…ansässig sind. Diese begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses ist ausschließlich richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar; denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen…
…im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, dann wird hiedurch nach österreichischer Rechtsauffassung keine unechte…
…die unter Artikel 11 des Abkommens zwischen Griechenland und Deutschland fallen und daher als Betriebsausgabe die griechische Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindern, ist Deutschland nicht verpflichtet, diese unter Artikel 11 fallenden Zinsen nach dem Methodenartikel seines Abkommens mit Griechenland von der deutschen Besteuerung freizustellen (siehe die hier maßgebenden…
…Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung unterzogen…
…Unternehmen mit österreichischen Betriebstätten nach Artikel 4 nur im Betriebstättenstaat, sonach nur in Österreich besteuert werden darf. Es liegt mithin durch die österreichische Verwaltungspraxis kein Fall eines Qualifikationskonfliktes vor, weil beide Staaten übereinstimmend davon ausgehen, dass Artikel 4 zur Anwendung kommt und das Besteuerungsrecht Österreich…
…ab 1992) fällt und dementsprechend in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten ist oder wegen Bestandes einer inländischen Betriebstätte gemäß Art. 10a Abs. 4 DBA-Deutschland nach Art. 4 der ausschließlichen österreichischen Besteuerung unterliegt, ist darnach zu entscheiden, ob die Beteiligung dem steuerlichen Betriebsvermögen der…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…
…keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt-RL 2000, Rz 6015). Beteiligen sich daher österreichische Anleger in ihrem Privatvermögen an einer ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltenden deutschen Kapitalgesellschaft als stille Gesellschafter, dann erzielen sie auch dann aus ihren Beteiligungen ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn diese Beteiligungserträge nach…
…D3.A.54.2/Pet DUS). Darin wird von schweizerischer Seite die steuerliche Betrachtung über die zivilrechtliche gestellt und die schweizerische Gegenseitigkeit darauf gestützt, dass eine Unmittelbarkeit im Sinn von Artikel 10 des Abkommens auch dann vorliegt, wenn eine Beteiligung über eine Personengesellschaft gehalten wird…
…von Absatz 7 erfasste Gesellschafter/Gesellschafts-Beziehung, sondern auf eine davon nicht erfasste Gesellschafter/Gesellschafter-Beziehung. Nach Auffassung des BMF ist es daher abkommenskonform, wenn Österreich die Zinsen bei dem darlehensgebenden und in Österreich ansässigen Gesellschafter der deutschen Personengesellschaft der Besteuerung unterwirft. Artikel 7 Abs…
…Kommanditist an einer operativ tätigen österreichischen KG beteiligt und bezieht die österreichische KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinnen die Beteiligungsertragsbefreiung nach …
…erhält, für ihn Sondervergütungen, die den Gewinnanteil erhöhen. Der Umstand, dass ihm diese Gewinnanteile im Umweg über seine deutsche Personengesellschaft unter dem Titel Gehaltsbezüge zufließen, ist daher steuerlich unerheblich. Gewinnanteile, die den Inlandsbetriebstätten einer österreichischen KG zuzurechnen sind, unterliegen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Eine…
…stehende Einkünftezuordnung beruht auf dem in Artikel 3 Abs. 2 OECD-MA festgehaltenen Auslegungsgrundsatz, dass immer dann, wenn weder der Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht definierten Ausdrücke (hier: "nichtselbständige Arbeit" und "selbständige Arbeit") nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des das…
…nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher "stillen") Partnern teilen muss. Vollends unverständlich ist die Aussage, dass bei einem Veräußerungsvorgang, bei dem die "Gesellschaftsanteile" verkauft werden, kein österreichisches Besteuerungsrecht…
…den inländischen Gesellschaftern gemäß Art. 13 DBA iVm dem Methodenartikel des Art. 22 DBA Österreich-Ungarn Steuerfreistellung zu gewähren wäre, dann hätte Gleiches zugunsten der deutschen Personengesellschafter zu geschehen (zur Wirkung des Diskriminierungsverbots bei Personengesellschaften siehe auch EAS 2157 und 2579). Bundesministerium für Finanzen, 29…
…auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland nach Artikel 7 das Besteuerungsrecht an den Dividendenausschüttungen und am Wertzuwachs in Anspruch nimmt. Denn das Abkommen selbst enthält keine Anweisungen in Bezug auf die Zurechnung von Betriebsvermögen an Betriebstätten, sodass - soweit dies zur Vermeidung…
…Der Auffassung der deutschen Seite kann indessen insoweit nicht gefolgt werden, als die Zinsen aus Zeitperioden vor der deutschen Umgründung der Obergesellschaft stammen, in denen die deutsche Obergesellschaft noch keine Personengesellschaft, sondern eine GmbH war. Denn in diesem Fall handelt es sich bei den Zinsen…
…927 und EAS 1043 zugrundeliegen. Ergänzend darf darauf verwiesen werden, dass die geplante stille Mitunternehmerschaft einen Zusammenschluss im Sinne des Art. IV UmgrStG darstellt (vgl. Erstinformation des BMF zu Art. IV UmgrStG vom 19.3.1992, ÖStZ 129 oder SWK A I 148), der nach…
…in einer österreichischen Betriebstätte erzielt. Wie im innerstaatlichen Recht ist diese Besteuerungsvoraussetzung erfüllt, weil die Betriebstätten der Personengesellschaft (mangels einkommens- und vermögensteuerlicher Rechtssubjektivität der Personengesellschaft) nur den dahinter stehenden Gesellschaftern zugerechnet werden können. Amerikanische Unternehmen, die sich an österreichischen Personengesellschaften beteiligen, müssen damit die nachteiligen…
…dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art müssen als Sachverhaltsfragen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Sollte der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (die nach…