…dass das Recht des Quellenstaates einer Zahlung darüber entscheidet, ob es sich hierbei um eine - im Empfängerstaat steuerfrei zu stellende - Dividende handelt. Dieses Auslegungsergebnis wird aber vom DBA-Deutschland-2000 nicht mehr getragen, da die Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der primären Steuerfreistellung…
…dass das Recht des Quellenstaates einer Zahlung darüber entscheidet, ob es sich hierbei um eine - im Empfängerstaat steuerfrei zu stellende - Dividende handelt. Dieses Auslegungsergebnis wird aber vom DBA-Deutschland-2000 nicht mehr getragen, da die Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der primären Steuerfreistellung…
…zu besteuernde Zinsen in Deutschland durch ein innerstaatliches Gesetz von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung ausgelöst. Ob ein solcher Fall (dh. in Österreich steuerpflichtige Zinsen und keine steuerfreie verdeckte Gewinnausschüttung) gegeben ist, kann aber nicht im EAS-Verfahren beurteilt werden…
…deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen Tochtergesellschaft vorliegt, müsste sich auch die österreichische Muttergesellschaft zu eigen machen und anstelle einer Darlehensfinanzierung eine Beteiligungserhöhung wählen (EAS 784). Sollte dies nicht möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA…
…zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die Gestellungsvergütungen gehören daher diesfalls nicht zu den bei der inländischen Betriebstättengewinnermittlung nicht abzugsfähigen Sondervergütungen (Hinweis auf EStR 1984 Abschn. 78 Abs…
…wenn die Hälftefreistellung der Pension in Deutschland als pauschale Berücksichtigung der steuerlich nicht abzugsfähigen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gewertet wird, während nach österreichischem Recht die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig gewesen wären und folglich die Vollbesteuerung der Sozialversicherungspension systemkonform rechtfertigt. Mit Problemen dieser Art hatte sich bereits EAS…
…werden, wobei es sich um eine abschließende kroatische Besteuerung handelt, weil Kroatien die Ausschüttungen an die Österreicherin als nicht abzugsfähig wertet, dann tritt damit ein grenzüberschreitender Zurechnungskonflikt ein: Kroatien besteuert die aliquot von der österreichischen Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte in den Händen der kroatischen Kapitalgesellschaft, während…
…durch eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die KESt vornehmen. Es ist nicht erkennbar, wie sich in derartigen Fällen für Banken Probleme aus dem Umstand ergeben könnten, dass mit den endbesteuerten Einkünften zusammenhängende Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind; die Auslandssteueranrechnung erfolgt jedenfalls auf die vom Bruttobetrag…
…wird nach der Erlassregelung der Steuerabzug vorzunehmen sein. Dem Steuerabzug unterliegt die Gesamtvergütung (einschließlich Übernachtungskosten), die von der Stadtgemeinde an das Orchester gezahlt wird (Unkosten sind nicht abzugsfähig, da es sich hiebei um eine "Bruttobesteuerung" handelt). Werden die Übernachtungskosten von einem anderen Rechtsträger (z.B…
…aus Kapitalvermögen zu erfassen. Eine Erfassung zur inländischen KESt mit Abgeltungswirkung kann diesfalls nicht stattfinden. Werden die Beteiligungen an der US-Gesellschaft fremdfinanziert, dann sind die hiefür anfallenden Zinsen nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte abzugsfähig (Hinweis auf Abschn. 62 Abs…
…dass die Zinsen nach US-Recht nicht abzugsfähig sind und der weitere Umstand, dass im Falle einer Abzugsfähigkeit die US-Steuer nur 15% betragen hätte ist unerheblich. Der Anrechnungshöchstbetrag ist daher auch in diesem Fall 200 und nicht etwa nur 150 (15% von 1000). 6…
…in den USA entwickelten technischen und virtuellen Animationen bei dem Gastabend (durch ihn) vorgezeigt werden können, wäre rechtlich nicht gedeckt. Da es sich beim Steuerabzug nach § 99 EStG um eine "Bruttoabzugsbesteuerung" handelt, sind Kosten, z.B. auch jene an US-Techniker, nicht abzugsfähig. Allerdings eröffnet …
…Anwendung des österreichischen Steuerrechts die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe zu versagen ist, so ist weiters festzustellen, inwieweit der geltend gemachte (aber nicht abzugsfähige) Provisionsaufwand durch die dem inländischen Hauptsitz zuzurechnende Unternehmenstätigkeit oder durch die der Baustelle zuzurechnende Tätigkeit verursacht wurde. Der nichtabzugsfähige Inlandsprovisionsanteil wird sich bei…
…deutschen Agenten vorliegen, die im System einer Bruttoabzugsbesteuerung nicht abzugsfähig sind. Im zweiten Fall hingegen, wenn die Vergütungen des österreichischen Veranstalters als Entgelt für eine unmittelbare Vertragsbeziehung mit der deutschen Agentur (die in diesem Fall sonach nicht als "Vermittler" auftritt) zu leisten sind, wird das…
…Betriebsausgabe behandelt und nicht bloß den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil gewinnmindernd berücksichtigt; denn im letztgenannten Fall müsste daraus der Schluss gezogen werden, dass auch nach tschechischem innerstaatlichen Recht die Leasingraten in einen nicht abzugsfähigen Tilgungsanteil einer eingegangenen Kaufpreisverbindlichkeit und in einen abzugsfähigen Verzinsungsteil aufgespalten…
…Betriebsausgabe behandelt und nicht bloß den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil gewinnmindernd berücksichtigt; denn im letztgenannten Fall müsste daraus der Schluss gezogen werden, dass auch nach tschechischem Recht die Leasingraten in einen nicht abzugsfähigen Tilgungsanteil einer eingegangenen Kaufpreisverbindlichkeit und in einen abzugsfähigen Verzinsungsteil aufgespalten werden…
…gemacht) wird, geht deren Abzugsfähigkeit nicht deshalb verloren, weil sie in der Schweiz getätigt worden sind (z.B. Schauspielerbezüge, die auf eine spezielle Vorbereitung der Österreich-Gastspiele in der Schweiz entfallen). Gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG dürfen allerdings "Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, wenn…
…erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen. 16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer…
…mit jenem Teil in Österreich gewinnmindernd als Betriebsausgabe abzugsfähig, als dieser auf die Mitarbeiterdienstleistungen zugunsten der Zweigniederlassung entfällt. Nur insoweit bilden sie damit den Ausgangswert für die Berechnung der 10%-Grenze des § 4 Abs. 4 Z. 2 EStG. Der nichtabzugsfähige Teil der Lohn- und Gehaltsaufwendungen…