…hätte sie darzulegen gehabt, warum die (vorläufige) Entrichtung der Beträge für die Antragstellerin im Hinblick auf ihre konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre. Daran vermag auch der Verweis auf die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung während des Verfahrens vor den Finanzbehörden nichts…
…Es wird nicht vorgebracht, warum die (vorzeitige) Entrichtung der Gebühr für die Antragstellerin im Hinblick auf ihre konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre. Daran vermag auch der Verweis auf die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung während des Verfahrens vor den Finanzbehörden nichts…
…hätte sie darzulegen gehabt, warum die (vorläufige) Entrichtung der Beträge für die Antragstellerin im Hinblick auf ihre konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre. Daran vermag auch der Verweis auf die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung während des Verfahrens vor den Finanzbehörden nichts…
…steuerlichen Vertreter gegen die Beschwerdevorentscheidung nach Fristverlängerung den Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht und brachte ergänzend vor, in der Beschwerdevorentscheidung werde "wortwörtlich" ausgeführt, dass die belangte Behörde von ihm nicht in die Lage versetzt worden sei, die tatsächlichen Vermögensverhältnisse zu überprüfen…
…geeignet, dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zum Erfolg zu verhelfen. Überdies werden im Antrag konkrete, geschweige denn nachprüfbare, Angaben zum aktuellen Einkommen und Vermögen des Revisionswerbers nicht getätigt; de facto geht der Revisionswerber auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit keinem Wort ein. Das…
…Bw. mit ihren 4 Kindern am Existenzminimum lebe, könnte allenfalls eine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung indizieren; allerdings sei eine konkrete Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse unterblieben. Aber selbst bei einer Bejahung einer persönlichen Unbilligkeit hätte eine Ermessensentscheidung zu Ungunsten der Bw. getroffen werden müssen, weil…
…eine Ergänzung der seinerzeitigen Berufung vorzunehmen. Die Verfahrenshilfe werde auch für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung benötigt. Da dem Antrag eine hinreichend konkrete Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse fehlte, trug das BFG dem ASt eine Behebung dieses Mangels mit Beschluss vom 2.2.2018…
…die im Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Einkünfte sowie Vermögensverhältnisse (unter Einschluss der Schulden nach Art und Ausmaß) konkret, tunlichst ziffernmäßig, anzugeben. Weiter ist anzugeben, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl…
…noch dargestellt, welcher konkrete finanzielle Nachteil mit der sofortigen Zahlung der mit dem angefochtenen Erkenntnis vorgeschriebenen Abgabenforderungen verbunden sein soll. Der Antrag lässt daher mangels Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Revisionswerbers die Beurteilung nicht zu, dass für ihn mit dem Vollzug des angefochtenen…
…ist es erforderlich, dass der Revisionswerber schon in seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt. Dies erfordert eine nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation (der Einkommensverhältnisse und der Vermögensverhältnisse), denn nur eine…
…ist es erforderlich, dass der Revisionswerber schon in seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt. Dies erfordert eine nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation (der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse), denn nur eine in…
…durch konkrete, tunlichst ziffernmäßige Angaben glaubhaft dartut. Auch im Beschluss VwGH 12.6.2006, AW 2005/15/0034, wurde auf das Erfordernis von Angaben zu den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen hingewiesen, ebenso wurden im Beschluss VwGH 1.2.2007, AW 2007/15/0007, konkrete und…
…2016, Ra 2016/15/0033). Der gegenständliche Antrag auf aufschiebende Wirkung enthält keinerlei Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Revisionswerbers. Die bloße, durch keinerlei Beweismittel untermauerte Behauptung, aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse würde eine sofortige Entrichtung der Haftungsschuld zu einer Beeinträchtigung seines Lebensunterhaltes führen…
…der Antragsteller dem nach § 30 Abs. 2 VwGG bestehenden Gebot zur Konkretisierung des Antrages nur dann, wenn er die im Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Einkünfte sowie seine Vermögensverhältnisse durch konkrete, tunlichst ziffernmäßige Angaben glaubhaft dartut, um das Gericht in die Lage zu versetzen, zu beurteilen…
…entspreche und sie mit keinem Wort auf ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse eingegangen sei. Dennoch unterließ sie auch im Vorlageantrag, die Höhe ihres Einkommens und Vermögens, ihrer Verbindlichkeiten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen - mit Ausnahme der an die Bank zu zahlenden 500,00 € monatlich - an Hand konkreter…
…Abgabenschuld sei eine Gefährdung deren Einbringung gegeben, ohne allerdings darin diese Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen (und auch nicht der übrigen Gesamtschuldner) konkret darzustellen, geschweige denn eines der oben aufgezählten, von Lehre und Rechtsprechung anerkannten Gefährdungskriterien überhaupt zu nennen. Soweit der Unabhängige Finanzsenat diesbezüglich aus…
…16/0209, und 26.6.1996, 95/16/0262). Sowohl bezüglich der Verhängung der Geldstrafe als auch der Festsetzung des (reduzierten) Wertersatzes hat der Berufungssenat bedacht, dass seinerzeit im erstinstanzlichen Erkenntnis keine konkreten Feststellungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten getroffen worden sind. Diese…
…und Vermögen hat der Revisionswerber nicht getätigt; de facto geht der Revisionswerber auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit keinem Wort ein. Das erstattete Vorbringen ermöglichte dem BFG sohin nicht die gesetzlich vorgesehene Interessensabwägung. Mit seinen Angaben ohne jegliche zahlenmäßige Darstellung hat der Revisionswerber seine konkrete…
… 34 Abs. 2 und 5 EStG, 2, samt Hinweisen auf VwGH-Erkenntnisse betreffend die Beschäftigung einer Haushaltshilfe). Der Begriff "gleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse" umfasst auch steuerfreie Einkommens- bzw. Vermögensteile, ferner die Familienbeihilfen und als Sonderausgaben abgezogene Beträge. Es handelt sich um eine Art wirtschaftliches Nettoeinkommen…
…Gewährung einer Zahlungserleichterung eine allenfalls bestehende Gefährdung der Einbringlichkeit zu beseitigen und damit die Einbringlichkeit "zu verbessern". Im Übrigen konnte wie bereits oben ausgeführt mangels konkreter Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Berufungswerberin und dem tatsächlichen Umfang des Großauftrages sowie der Anschaffungskosten der Maschine…