Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2857
Zum Begriff des "Praktikanten" im DBA-Kroatien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/4/2007vom 14.05.2007
Wortlaut laut Findok
Gemäß Artikel 20 DBA-Kroatien
sind Zahlungen, die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein
Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn
diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen.
Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen
Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für
1 Jahr von seinem Arbeitgeber zur österreichischen Muttergesellschaft
entsandt, um hier als "Volontär" seine Qualifikation zu erhöhen und
das hier erworbene Know-how in die kroatische Tochtergesellschaft einzubringen,
so liegt in derartigen Fällen idR kein Anwendungsfall des Artikels 20
vor.
Denn die von der kroatischen Gesellschaft während der
Entsendungszeit gezahlten Gehälter fallen unter Artikel 15 DBA-Kroatien und
sind, wenn ein Anwendungsfall der 183-Tage-Klausel vorliegt, in Kroatien und
sonst in Österreich zu besteuern. Artikel 20 soll in derartigen Fällen
nicht zum Entstehen einer "Doppelnichtbesteuerung" führen (Kroatien
entlastet von der Besteuerung nach Art. 15 und Österreich entlastet nach
Art. 20).
Die "Quelle" dieser Zahlungen ist im Übrigen dort
gelegen, wo die Arbeit persönlich ausgeübt wird. Da dies
Österreich ist, ist auch in dieser Hinsicht ein wesentliches
Tatbestandselement des Artikels 20 nicht erfüllt. Der Umstand, dass im
Rahmen der Dienstverpflichtungen Ausbildungszeiten absolviert werden, vermag
daher nicht die hierfür bezogenen Einkünfte aus dem Anwendungsbereich
des Artikels 15 herauszulösen und dem Artikel 20 zu unterstellen.
Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2007
Normen und Schlagworte
- Art. 20 DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
- Art. 15 DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0277-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31562
- Gültig
- 14.05.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF