…kann ein solcher Besteuerungskonflikt nur im Wege eines auf Art. 25 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens beseitigt werden; es wäre gesetzlich nicht gedeckt, zu Unrecht in Tschechien erhobene Körperschaftsteuern in Österreich als Betriebsausgabe geltend zu machen, oder aber ihre Anrechnung auf die österreichische Körperschaftsteuer zu begehren. …
…vorausgesetzt, dass Russland die österreichische Steuer auf die russische anrechnet. Unterwirft allerdings Russland auch jene Bezüge einer 30-prozentigen Besteuerung - noch dazu ohne Anrechnung der österreichischen Steuer - die in der österreichischen Niederlassung an österreichische Mitarbeiter mit Lebensmittelpunkt in Österreich gezahlt werden, dann stellt dies eine…
…Artikels XI Abs. 1 DBA-USA unter Staatsbürgerschaftsvorbehalt gestellt ist. Die USA sind - nach den DBA-Bestimmungen - auch nicht gehindert, die britische Pension - ohne Anrechnung der österreichischen Steuer - in ihre Besteuerung einzubeziehen. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Entscheidungszuständigkeit auf die FLD für Wien, NÖ und Bgld. über. Wurde ein Anbringen bei einer unzuständigen Behörde (im Anlassfall bei der FLD Salzburg statt der FLD für Wien, NÖ und Bgld.) gestellt, so ist es nach § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub (auf Gefahr des…
…keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend machen. Als Ansässigkeitsnachweis kann eine vom österreichischen Wohnsitzfinanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung dienen: Muss der österreichische Bankkunde ohnedies auf Grund des DBA eine teilweise Quellensteuerrückerstattung auf vorgesehenen Formblättern beantragen (insb. Schweiz), dann könnte ohne weiteres…
…auf eine Steuerfreistellung der Kroatien-Einkünfte oder auf eine Anrechnung einer abkommenswidrig in Kroatien erhobenen Quellensteuer zusteht. Der Fall ist allerdings mit der Problematik des in EAS 2796 behandelten trilateralen Falles vergleichbar, sodass aus den dort genannten Gründen über Ersuchen der deutschen KG-Gesellschafterin auf…
…in Österreich) keine Doppelbesteuerung aus. Denn wenn der Ansässigkeitsstaat 50% der Geschäftsführerbezüge auf der Grundlage von Artikel 10 der inländischen Besteuerung unterwirft, ist er nach dem "Methodenartikel" (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Anrechnung der - ohne Abkommensverstoß - im Ausland erhobenen Quellensteuer verpflichtet; und zwar nach Auffassung…
…erfüllt. In diesem Fall würden jene Bezugsteile, die auf die auf österreichischem Staatsgebiet tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entfallen, ohne DBA-Einschränkung der inländischen Besteuerung unterliegen. Bezugsteile, die auf in der Schweiz für die österreichische GmbH ausgeübte Tätigkeiten entfallen, sind von der österreichischen Besteuerung freizustellen. 19. September…
…der auf diese durch Steueranrechnung begünstigten Auslandseinkünfte entfällt. Aus dem Vorhergesagten folgt, dass der Betrag von S 1,15 Mio im Einkommen von S 2 Mio. nicht enthalten sein kann, sodass nach der geltenden Rechtslage keine Möglichkeit für eine Anrechnung der japanischen Steuer gegeben ist…
…wäre die Gewinnausschüttung nach Maßgabe von § 10 KStG von der Körperschaftssteuer befreit; eine Anrechnung der polnischen Steuer wäre diesfalls in Österreich nicht möglich. Wird der andere Weg gewählt, dass die Gesellschaftsanteile in das Betriebsvermögen der polnischen Zweigniederlassung aufgenommen werden, wäre die Gewinnausschüttung durch die Wartungs…
…es wird dann lediglich in diesem Ausmaß die Steuerzahlung von Österreich in die USA verlagert, ohne dass sich für den Pensionisten eine Steuermehrbelastung ergibt. Die US-Steuer geht allerdings dann zu Lasten des Pensionisten, wenn die österreichische Steuer niedriger ist oder gar nicht erhoben wird…
Ein in Österreich ansässiger Pilot einer Airline mit Geschäftssitz in Hongkong, der für die Airline als in Frankfurt stationiert gilt (ohne dort aber über einen Wohnsitz zu verfügen) und der von Frankfurt aus laufend ca. 7 bis maximal 10 Tage weltweite Langstreckenflüge durchführt und sich…
…Fällen - sonach ohne Rücksicht darauf, ob im Ausland eine Wegzugsbesteuerung stattfindet oder nicht - auf die tatsächlichen Anschaffungskosten ab. Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Wege des § 48 BAO über Antrag des Abgabepflichtigen zum Ausgleich der in- und ausländischen Wertzuwachsbesteuerung eine Anrechnung der nachweislich im Ausland…
…auf die österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen sind; und zwar auch dann, wenn in Korea überhaupt kein Steuerabzug erfolgt sein sollte. Nur solange Vereinbarungen dieser Art wirtschaftlich begründbar und international üblich sind, erscheinen sie aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unbedenklich und reduzieren diesfalls nicht die Anrechnung…
…dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Die Einführung der Verlustvortragsgrenze im Jahr 2001 wirkt sich damit begünstigend für den Steuerpflichtigen aus, da ohne diese Grenze der Vorjahresverlust die italienischen…
…dann müsste auf österreichischer Seite vom österreichischen Softwareunternehmen der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens beim BMF gestellt werden. In diesem Fall könnte bis zum Abschluss des Verfahrens durch einen auf § 48 BAO gestützten Bescheid die vorläufige Anrechnung der 15-prozentigen Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer…
…B. Schauspielerbezüge, die auf eine spezielle Vorbereitung der Österreich-Gastspiele in der Schweiz entfallen). Gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG dürfen allerdings "Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, wenn sie ohne Beibringung eines inländischen Besteuerungsnachweises an Personen geleistet wurden, die hiermit der beschränkten Steuerpflicht unterliegen". Hierdurch…
…steuerlichen Erfassung der kanadischen Pachteinkünfte in Österreich steuerlich berücksichtigt werden. Es bestehen keine Bedenken, die - ohne Berücksichtigung dieser Kosten - in Kanada erhobene Steuer ungekürzt auf die österreichische Einkommensteuer zur Anrechnung zu bringen, da aufwendige Untersuchungen darüber, ob die Nichtberücksichtigung in Kanada nach kanadischem Recht zu…
…die nach dem Recht des Quellenstaates steuerlich den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind, ohne dass es auf das nach der Dividendendefinition des OECD-Musterabkommens maßgebliche Merkmal der "Beteiligung" an der Gesellschaft ankommt, sind diese Zuwendungen als "Dividenden" im Sinn des DBA-Kanada zu qualifizieren und…
…wird. Es gilt hiebei als Grundsatz, dass Artikel 17 dem Auftrittstaat das Besteuerungsrecht für das Gesamtentgelt zuteilt, ohne dass eine Aufteilung auf die Aufführung als solche und auf die Vorbereitung (Proben, Produktion usw.) im anderen Staat vorzunehmen wäre. Dieser Grundsatz wird im Verständigungsprotokoll zu Artikel…