…ergebe sich zu § 8 MinStG 1995, dass als stationär grundsätzlich nur Anlagen anzusehen seien, die nicht beweglich, also mit Grund und Boden oder einem Gebäude fest verbunden sind und nach der Art der Verbindung, der Bauweise und dem Verwendungszeck dazu bestimmt sind, an einem Standort…
…Anlagen im Sinne von § 8 Abs. 2 MinStG sind nur Anlagen anzusehen, die nicht beweglich, also mit Grund und Boden oder einem Gebäude fest verbunden sind und nach der Art der Verbindung, der Bauweise und dem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, an einem Standort zu verbleiben…
…einzelnen Bestandteile der sowohl ober als auch unter Putz verlegten Elektroinstallation die rechtliche Beurteilung der Gesamtinstallation teilen, sind die Elektro-Verteilerkästen als nicht bewegliche Wirtschaftsgüter und somit als Gebäudebestandteil zu beurteilen. Die Gebäudeeigenschaft und die Sachgesamtheit der Elektroinstallation mit den Verteilerkästen ergibt sich auch daraus…
…meine Wäsche selbst, sollte jedoch eine Maschine nicht voll werden, wird auch Kleidung von Herrn r mit gewaschen, wir wollen ja die Umwelt nicht unnnötig belasten Aufstellung, wem, welche Einrichtungsgegenstände - das Haus gehört mit allen nicht beweglichen Teilen, wozu auch die Küche gehört, jedem Mitglied…
…abgebrochen wurde, liege kein Gewinn vor, also bestehe keine Gebührenpflicht. Über die Berufung wurde erwogen: Entgegen dem Berufungsvorbringen sind Grundstücke Waren im weiteren Sinn. Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist…
…Hilfe notwendig; körperliche Arbeiten mit Beteiligung der Beine praktisch nicht möglich. Möglich hingegen sind Schreibtischarbeiten und sitzende körperliche Arbeit mit den Händen. Es besteht Gefühllosigkeit beider Oberschenkel hinten und ab Mitte Unterschenkel, Zehen und Vorfuß sind nicht beweglich, Knie/Hüftbewegungen sind vermindert möglich, Darmausgang nach…
…verschleudert werden müsste. Dazu ist zu anzumerken, dass Wohnungsinventar Fahrnisse betreffend, bei Bezug eines neuen Wohnsitzes in der Regel mitübertragen wird und Aufwendungen für nicht bewegliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Küche) von Nachmietern idR (mit Abschlägen) vergütet werden. Im gegenständlichen Fall kommt hinzu, dass der Bf…
…Der Hauptgrund war, dass A. die Schule nicht besuchen konnte zum ersten die Nichtbeweglichkeit des rechten Beines (siehe Kopie des Entlassungsberichtes weitere Procedere mindestens 6 Wochen nur teil bzw. gar keine Belastung sowie 8 Wochen Knieorthese), zum zweiten der weite Weg der Bus-Zugverbindung von…
…der Teleologie des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG zu untersuchen. 1.4. Grundstücke sind "Waren im weiteren Sinn" Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist "Ware" 1. Handelsgut…
…Im vorliegenden Fall ist es Tatsache, dass das mit dem Betrieb der Ehegatten im Zusammenhang stehende Wirtschaftsgut "Milchkontingent" (Referenzmenge) veräußert wurde und diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Es gibt keine Regelungen bezüglich der Veräußerung nicht beweglicher bzw. immaterieller Wirtschaftsgüter. In der Folge wurden aber…
…der Teleologie des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG zu untersuchen. 1.4. Grundstücke sind "Waren im weiteren Sinn" Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist "Ware" 1. Handelsgut…
…verpflichtet ist. Eventuelle Veräußerungen beweglicher Wirtschaftsgüter sind von der (dem) Bewirtschaftungsberechtigten im Sinne der Substanzerhaltung durch Ersatzwirtschaftsgüter abzudecken und erhöhen nicht den fixen Gewinnanteil des (der) Bewirtschaftungsüberlassers(in). Diese(r) verpflichtet sich, bei einer allfälligen Veräußerung von solchen beweglichen Wirtschaftgütern den anteiligen Ertrag daraus zur…
…die Photovoltaikanlage ein nicht bewegliches Anlagengut darstelle und daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszuwachsprämie einbezogen werden könne. Erst danach sei zu Tage getreten, dass solche Anlagen als bewegliches Anlagegut zählten und sehe sie daher nicht ein, weshalb ihr die Investitionszuwachsprämie nicht gewährt werde…
…mit folgendem Rechtssatz: "Als stationäre Anlagen im Sinne von § 8 Abs.2 MinStG sind nur Anlagen anzusehen, die nicht beweglich, also mit Grund und Boden oder einem Gebäude fest verbunden sind und nach der Art der Verbindung, der Bauweise und dem Verwendungszweck dazu bestimmt sind…
…Anlagen im Sinne von § 8 Abs. 2 MinStG sind nur Anlagen anzusehen, die nicht beweglich, also mit Grund und Boden oder einem Gebäude fest verbunden sind und nach der Art der Verbindung, der Bauweise und dem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, an einem Standort zu verbleiben…
…Anlagen im Sinne von § 8 Abs. 2 MinStG sind nur Anlagen anzusehen, die nicht beweglich, also mit Grund und Boden oder einem Gebäude fest verbunden sind und nach der Art der Verbindung, der Bauweise und dem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, an einem Standort zu verbleiben…
…der Teleologie des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG zu untersuchen. 1.4. Grundstücke sind "Waren im weiteren Sinn" Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist "Ware" 1. Handelsgut…
…der Teleologie des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG zu untersuchen. 1.4. Grundstücke sind "Waren im weiteren Sinn" Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist "Ware" 1. Handelsgut…
…außergewöhnliche Belastungen darstellen würden. Nach der Operation hätte sie die alten Brillen nicht mehr verwenden können. In einem weiteren Schreiben vom 27.11.2002 verweist die Berufungswerberin bezüglich der Brillenrechnungen auf ihr Struma Leiden. Sie sei vor etwa 40 Jahren daran operiert worden und hätte…
…maschinelle Anlage" als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut zu behandeln, kann nicht gefolgt werden. Wenn nach Ansicht des VwGH im Erkenntnis vom 13. 9. 1978, 2520/77, die an sich bewegliche Kegelbahn deswegen nicht zum unbeweglichem Wirtschaftsgut wurde, weil sie vor Inbetriebnahme mit einem verhältnismäßig bedeutenden Aufwand…