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EAS 2350Kurzfristige Entsendung eines Österreichers nach Großbritannien durch den deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/0306.10.2003

Tritt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten…

EAS 3398Kurzfristige Tätigkeiten von ausländischen Arbeitskräften im Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0010-IV/8/201817.01.2018

…des Quellenstaats ausgezahlt wird. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats kann daher abkommensrechtlich beispielsweise nicht dadurch umgangen werden, dass bei einer Kurzzeitentsendung zur Tochtergesellschaft (mit der ein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird) die entsendende ausländische Muttergesellschaft weiterhin die Bezüge auszahlt (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…

EAS 235Kurzfristige Auslandsentsendungen durch deutsche Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/2-IV/4/9327.02.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…

EAS 3014Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/200827.10.2008

…erbrachten Arbeitsleistungen entfallen. Denn unter diesen Umständen kommt die in Art. 15 Abs. 2 DBA-Ukraine vorgesehene Sonderregelung für kurzfristige Auslandstätigkeiten (auch gelegentlich als "Monteurklausel" bezeichnet), derzufolge das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats unter den dort näher genannten Umständen erhalten bleibt, nicht zur Anwendung. Voraussetzung der Anwendung…

EAS 496Entsendung eines Fernsehjournalisten nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2241/1/1-IV/4/9419.09.1994

…2 DBA Ö - B) nicht erfüllt sind. Bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt käme der Sonderregelung für kurzfristige Auslandstätigkeit bei jahreweiser Betrachtung gegebenenfalls im Jahr der Entsendung und im Jahr der Rückkehr Bedeutung zu, wenn hinsichtlich dieser Jahre die 183-Tage-Grenze nicht überschritten würde und auch…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

…den Personalstand dieser Betriebstätte integriert werden. Diese Integration kann auch bloß vorübergehender Natur sein. In der österreichisch-deutschen Verständigung ist von einer vorübergehenden Entsendung wegen Erkrankung eines Mitarbeiters die Rede. Es kann dies aber auch Fälle vorübergehender Bedarfsentsendungen betreffen. Die Vergütungen müssen jedenfalls funktional als…

EAS 102Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/9216.03.1992

…anzusetzen, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet). Die so genannte "183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei kurzfristiger Entsendung nach Deutschland Österreich als Hauptwohnsitzstaat auch hinsichtlich der deutschen Arbeitstage das Besteuerungsrecht belassen würde, kommt nicht zur Anwendung. Dies deshalb…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

…der Betriebstätte des Beschäftigers nicht aber in einer Betriebstätte des Überlassers tätig, sodaß bei kurzfristiger Entsendung (ohne Überschreitung der maßgebenden 183-Tage-Frist) kein österreichischer Besteuerungsanspruch auflebt. Die vorstehenden Ausführungen gehen davon aus, daß die verleasten Arbeitskräfte in Deutschland ansässig sind und daß der deutsche…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

…1983, Zl. 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Entsendet eine österreichische Gesellschaft Mitarbeiter kurzfristig (weniger als 183 Tage) zur deutschen Muttergesellschaft, wobei diese Mitarbeiter in dieser Zeit ausschließlich an Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs…

EAS 149Einjährige Dienstnehmerentsendung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9220.07.1992

…Deutschland über keine Betriebstätte (z.B. Niederlassung, länger als 1 Jahr dauernde Baustelle) verfügt, zwei in Österreich ansässige Dienstnehmer mittels Entsendungsvertrag für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich stattfinden, sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne in…

EAS 2069Dienstnehmerentsendung nach Deutschland durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/0203.06.2002

…dann nicht der Fall sein, wenn die Entsendung in ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Personalgestellung vergleichbar ist, die der Installation der von der deutschen Anlagenbaugesellschaft gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen dient; denn die Steuerbefreiung gilt nur für Entsendungen im Zusammenhang mit begünstigten Vorhaben inländischer Anlagenerrichter (AÖF Nr. 197/1999).…

EAS 1078Entsendung eines Österreichers durch den deutschen Arbeitgeber auf eine russische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 312/1-IV/4/9726.05.1997

Wird ein in Österreich ansässiger Bautechniker von einer deutschen Firma als Dienstnehmer angestellt und von dieser auf eine russische Baustelle entsandt, dann dürfen die von der deutschen Firma gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nur in Österreich, als dem Ansässigkeitsstaat…

EAS 195Arbeitnehmerentsendung zur deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/3/1-IV/4/9217.11.1992

…Wohnsitz hat, ist erfüllt. Bei einer Entsendungsdauer von nicht mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr nach Deutschland wäre daher inländische Lohnsteuerabzugspflicht für den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der Tochtergesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Funktion eines zweiten Arbeitgebers zukäme; dann…

EAS 1757Zur Frage der Einkommensteuererklärungspflicht kurzfristig nach Österreich entsandter Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 649/1-IV/4/0028.11.2000

Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs…

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

…um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen gemäß Artikel 9 des Abkommens Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein Anspruch auf Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich. Die "183-Tage-Klausel" des Artikels 9 Abs…

EAS 3271Umsetzung des OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0159-IV/4/201209.03.2012

…Überlassungsverträge mit ausländischen Arbeitskräfteüberlassern oder auch durch solche mit inländischen Überlassern gebildet wird. EAS 3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU-Staaten ein. Denn auch bei Nicht-EU-Staaten kann man es mit einer nichtamtlichen Bestätigung…

EAS 3201OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0178-IV/4/201124.01.2011

…Ein solcher Rückgriff wird durch Art. 3 Abs. 2 DBA nicht gedeckt. Bei einer kurzfristigen konzerninternen Mitarbeitergestellung in einen anderen EU-Staat kann die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite daher nur in Anspruch genommen werden, wenn ausreichende Belege über das Vorliegen eines durch Art. 3 Abs…

EAS 619Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/21/1-IV/4/9512.04.1995

  Ist ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln…