…in dem österreichischen Büro ausschließlich der österreichische Partner freiberufliche Tätigkeiten ausübt; auch in diesem Fall ist der der inländischen Einrichtung zuzuordnende Gewinn aliquot in den Händen aller Partner steuerlich zu erfassen. Angesichts des Umstandes, dass der in dem inländischen Büro erzielte Gewinn nicht als solcher…
…dann sprechen diese Umstände sehr dafür, dass hierdurch für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Österreich in die USA verlegt wird. Denn in diesem Fall hat sich in diesen 5 Jahren der Mittelpunkt sowohl der wirtschaftlichen wie auch der persönlichen Verhältnisse in die USA…
…Der weitere Umstand, dass sich seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten, spricht für eine starke persönliche Bindung an den spanischen Wohnsitz; doch auch wenn der VwGH die Bedeutung der persönlichen Beziehungen über jene der wirtschaftlichen stellt (VwGH 22.3…
…zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist als den wirtschaftlichen (VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische…
Werden Beratungsaufträge, von einem österreichischen Großunternehmen formell einer zwei Österreichern gehörenden ungarischen GmbH erteilt, wobei der eine Gesellschafter diese Beratungstätigkeit tatsächlich persönlich selbst erbringt, und zwar formell auf Grund eines Werkvertrages, der aber nicht mit dem Kunden (dem österreichischen Großunternehmen), sondern mit seiner eigenen ungarischen…
…91/14/0041). Da im geschilderten Sachverhalt die persönlichen Bindungen zu Österreich infolge des Verbleibens der Familie in Österreich, infolge der häufigen Österreich-Aufenthalte und infolge der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft dominieren, müßten schon sehr gewichtige zusätzliche Umstände vorliegen, die zu einer anderslautenden Sachverhaltsbeurteilung Anlaß…
…sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Die unter EAS 741 genannten Umständen ließen gewichtige Indizien erkennen, denenzufolge die an die US-Depotbank überwiesenen Gewinnausschüttungen anteilig den ADR-Inhabern steuerlich als deren Einkünfte zuzurechnen sind…
…die Gesellschaft auch in Österreich als Personengesellschaft zu qualifizieren, da im Rahmen des Typenvergleiches den inhaltlichen und nicht bloß den formalen Gegebenheiten die wesentliche Relevanz zukommt. Desgleichen kann der Umstand, dass - bei Vorliegen einer von der Zustimmung der anderen Gesellschafter unabhängigen Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile - die…
…dass das US-Unternehmen bei seiner eigenen Steuerverwaltung eine entsprechende Beurteilung einholt. Österreich würde sich unter den gegebenen Umständen sodann einer derartigen Beurteilung anschließen. Über Antrag könnte über diese Frage allerdings auch ein internationales Verständigungsverfahren eingeleitet werden. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Aspekte wird auf folgendes hingewiesen…
…ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand, dass er Geschäftsführer einer in Stettin angesiedelten Kapitalgesellschaft (Vertretung eines amerikanischen Computererzeugers) ist und in Polen über ein Eigenheim als Wohnstätte verfügt…
Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein sogenanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto für Pensionszwecke), dann richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht; Sonderbestimmungen des amerikanischen Steuerrechts bleiben in…
…einen Werbespot mit, dann besteht demnach nach inländischem Recht inländische Steuerpflicht. Der Begriff "Tätigkeit als Sportler" im Sinn des § 99 EStG 1988 ist nach dem Vorhergesagten aber weiter als der Begriff "persönlich ausgeübte Tätigkeit als Sportler" im Sinn von Art. 17 OECD-MA. Während der…
…ab - nach wie vor aufrecht: "Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein so genanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto für Pensionszwecke), dann richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht…
…Art. 20). Die "Quelle" dieser Zahlungen ist im Übrigen dort gelegen, wo die Arbeit persönlich ausgeübt wird. Da dies Österreich ist, ist auch in dieser Hinsicht ein wesentliches Tatbestandselement des Artikels 20 nicht erfüllt. Der Umstand, dass im Rahmen der Dienstverpflichtungen Ausbildungszeiten absolviert werden, vermag…
…gelegen ist. Sollte z.B. die Lebensführung aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen getrennt von der Ehegattin aufgebaut sein und sollten die Aufenthalte in Irland die Österreich-Aufenthalte in zeitlicher Hinsicht wesentlich übersteigen, dann ist angesichts des nur in Irland bestehenden Ateliers nicht auszuschließen, dass sich…
…in die USA verlegt (ohne dort allerdings im Sinne des DBA-USA "ansässig" zu werden) und zahlt ihm in der Folge der Übernehmer der "Vermögensgegenstände" eine Prämie dafür, dass der ehemalige Einzelunternehmer seine persönlich geschaffenen Marktbeziehungen nicht mehr verwendet, dann stellt sich vorweg die Frage…
…17, Rz 3). Somit vermag der Umstand, dass der künstlerische Leiter die Präsentation des Veranstaltungsprogramms bei medialen Auftritten sowie allgemeine Repräsentationspflichten erfüllt, während der "Musiktage" persönlich anwesend ist sowie als Moderator während der "Musiktage" präsent ist, nichts daran zu ändern, dass insgesamt keine künstlerische Tätigkeit…
…von dieser Auffassung mittlerweile distanziert (BFH 5.10.1994, BStBl II 1995, 95). Der Umstand, dass im österreichisch-deutschen Verhältnis an der seinerzeitigen Abkommensinterpretation festgehalten wird, geht auf eine diesbezügliche besondere Verständigungsvereinbarung zurück (Z 12 des Ergebnisprotokolls vom 1. Juni 1994). Steuerfreistellung der Geschäftsführerbezüge in…
…Doch selbst wenn dies der Fall sein sollte, werden die ausschließlich aus der persönlichen Vortragstätigkeit herrührenden Einkünfte der ausländischen Vortragenden vermutlich nicht den in einer solchen Wohnungs-Betriebstätte ausgeübten Funktionen zuzurechnen sein. Auf Grund der Bestimmungen der Artikel 14 der Abkommen mit Deutschland und mit…