EST…
…dann nicht, wenn eine der Beteiligungsgesellschaften in Argentinien operativ tätig ist und wenn die Anleihezeichner jene argentinischen Investoren sind, die gemäß dem österreichisch-argentinischen DBA mit den aus Österreich (in fremdüblicher Höhe) bezogenen Zinsen in Argentinien steuerfrei zu stellen sind. Seinerzeitige österreichische Bemühungen, diese Steuerbefreiungsbestimmung…
…dadurch, dass hinter der Madeira-Gesellschaft in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige stehen, die die Gewinne steuerfrei in Madeira "parken", um sie später in einer für die österreichische Finanzverwaltung nicht mehr aufklärbaren Form wieder für sich nutzbar zu machen. Für die österreichische Verwaltung unbedenklich wären hingegen z…
…spanischen Holdinggesellschaft (entidades de tenencia de valores extranjieros) steuerfrei nach Kanada weitergeleitet zu werden. Wenn unter solchen Gegebenheiten - wie im Fall einer zwischengeschalteten niederländischen Holdinggesellschaft einer britischen Gesellschaft - auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 10.12.1997, 93/13/0185, den zwischengeschalteten Holdinggesellschaften keine…