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EAS 3364Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0220-VI/8/201507.08.2015

…Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr. 99/1998, genießen Mitglieder von Ständigen Vertretungen, die bei den Vereinten Nationen beglaubigt sind, die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie die Regierung den Mitgliedern vergleichbaren Ranges der in der Republik Österreich beglaubigten diplomatischen Vertretungsbehörden einräumt. Gemäß Art…

EAS 1955Doppelwohnsitz im Verhältnis zu Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/8-IV/4/0126.11.2001

Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…

EAS 90Gastreferenten aus Deutschland, USA, Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 449/1/1-IV/4/9210.02.1992

…2 DBA-D Voraussetzung, dass dem Gastreferenten keine ständige Einrichtung (zB Büro) dauernd zur Verfügung steht und dass die Lehrtätigkeit als "unterrichtende" Tätigkeit im Sinn des Erlasses AÖF Nr. 184/1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine…

EAS 932Grenzüberschreitende Werkvertragsabschlüsse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/3-IV/4/9620.08.1996

…Steuerabzug vorzunehmen, dann stellt sich nicht mehr die weitere Frage, ob nach dem neuen § 109a EStG 1988 eine Werkvertragsabgabe zu erheben ist. Legt der deutsche Konsulent eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann das österreichische Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 der…

EAS 2246Inländische Maßschneider als ständige Vertreter eines schweizerischen Maßkonfektionshauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/1-IV/4/0303.03.2003

…der eidgenössischen Steuerverwaltung angestrebt werden, könnte dies durchaus im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 DBA-Schweiz geschehen, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des betroffenen Unternehmens (in der Schweiz) beantragt werden müsste. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 994Konsulententätigkeit an polnischen Baustellen deutscher Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 110/2-IV/4/9623.12.1996

…als es darum ging festzustellen, ob ein österreichischer Architekt über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer Bauausführung allerdings nur dann eine Betriebstätte, wenn diese über 24 Monate andauert. Wird…

EAS 195Arbeitnehmerentsendung zur deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/3/1-IV/4/9217.11.1992

… denn die Anwendungsvoraussetzung, dass der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber getragen wird, der im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers (=Österreich) seinen Wohnsitz hat, ist erfüllt. Bei einer Entsendungsdauer von nicht mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr nach Deutschland wäre daher inländische Lohnsteuerabzugspflicht für den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine…

EAS 917Deutscher Systemtherapeut als österreichischer Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/9602.08.1996

…Personen, die im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Betreuung an österreichischen Bildungseinrichtungen freiberuflich mitwirken oder die andere Aktivitäten ausüben, die nicht als "vortragende Tätigkeit" zu werten sind, können daher bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99 EStG. bzw…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…Österreich beschäftigt gilt. Für die Tätigkeit der russischen Ortskräfte des Hilfsstützpunktes in Rußland besteht allerdings keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages, da das erwähnte Merkmal der Auslandsentsendung auf Grund der ständigen Ansässigkeit in Rußland nicht erfüllt ist. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …

EAS 1969"Verbindungsmann" bei einem deutschen Großkunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/3-IV/4/0110.01.2002

…da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers im Beschäftigungsstaat - soferne nicht besondere Umstände zu beachten sind - grundsätzlich nicht erfüllt ist. Der Umstand, dass für Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine Betriebstätte im Sinn des…

EAS 262Seminarveranstaltungen durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3369/1/1-IV/4/9314.06.1993

…und das Inkasso durchgeführt, so ist nicht auszuschließen, dass diesem Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Schweiz oder auch eines im Rahmen des außerordentlichen Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz…

EAS 1666Inländische Bodenverlegungen durch eine italienische Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/6-IV/4/0030.05.2000

…die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen Vertreter im Sinn des § 98 EStG verfügt; in einem solchen Fall kann davon…

EAS 3460Betriebsstättenbegründung durch Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-1.019.51215.12.2025

Wird ein Generalunternehmer in seinem Ansässigkeitsstaat mit Bahnbau- und Bahninstandsetzungsarbeiten beauftragt, verfügt er dabei grundsätzlich über Personal und Sachmittel (insb. Maschinen) um diese Aufträge durchzuführen und bedient er sich zur Durchführung der Arbeiten regelmäßig auch ausländischer Subunternehmer, so stellt sich die Frage, ob der - neben…

EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…

EAS 1608Lebensmittelpunkt eines Deutschen mit Wohnsitzen in drei Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 92/1-IV/4/0013.03.2000

…doch bedarf zusätzlich die Frage der Klärung, ob Österreich hiedurch im Verhältnis zu Liechtenstein und zu Spanien der "Ansässigkeitsstaaat" im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geworden ist. Der Umstand, dass der Deutsche nach wie vor auf Werkvertragsbasis führend an der Produktentwicklung in Liechtenstein mitarbeitet und seine…

EAS 1708Bauprojektmanagement durch eine schweizerische Baugesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/0014.08.2000

…Kunden" genauer zu untersuchen sein; falls in diesem Rahmen Verkäufe zustande kommen sollten, könnte der Fall eines ständigen Vertreters in Österreich vorliegen. Fragen der vorliegenden Art sind derart sachverhaltsabhängig, dass im Rahmen des EAS-Verfahrens hiezu keine abschließende Beurteilung abgegeben werden kann; entscheidend ist allerdings…

EAS 39Ansässigkeitsstaat eines international tätigen österreichischen Staatsbürgers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1474/1/1-IV/4/9122.10.1991

…abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien an der Ansässigkeitsbeurteilung etwas ändert, kann ohne genaueren Einblick in das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres beantwortet…

EAS 505Rückkehr eines in Südamerika für eine schweizerische Firma tätigen Grenzgängers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2532/1/1-IV/4/9422.09.1994

…Schweiz, derzufolge die Besteuerungsrechte des "Ansässigkeitsstaates" erst mit Beginn des auf die Wohnsitznahme folgenden Monates übergehen (1. Dezember 1994), kommt nicht zur Anwendung, da dies einen Ansässigkeitswechsel aus der Schweiz nach Österreich erfordert. Im vorliegenden Fall erfolgt aber ein Ansässigkeitswechsel aus Südamerika nach Österreich. 22…

EAS 23"Modifizierte Pauschalbesteuerung" in der Schweiz sichert Abkommensberechtigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/9113.08.1991

…der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf ihn anzuwenden ist. Diese Beurteilung beruht auf den Ausführungen des Kreisschreibens der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom…