…bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183 Tagen) nachging…
…2 des neuen Abkommens die österreichische Einkommensteuer auf die amerikanische Einkommensteuer angerechnet werden. Maßnahmen nach § 48 BAO zur Anrechnung einer US-Steuer können daher nur bis Ende 1998 ergriffen werden. Falls der US-Staatsbürger sich beruflich auch in den USA aufhält und diesfalls sonach die…
…99 EStG 1988 ein Steuerabzug vorzunehmen, dann stellt sich nicht mehr die weitere Frage, ob nach dem neuen § 109a EStG 1988 eine Werkvertragsabgabe zu erheben ist. Legt der deutsche Konsulent eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann das österreichische Unternehmen gemäß…
Beauftragt eine ausländische Gesellschaft ihre österreichische Tochtergesellschaft mit der Errichtung eines Forschungszentrums, dessen Aufgabe in der Entwicklung neuer Technologien für den gesamten internationalen Konzern besteht, wird eine derartige Auftragsforschung als Dienstleistung gegenüber dem auftraggebenden Konzernunternehmen anzusehen sein (Z 87 OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr. 79…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
…nbsp; Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen dürfen mit Auslandseinkünften und Auslandsvermögenswerten in Österreich nicht besteuert werden und werden daher in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn…
…ein Arbeitgeberwechsel von der deutschen zur slowakischen Gesellschaft sowie ein Wohnsitzwechsel von Deutschland nach Österreich statt, wobei regelmäßig vom österreichischen Wohnsitz zu dem neuen Arbeitsplatz in der Slowakei eingependelt wird, und ist solcherart Österreich Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers im Sinn der von Österreich mit Deutschland und…
…neuen deutschen Bundesländern vertritt, dann unterliegen sowohl die als Fixum als auch als Provision ausgezahlten Bezüge grundsätzlich der deutschen Besteuerung. Allerdings ist zu beachten, dass gemäß Art. 9 Abs. 1 DBA-Deutschland ein österreichisches Besteuerungsrecht insoweit erhalten bleibt, als der Handelsvertreter im Rahmen seiner beruflichen…
…Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft vorliegt, die in der Weise erbracht wird, dass Dienstnehmer der Muttergesellschaft in Räumlichkeiten der Tochtergesellschaft ihrer beruflichen Arbeit nachgehen, dann werden diese Räumlichkeiten zu einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Muttergesellschaft und zwar sowohl im Sinn des § 29 BAO als auch…
…Abs. 2 des neuen DBA-D). Mit der Schweiz ist vereinbart, dass Gesellschaftergeschäftsführerbezüge unter die Zuteilungsregel des Art. 15 DBA-Schweiz fallen (AÖF Nr. 153/1992) und folglich in dem Staat besteuert werden, in dem sich der Geschäftsführer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit physisch aufhält…
…sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH, die in ihrem letzten, vor der Liquidation erstellten handelsrechtlichen Abschluss einen Anteil an einer deutschen Immobilien-KG ausweist, sich darauf berufen könnte…
…Gesellschaft. Nach dem reinen Wortlaut sowohl der "Mutter-Tochter-Richtlinie" als auch des zu ihrer Umsetzung in das EStG aufgenommenen § 94a EStG können sich aber nur jene Kapitalgesellschaften auf eine KESt-Freistellungsverpflichtung berufen, die im Zeitpunkt des Beziehens der Gewinnausschüttung den Status der Muttergesellschaft aufweisen…
…inländischen GmbH (als eingetragener Geschäftsführer), wobei er sich einerseits in dieser Eigenschaft etwa 2 bis 3 Tage pro Woche in Österreich aufhält und wobei er andererseits für diese GmbH auch in Deutschland beruflich tätig wird (Betreuung des deutschen Kundenstocks), dann werden in Übereinstimmung mit einer…
…2000 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland in Wirksamkeit tritt (es wird damit gerechnet, dass dies im Jahr 2002 der Fall sein wird) wird sich die Rechtslage in OECD-konformer Weise insoweit ändern, als dann die Lohnsteuerbefreiung nur mehr insoweit eingreift, als die berufliche Tätigkeit nicht…
…mit den Grundsätzen des Artikels 3 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens für die abkommensrechtliche Zuordnung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge gilt, kann aber nicht auf diese Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter…
…Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb. anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens des österreichischen Arbeitgebers usw.). Die…
…lit. f DBA-USA als Erfordernis für die Annahme einer solchen inländischen "Vertreterbetriebstätte", dass diese Vollmacht in Österreich ausgeübt wird. Werden daher die 6 neuen Gebietsdirektoren üblicherweise bei jenen beruflichen Aktivitäten, die als Ausübung der Vollmacht zu werten sind (Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse), auf ungarischem tschechischem…
…Nr. 221/1955, mit seinen Bezügen insoweit der österreichischen Einkommensbesteuerung (und ist korrespondierend in Deutschland von der Besteuerung freizustellen), als die Bezüge auf außerhalb Deutschland ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen. Denn nach Art. 9 des Abkommens erlangt Deutschland nur insoweit das Besteuerungsrecht an den Bezügen, als…