…Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt, ändert nichts daran, dass den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art…
…ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird: denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Ob…
…zuzuordnenden Lizenzgebühren gemäß Artikel 12 des Abkommens auch dann dem Hauptwohnsitzstaat zur ausschließlichen Besteuerung überlassen werden, wenn sie in einer inländischen ständigen Einrichtung im Sinn von Artikel 8 des Abkommens erarbeitet wurden. 31. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen Dienstnehmer nach Deutschland, damit dieser vor Ort die Wartung von Maschinen übernimmt, die über eine deutsche Tochtergesellschaft vertrieben worden sind, erbringt die österreichische Muttergesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft eine konzerninterne Dienstleistung, die fremdverhaltenskonform von der Tochtergesellschaft abzugelten ist (z.B…
…ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird : denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Diese…
…2 DBA-D Voraussetzung, dass dem Gastreferenten keine ständige Einrichtung (zB Büro) dauernd zur Verfügung steht und dass die Lehrtätigkeit als "unterrichtende" Tätigkeit im Sinn des Erlasses AÖF Nr. 184/1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine…
…die amerikanische Gesellschaft erfolgen, vermag daran nichts zu ändern. Denn das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Vertragsabschlußvollmacht ist irrelevant, wenn das deutsche Unternehmen eine ständige Geschäftseinrichtung, eben das genannte Büro, in Österreich unterhält. Die Frage der Vertragsabschlußvollmacht könnte allerdings dann eine Rolle spielen, wenn zu entscheiden…
…übernehmen, dann wird der deutschen Verwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie den Bestand von Betriebstätten in Deutschland als gegeben annimmt. Denn eine als Betriebstätte anzusehende "ständige Geschäftseinrichtung des gewerblichen Unternehmens, in der die Tätigkeit dieses Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird" (Art. 4 Abs…
…ihn als "ständige Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung zu werten sind. Unter den gleichen Bedingungen (keine ständige bzw. feste Einrichtung) steht auch Italien sowie Frankreich kein Besteuerungsrecht zu. Im Falle des DBA-Indien würde allerdings ein (anteiliges) Besteuerungsrecht auch ohne ständige Einrichtung auf Indien…
…stellen für den deutschen Kommanditisten eine inländische ständige Einrichtung dar, die jedenfalls inländische Steuerpflicht auslöst. Veranstaltet die Erwerbs-KG auch in Deutschland Seminare - ohne dort über ständige Einrichtungen zu verfügen - werden die hiebei erzielten Gewinne genauso der österreichischen "ständigen Einrichtung" zuzurechnen und in Österreich zu…
…als es darum ging festzustellen, ob ein österreichischer Architekt über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer Bauausführung allerdings nur dann eine Betriebstätte, wenn diese über 24 Monate andauert. Wird…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr…
…Damit dürfte ein Anspruch auf Steuerentlastung in Österreich gegeben sein. Durch die bloße Mitbenutzung der Hörsäle, Übungsräume und Klassenzimmer der Akademie wird im Übrigen keine inländische "ständige Einrichtung" im Sinn von Art. 8 DBA-Deutschland für die deutschen Experten begründet. 10. März 1997 Für den…
…Einkünften ist ein österreichisches Besteuerungsrecht im Allgemeinen nur dann vorgesehen, wenn dem freiberuflich Tätigen in Österreich eine ständige Einrichtung (z.B. ein ihm persönlich überlassener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt wird. Liegt keine derartige ständige Einrichtung vor, dann wird Österreich nur in den in Artikel 8…
…keine "Betriebstätte" im Sinn des Artikels 5 des DBA-Großbritannien. Denn der Bestand einer Betriebstätte setzt entweder eine dauerhafte örtliche Einrichtung (zB Büro) oder einen ständigen Vertreter mit Abschlussvollmacht voraus. Diese Abschlussvollmacht müsste Verträge über den Unternehmensgegenstand, sonach Verträge über die "Verkaufsgeschäfte" des Unternehmens betreffen…
…jedoch, dass bloße Sitz-GesmbHs, die über keine ständig genutzten inländischen Geschäftsräumlichkeiten und über kein inländisches Personal verfügen und die unter Leitung vom Ausland aus bloß durch inländische Generalbevollmächtigte rechtswirksame Handlungen in Österreich setzen können, im Allgemeinen keinen inländischen Ort der Geschäftsleitung nachzuweisen vermögen. Dies…
…eine freiberufliche Tätigkeit (Unternehmensberatung) oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist; in beiden Fällen wäre eine Steuerfreistellung in Österreich nur insoweit gerechtfertigt, als die Vergütungen auf eine Tätigkeit entfallen, die einer deutschen "ständigen Einrichtung" (Art. 8 Abs. 2) bzw. "Betriebstätte" (Art. 4) des Beiratsmitgliedes zuzurechnen ist…
…OECD-MK Art. 5 Z 28) nicht überschreitende Dauer und daher nur vorübergehend, erfüllen sie für sich genommen in Ermangelung des Bestandes einer dauerhaft zur Verfügung stehenden "festen Geschäftseinrichtung" nicht die Voraussetzungen zur Begründung einer Betriebsstätte. Im Übrigen ist im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs…