…der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen Gestaltung und den wirtschaftlichen Umständen des konkreten Einzelfalls. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht, wobei der Ort der kaufmännischen Oberleitung jenem der technischen Oberleitung vorgeht (vgl. nochmals Hohenwarter-Mayr, aaO und VwGH 16.9.2003…
…wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten in den einzelnen Ausbauphasen zu erfolgen, weil diese eine geographische und wirtschaftliche Einheit bilden (Z 18 zweiter Satz des…
…dass die ausländischen Steuern vom Einkommen auf die veranlagte österreichische Einkommensteuer anzurechnen sind. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der österreichischen Steuer nicht übersteigen, der unmittelbar auf die im Ausland besteuerten Einkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). Ob es sich im konkreten Fall tatsächlich um Einkünfte aus…
…3 DBA Serbien begründet. Ist dabei der österreichische Steuerpflichtige etwa für einen Zeitraum von 15 Monaten an unterschiedlichen Orten in Serbien tätig, und hat im konkreten Fall keine Zusammenrechnung der Montagezeiten stattzufinden (vgl. dazu zB EAS 3339), dann kann die Sonderregelung zugunsten des Ansässigkeitsstaats auch…
…Fälle, in denen die deutsche Steuerverwaltung nicht bloß erklärungsgemäß besteuert hat, sondern sich bereits konkret mit der Frage befasst und hierbei (zB im Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiter nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das…
…für Finanzen auch die Einrichtung eines Auslieferungslagers bei einer österreichischen Spedition nicht betriebstättenbegründend im Sinne des DBA-Deutschland wirken. Diese Auffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass im konkreten Fall auch die deutsche Steuerverwaltung eine korrespondierende Beurteilung vornimmt. 2. September 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…Vergütung im konkreten Besteuerungsfall anzusetzen ist. Ob daher in einem bestimmten Besteuerungsfall Fremdverhaltenskonformität vorliegt, wenn diese Vergütung so bemessen wird, dass 2/3 der Gehaltskosten, einschließlich Lohnnebenkosten, weiters alle auf Deutschland entfallenden Abschlussprovisionen sowie sämtliche anderen mit Deutschland-Bezug anfallenden Kosten (zB Reisediäten und KFZ…
…erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen sich nicht auf die bloße Vermietung beschränkt, sondern wenn durch Entsendung von Technikern Dienstleistungen an der Baustelle erbracht werden (im konkreten Fall: Montage des Gerüstes, Durchführung der Vorschubarbeiten und Demontage des Gerüstes). Sind diese Arbeiten nicht laufend, sondern nur…
…dieser Form gefolgt werden können. Wenn die Tochtergesellschaft neben der allgemeinen Kontaktpflege mit Kunden und der Erstellung von Marketingplänen auch konkret Bestellungen entgegennimmt, die Auftragsbearbeitung vornimmt, Rahmenverträge abschließt, Einzelabrufe vornimmt, das Inkasso besorgt, für die post-sale-Kundenbetreuung zuständig ist sowie Reklamationen entgegennimmt und erledigt…
… 20 Abs. 2 UmgrStG gilt der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert, also im konkreten Fall der (negative) Mitunternehmeranteil laut Einbringungsbilanz, als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH-Anteiles und zwar unabhängig davon, wie der Anteil in den Büchern der einbringenden GmbH dargestellt wird. Sollte der Anteil von der einbringenden…
…Denn Ermittlungen, ob im konkreten Einzelfall die im Erlass AÖF Nr. 184/1984 genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. Wesentlich ist, dass die Beurteilung in Deutschland und in Österreich übereinstimmen muss. Im Allgemeinen wird…
…vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine gleichgelagerte Ansicht vertritt; dies hat zur Folge, dass nach Maßgabe des Artikels 8 des DBA-Deutschland Steuerpflicht in Deutschland, nicht hingegen in Österreich…
… wohl aber werden solche und ähnliche Umstände eine wichtige Rolle bei der Funktionsanalyse der deutschen Betriebstätte bilden, die ihrerseits die Grundlage für eine sachgerechte Ergebniszuweisung gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland bildet. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass in konkreten Besteuerungsfällen über Bestehen oder Nichtbestehen einer Auslandsbetriebstätte…
…dann wird zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer einerseits und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft andererseits im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen diesr Art müssen als Sachverhaltsfragen mit…
…wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art müssen als Sachverhaltsfragen mit…
…zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art…
…deutschen Judikatur entwickelten Auffassung über unschädliche Funktionen für ausländische Unternehmen hinausgeht, nicht als betriebstättenbegründend an. Dies allerdings unter der Voraussetzung, daß dies im konkreten Fall auf deutscher Seite entsprechend beurteilt wird. 06. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…äußerlichen Erscheinungsform herabmindern, und dass es in Wahrheit die deutsche Gesellschaft ist, die die echte Arbeitgeberrolle übernimmt. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens können Sachverhaltsbeurteilungsfragen (hier: Frage des wirtschaftlichen Arbeitgebers während der Entsendungszeit) nicht mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall entschieden werden, denn dies setzt…
…keine "Ausschüttungen" von der deutschen KG erhalten, vermag daher keine Steuerfreistellung der laufend einfließenden Kapitalerträge und des steuerpflichtigen Teils der Substanzgewinne zu bewirken. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen steht der steuerlichen Erfassung der genannten Kapitalerträge in Österreich nicht entgegen; im Allgemeinen gilt dies auch für die…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…