…Auch ein Sparbuch zählt daher nicht zum beweglichen Vermögen im Sinn von Artikel 7 des Abkommens. Wird daher von einem in Frankreich ansässigen Geschenkgeber ein in einem österreichischen Bankschließfach befindliches Sparbuch einem in Österreich lebenden Geschenknehmer übertragen, fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 7, sondern…
…erscheint nicht vertretbar. Denn anders als im Fall VwGH 19.6.1968, 1561/67, ist das österreichische Unternehmen und das darin aufgestellte Hochregal unterschiedlichen Personen steuerlich zuzurechnen (siehe auch EAS 694). Die Frage nach der Beweglichkeit oder Unbeweglichkeit des Hochregals wird nach österreichischem innerstaatlichen Steuerrecht…
…dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte ein Quellenbesteuerungsrecht vorsieht. Veräußert daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen (seit mehr als 1 Jahr in seinem Privatvermögen gehaltenen) Anteil…
…erstgenannten deutschen Gesellschaft errichtet wird, so wird sorgfältig zu prüfen sein, ob diese deutschen Gesellschaften nicht möglicherweise als eine "ständige Vertretung" der österreichischen Gesellschaft (im Sinn von Z 10 lit. a oder c des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland) anzusehen sind. Diese Frage sollte daher vorsorglich…
…österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem Sinn verstanden werden können…
…Regel ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten als Betriebstätte gewertet. Der Umstand, dass das österreichische Unternehmen in Deutschland über eine Betriebstätte verfügt, bedeutet indessen nicht, dass der gesamte aus der Gerätevermietung erzielte Gewinn der deutschen Besteuerung unterliegt. Vielmehr muss im Rahmen einer Funktionsanalyse festgestellt werden…
…des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz 5418 ff), die nicht zum Entstehen einer inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte für die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft führen kann. Dies hat zur Folge, dass die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft mangels inländischer Betriebstätte gemäß Artikel 7 bzw…
…Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße Vermietung von Maschinen für den Vermieter keine Betriebstätte begründet wird (da die Maschinen dem Betrieb des Mieters und nicht dem des Vermieters dienen). 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die…
…Betätigung vor, könnten die aus der CSFR erzielten Einkünfte nicht dem Artikel 7 DBA-CSFR zugeordnet werden, sondern müssten der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen (Art. 6 DBA-CSFR) unterstellt werden. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die Einkünfte aus der Nutzung eines beweglichen (immateriellen) Wirtschaftsgutes, nämlich…
…deren Aufgabe darin besteht, Unternehmensfinanzierungen unter Einbeziehung österreichischer Kreditinstitute herbeizuführen, Vertriebsstrukturen deutscher Unternehmen in Österreich aufzubauen und bewegliches Sachanlagevermögen an in Deutschland ansässige Unternehmen zu vermieten, wobei die Kommanditisten zugleich Anteilseigner der die Leistungen empfangenden deutschen Kapitalgesellschaften sind, dann wird angesichts des bestehenden Unternehmensverbundes besonders…
…in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht mehr auf § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988…
…dann zu einer inländischen Besteuerung, wenn diese Entsendung in eine Betriebstätte des US-Unternehmens erfolgt ist oder wenn der Inlandsaufenthalt 183 Tage innerhalb eines beweglichen 12-Monatszeitraumes überschreitet. Eine Betriebstätte des US-Unternehmens könnte in Räumlichkeiten der österreichischen Tochtergesellschaft bestehen, wenn diese von den Mitarbeitern…
…bislang noch nicht mit Polen abgestimmt worden ist, wird daher beispielsweise das Betriebsgebäude für ein Produktionsunternehmen nicht als "Hauptsache" zu werten sein und zwar selbst dann nicht, wenn infolge der mittlerweile veralteten maschinellen Ausstattung und des durch wirtschaftliche Schwierigkeiten verminderten Aktivbestandes der beweglichen Wirtschaftsgüter die…
…von der Rechtsform - eine nicht gewerbliche Vermögensverwaltung betreibt, nicht möglich (siehe BMF-Einzelerledigung in SWK Heft 18/1991, Seite 257). Dies kann im Verhältnis zu Deutschland einen Qualifikationskonflikt auslösen. Denn nach österreichischem Recht erzielen die österreichischen Anleger deutsche Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an beweglichem Vermögen…
…einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen, steht Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu, wenn Deutschland in Anwendung der "Geprägetheorie" den Bestand einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte annimmt (Hinweis auf EAS 2185). Die Steuerfreistellung des Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite nicht nur voraus…
…der der Gesellschaft - und nicht ihren Tochtergesellschaften - gehört (arg.: "deren Aktivvermögen"). Das im Konzernabschluss miterfasste Immobilienvermögen der Tochtergesellschaften zählt hierbei nicht zum Aktivvermögen der Muttergesellschaft; die Beteiligung an der Tochtergesellschaft bildet bei der Muttergesellschaft vielmehr bewegliches Vermögen (selbst wenn das Vermögen der Tochtergesellschaft überwiegend aus…
…der als bewegliches Wirtschaftsgüter einzustufenden Messestände, Organisations-Know-How, Beratung usw.) vorliegt. Sollte bei den von den Ausstellern eingehobenen Vergütungen die Abgeltung der Serviceleistungen im Vordergrund stehen, könnte die Auffassung vertreten werden, dass untergeordnete Elemente einer Grundstücksuntervermietung das Schicksal der Hauptleistung teilen und nicht nach…
…Frage vermutlich nicht einseitig lösbar, da die Zuordnung auf österreichischer und polnischer Seite korrespondierend zu erfolgen hätte. Es spricht aber vieles dafür, dass vom Grundstückseigentümer bloß gemietete bewegliche Wirtschaftsgüter (die aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechtes auch durch den Einbau in ein Gebäude nicht die…
…Vor dem Hintergrund der mit dem AbgÄG 2015 erfolgten Änderung der Wegzugsbesteuerung erfuhr das Konzept der Wegzugsbesteuerung insoweit eine Änderung, als der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts verwirklicht wird. Ein ab dem 1.1.2016 erfolgender…