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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1757

Zur Frage der Einkommensteuererklärungspflicht kurzfristig nach Österreich entsandter Dienstnehmer

geltende FassungEAS-AuskunftM 649/1-IV/4/00vom 28.11.2000

Wortlaut laut Findok

Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung freizustellen. Ist außerdem die im Jahr 1999 geltende Jahreseinkünftegrenze von S 47.000,- (§ 42 Abs. 2 EStG) nicht überschritten, dann entfällt im Übrigen bereits nach inländischem Recht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. 28. November 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Betriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 649/1-IV/4/00
Stammnummer
2415
Gültig
28.11.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF