Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2582
Gründung einer Malediven-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/4/2005vom 04.03.2005
Wortlaut laut Findok
Engagiert sich ein österreichischer
Investor in operativen Tourismus- und Handelsaktivitäten in den von der
Flutkatastrophe betroffenen südostasiatischen Staaten und werden die vor
Ort gegründeten Gesellschaften von einer auf den Malediven errichteten -
und dort steuerfreien - Holdinggesellschaft gehalten, dann ist einzuräumen,
dass die Zwischenschaltung der genannten Holdinggesellschaft insoweit keine
Steuerfluchtbedenken aufkommen lässt, als es um Gewinnausschüttungen
der asiatischen Gesellschaften geht. Denn sowohl bei Direktausschüttung wie
auch bei Ausschüttung über die Malediven-Gesellschaft fällt eine
25%ige österreichische Endbesteuerung an. Auch bei Veräußerung
der asiatischen Beteiligungen oder der Beteiligung an der Malediven-Gesellschaft
ergeben sich keine steuerlichen Vorteile durch die Zwischenschaltung der
Malediven-Gesellschaft, da eine Veräußerungsgewinnbesteuerung in den
Händen des Investors ebenfalls 25% nicht übersteigen kann. Unter
Berücksichtigung dieser Umstände ist daher anzunehmen, dass die
gewählte Gestaltung auch steuerlich unbedenklich ist.
Allerdings kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens
keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, wie ein konkreter
Sachverhalt schlussendlich vom zuständigen Finanzamt zu evaluieren ist. In
solchen Fällen könnte sich daher gegebenenfalls eine Vorabklärung
mit dem zuständigen Finanzamt auf der Grundlage der vorliegenden EAS
empfehlen.
4. März
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0132-IV/4/2005
- Stammnummer
- 21070
- Gültig
- 04.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF