Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1757
Zur Frage der Einkommensteuererklärungspflicht kurzfristig nach Österreich entsandter Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskunftM 649/1-IV/4/00vom 28.11.2000
Wortlaut laut Findok
Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland
ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach
Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in
Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers
erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge
gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen
Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung freizustellen.
Ist außerdem die im Jahr 1999 geltende
Jahreseinkünftegrenze von S 47.000,- (§ 42 Abs. 2 EStG) nicht
überschritten, dann entfällt im Übrigen bereits nach
inländischem Recht die Verpflichtung zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung.
28. November
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 42 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 9 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 649/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2415
- Gültig
- 28.11.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF