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EAS 1948Verlegung einer Unternehmensberatungskanzlei nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 368/1-IV/4/0105.11.2001

…mit seinen betrieblichen Einkünften gemäß Artikel 14 i.V. mit Art. 23 des DBA-Liechtenstein in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, ob die betreffende Tätigkeit nach österreichischem Recht als…

EAS 829Errichtung einer inländischen Ost-Handelsagentur durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 17/1-IV/4/9605.03.1996

…durch Ansatz einer fremdüblichen Agenturprovision oder auf andere Weise zu ermitteln ist, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden. Denn die Beantwortung dieser Frage hängt in erster Linie von einer umfassenden "Funktionsanalyse" der von der inländischen GmbH, der ausländischen Basisgesellschaft ("off shore Gesellschaft") und…

EAS 1679Maschinenvermietung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 113/1-IV/4/0001.07.2000

…wirtschaftlicher Realität das schweizerische Unternehmen selbst - mit Hilfe des österreichischen Unternehmens - in Österreich produziert, ist sachverhaltsabhängig und kann daher im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden. Nicht beantwortbar ist daher auch die weitere sachverhaltsabhängige Frage, ob das österreichische Unternehmen derart in den Gestaltungsablauf involviert ist…

EAS 1647Mitarbeiterbeteiligung an französischer Muttergesellschaft über eine luxemburgische KGaA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/1-IV/4/0008.05.2000

…dieser verbilligt erworbenen Aktien im konkreten Einzelfall tatsächlich von solcher Relevanz sind, dass hiedurch kein steuerlicher Zufluss des mit dem verbilligten Erwerb verbundenen Sachbezuges eingetreten ist, kann im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht beantwortet werden, da dies eine umfassende Erhebung aller im konkreten Fall vorliegenden Sachverhaltsgegebenheiten sowie…

EAS 1946"Irrtümliche" Lizenzgebührenzahlung an die dänische Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/45-IV/4/0105.11.2001

…und nicht doch der Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen sind, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden kann. Es wird entscheidend darauf ankommen, wer nun tatsächlich die Überlassung der Verwertungsrechte gestattet; wenn die Schwestergesellschaft behauptet, dass sie es war, sich aber nicht…

EAS 1304Verlegung des Arbeitsplatzes in die türkische Repräsentanz eines multinationalen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 112/1-IV/4/9820.07.1998

…Artikel 15 des Abkommens zustehende Besteuerungsrecht wahrnimmt, ist eine Angelegenheit des türkischen Steuerrechtes und kann daher vom BM für Finanzen nicht beantwortet werden. Sollten Sie weitere Fragen in Bezug auf die in Österreich sich ergebenden steuerlichen Folgen bei der geplanten Arbeitsplatzverlegung haben, bitten wir Sie…

EAS 1716Natursteinverlegung in Österreich nach Gründung einer griechischen Einzelfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 598/1-IV/4/0028.08.2000

…begründet in Griechenland eine Betriebstätte. Ob und gegebenenfalls welcher Teil der aus den Verlegearbeiten erzielten Einkünfte dieser griechischen Büro-Betriebstätte zuzurechnen ist, kann im EAS-Verfahren nicht beantwortet werden, da hiezu eine "Funktionsanalyse" angestellt werden müsste. Insoweit das griechische Büro tatsächlich zur Gewinnerzielung aus den…

EAS 1956Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich und in der weiteren Folge nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/0126.11.2001

…an den in Österreich ansässig gewordenen Steuerausländer drohen könnte (so wie dies in Deutschland der Fall ist). Diese Frage der Einkünftezurechnung ist sachverhaltsabhängig und könnte im EAS-Verfahren nicht beantwortet werden; sie wurde im Übrigen auch nicht gestellt. 26. November 2001 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…einer tatsächlichen dauernden Trennung und damit von einer tatsächlichen Aufgabe des inländischen Zweitwohnsitzes gesprochen werden kann, ist sachverhaltsabhängig und kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden. Für die Beantwortung der eigentlichen Frage, ob die von der österreichischen KG bezogenen Geschäftsführerbezüge der österreichischen Besteuerung unterliegen…

EAS 1368Antennen und Satellitenschüsseln als Betriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/20-IV/4/9804.02.1999

…kann indessen im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht abschließend beantwortet werden, da eine vertiefte Befassung mit dem Fragenkreis erforderlich wäre. Stellt man einen Vergleich mit einem Telefon-Kommunikationsunternehmen an, würde man in den bloßen Telefonapparaten dieser Gesellschaft vermutlich noch keine Betriebstätten erblicken; auch dann nicht…

EAS 1244Doppelte Schenkungssteuer bei Vermögenstransfer in eine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/10-IV/4/9806.04.1998

…gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von Steuerausländern…

EAS 1804Schweizerische Vertriebsgesellschaft mit inländischem Server
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/0108.02.2001

…im Sinn des DBA-Schweiz begründet sowie die Frage, welcher Gewinnanteil einer solchen Betriebstätte zuzurechnen ist, kann wegen der Sachverhaltsabhängigkeit im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht zweckdienlich beantwortet werden. Es kann hiezu nur soviel ausgesagt werden, dass die von der OECD mittlerweile öffentlich zugänglich gemachten…

EAS 950Inländische Grundstücksinvestitionen offener deutscher Immobilienfonds; Finanzierungsaufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/6-IV/4/9610.10.1996

…B. deutsche Fremdfinanzierungskosten im Zusammenhang mit dem inländischen Liegenschaftserwerb). Ob nun die aus den Immobilienfondserträgen an die deutschen Anleger ausgeschütteten Beträge möglicherweise ebenfalls als Fremdfinanzierungsaufwand anzusehen sind (der im Ergebnis die inländischen Einkünfte auf Null schrumpfen ließe) kann im EAS-Verfahren nicht abschließend beantwortet werde…

EAS 39Ansässigkeitsstaat eines international tätigen österreichischen Staatsbürgers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1474/1/1-IV/4/9122.10.1991

…Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien an der Ansässigkeitsbeurteilung etwas ändert, kann ohne genaueren Einblick in das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der…

EAS 2718Konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0225-IV/4/200627.04.2006

…die deutsche Vorgangsweise nicht ebenfalls durch EU-widriges Verhalten beantwortet werden kann, müssen Mitarbeiter deutscher Konzerngesellschaften nach wie vor in Österreich in Anwendung der 183-Tage-Klausel steuerfrei gestellt werden. Denn wenn bei landesinternen Personalentsendungen im Konzern die beschäftigende Gesellschaft nicht zum steuerlichen Arbeitgeber wird…

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

…oder von "Euribor + 0,25%" (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen…

EAS 1413Steuerliche Behandlung einer US-Limited Liability Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/1-IV/4/9904.02.1999

Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27, 73…

EAS 367Österreichische Sitz-GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 51/37/1-IV/4/9330.12.1993

…hat, ob es sich hierbei sonach um eine "Person mit Wohnsitz in Österreich" oder um eine "Person mit Wohnsitz in Deutschland" handelt, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür Sachverhaltsermittlungen vorzunehmen sind, die nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden können. Anzumerken ist jedoch…

EAS 925Steuerliche Behandlung einer amerikanischen Limited Liability Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/9631.07.1996

…Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann derzeit im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S…

EAS 1486Akquisition für eine inländische Verlags-GmbH von Monaco aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/4-IV/4/9905.07.1999

…Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einnahmen eines Gesellschafters einer inländischen Verlags-GmbH aus einer von Monaco für diese Gesellschaft betriebenen Anzeigen-Akquisitionstätigkeit nicht der inländischen Steuerpflicht unterliegen und welche Nachweise für die Tätigkeit in Monaco zu erbringen sind, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden…