… Wird von einer niederländischen Kapitalgesellschaft ein Kredit an eine zum Konzernverbund gehörende österreichische Schwestergesellschaft vergeben, so unterliegen die hiefür in die Niederlande fließenden Zinsen weder nach inländischem Recht noch nach Art. 11 des zwischen den Niederlanden und Österreich bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens einer österreichischen Quellenbesteuerung. Die gewählte…
… Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die…
…ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10-prozentigen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit…
…der mindestens 10%igen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch…
…verdeckte Einlage, sondern als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung anerkannt, dann ist gemäß Ziffer 202 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1979, AÖFV. Nr. 79/1986 (eine bisher noch nicht durch die Verrechnungspreisgrundsätze 1995 abgelöste Bestimmung) zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht…
Gemäß Artikel VI DBA-USA hängt die Herabsetzung der US-Quellensteuerbelastung für einen konzerninternen Dividendenfluss u.a. davon ab, dass nicht mehr als 25% des Rohgewinnes der die Dividendenausschüttung vornehmenden US-Tochtergesellschaft aus Passiveinkünften (Dividenden und Zinsen) der ausschüttenden Gesellschaft stammen; Passiveinkünfte von Tochtergesellschaften…
…ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Im Allgemeinen wird hierbei von Zinssätzen auszugehen sein, zu denen Banken unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden…
…Tätigkeiten. Nun ist aber offenkundig, dass eine bloße Baustelle bei einem Stahlwerkserweiterungsbau keine Finanzierungstätigkeiten (Darlehensvergaben) zu besorgen hat. Daher können auch nicht Zinsen, die für eine von der österreichischen Zentrale vorgenommene Darlehensvergabe vereinnahmt werden, unter Berufung auf die Betriebstättenattraktivkraft der indonesischen Besteuerung unterworfen werden. 11…
…Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht…
Die Frage, ob für eine konzerninterne Kreditvergabe der Ansatz eines Zinssatzes von "Euribor + 1%" (Auffassung der Parteienseite) oder von "Euribor + 0,25%" (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden…
…Gesellschaft gezahlten Darlehenszinsen in Griechenland gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Griechenland von der griechischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Die für bestimmte konzerninterne Finanzierungen in Art. 11 Abs. 3 DBA-Griechenland vorgesehene 10-prozentige Quellenbesteuerung kommt nicht zur Anwendung, da diese Bestimmung eine Beteiligung des Darlehensgebers…
…für konzerninterne Lizenzgebühren; alle anderen Lizenzgebühren sind daher im Quellenstaat steuerlich vollständig zu entlasten (ebenfalls EAS 2543). In einer Besprechung im slowenischen Finanzministerium am 14. Oktober 2005 hat sich die slowenische Seite dieser Auslegung angeschlossen. Allerdings wurde vereinbart, im Hinblick auf das Wirksamwerden der Zinsen…
…wohingegen Absatz 2 die Steuerberechtigung des Quellenstaates bestimmt. Während Artikel 11 Absatz 2 des OECD-MA eine Quellensteuerberechtigung für sämtliche Arten von Zinsen vorsieht, geschieht dies in Artikel 12 Absatz 2 bei Lizenzgebühren aber nur für konzerninterne Lizenzgebühren. Alle anderen Lizenzgebühren sind daher im Quellenstaat…
…Darlehen an eine US-Schwestergesellschaft, dann setzt die Steuerfreistellung des konzerninternen Zinsenflusses nach Artikel 16 Abs. 1 lit. c des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus Anlass einer gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden. Das Verständigungsprotokoll legt hiezu fest…
…der österreichischen Muttergesellschaft gezahlten Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Italien einer italienischen Quellenbesteuerung von höchstens 10% des Bruttobetrages unterworfen werden. Zur Herbeiführung der Quellensteuerherabsetzung auf 10% wird auf italienischer Seite das in AÖF Nr. 169/1988 beschriebene Verfahren verlangt. Werden die Zinsenansprüche an eine Gebietskörperschaft…
…österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung. Sollte auf deutscher Seite Zinsenaufwand mit gewinnmindernder Wirkung angesetzt werden, müsste unter Berücksichtigung…
…Ansicht vertretbar, dass den von der Niederlassung erzielten Zinsenerträgnissen marktübliche Zinsenaufwendungen an den kreditgebenden ausländischen Hauptsitz gegenübergestellt werden, so dass nur die Zinsenmarge der österreichischen Besteuerung unterliegt. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass hiedurch nicht eine Keinmalbesteuerung von Zinsen verursacht wird, weil die…
…400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt…
…in Fällen dieser Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für…