…Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr. 99/1998, genießen Mitglieder von Ständigen Vertretungen, die bei den Vereinten Nationen beglaubigt sind, die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie die Regierung den Mitgliedern vergleichbaren Ranges der in der Republik Österreich beglaubigten diplomatischen Vertretungsbehörden einräumt. Gemäß Art…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…
…2 DBA-D Voraussetzung, dass dem Gastreferenten keine ständige Einrichtung (zB Büro) dauernd zur Verfügung steht und dass die Lehrtätigkeit als "unterrichtende" Tätigkeit im Sinn des Erlasses AÖF Nr. 184/1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine…
…Steuerabzug vorzunehmen, dann stellt sich nicht mehr die weitere Frage, ob nach dem neuen § 109a EStG 1988 eine Werkvertragsabgabe zu erheben ist. Legt der deutsche Konsulent eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann das österreichische Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 der…
…der eidgenössischen Steuerverwaltung angestrebt werden, könnte dies durchaus im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 DBA-Schweiz geschehen, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des betroffenen Unternehmens (in der Schweiz) beantragt werden müsste. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…als es darum ging festzustellen, ob ein österreichischer Architekt über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer Bauausführung allerdings nur dann eine Betriebstätte, wenn diese über 24 Monate andauert. Wird…
… denn die Anwendungsvoraussetzung, dass der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber getragen wird, der im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers (=Österreich) seinen Wohnsitz hat, ist erfüllt. Bei einer Entsendungsdauer von nicht mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr nach Deutschland wäre daher inländische Lohnsteuerabzugspflicht für den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine…
…Personen, die im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Betreuung an österreichischen Bildungseinrichtungen freiberuflich mitwirken oder die andere Aktivitäten ausüben, die nicht als "vortragende Tätigkeit" zu werten sind, können daher bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99 EStG. bzw…
…Österreich beschäftigt gilt. Für die Tätigkeit der russischen Ortskräfte des Hilfsstützpunktes in Rußland besteht allerdings keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages, da das erwähnte Merkmal der Auslandsentsendung auf Grund der ständigen Ansässigkeit in Rußland nicht erfüllt ist. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers im Beschäftigungsstaat - soferne nicht besondere Umstände zu beachten sind - grundsätzlich nicht erfüllt ist. Der Umstand, dass für Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine Betriebstätte im Sinn des…
…und das Inkasso durchgeführt, so ist nicht auszuschließen, dass diesem Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Schweiz oder auch eines im Rahmen des außerordentlichen Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz…
…die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen Vertreter im Sinn des § 98 EStG verfügt; in einem solchen Fall kann davon…
Wird ein Generalunternehmer in seinem Ansässigkeitsstaat mit Bahnbau- und Bahninstandsetzungsarbeiten beauftragt, verfügt er dabei grundsätzlich über Personal und Sachmittel (insb. Maschinen) um diese Aufträge durchzuführen und bedient er sich zur Durchführung der Arbeiten regelmäßig auch ausländischer Subunternehmer, so stellt sich die Frage, ob der - neben…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
…doch bedarf zusätzlich die Frage der Klärung, ob Österreich hiedurch im Verhältnis zu Liechtenstein und zu Spanien der "Ansässigkeitsstaaat" im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geworden ist. Der Umstand, dass der Deutsche nach wie vor auf Werkvertragsbasis führend an der Produktentwicklung in Liechtenstein mitarbeitet und seine…
…Kunden" genauer zu untersuchen sein; falls in diesem Rahmen Verkäufe zustande kommen sollten, könnte der Fall eines ständigen Vertreters in Österreich vorliegen. Fragen der vorliegenden Art sind derart sachverhaltsabhängig, dass im Rahmen des EAS-Verfahrens hiezu keine abschließende Beurteilung abgegeben werden kann; entscheidend ist allerdings…
…abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien an der Ansässigkeitsbeurteilung etwas ändert, kann ohne genaueren Einblick in das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres beantwortet…
…Schweiz, derzufolge die Besteuerungsrechte des "Ansässigkeitsstaates" erst mit Beginn des auf die Wohnsitznahme folgenden Monates übergehen (1. Dezember 1994), kommt nicht zur Anwendung, da dies einen Ansässigkeitswechsel aus der Schweiz nach Österreich erfordert. Im vorliegenden Fall erfolgt aber ein Ansässigkeitswechsel aus Südamerika nach Österreich. 22…
…der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf ihn anzuwenden ist. Diese Beurteilung beruht auf den Ausführungen des Kreisschreibens der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom…