…Nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Vorbringen der Bw. soll dies durch die Errichtung eines Call-Centers sowie durch die Erbringung von Fürsorgedienstleitungen mit Hilfe der Telekommunikation erfolgen, bei dem durch ein am Armgelenk der Kunden getragenes Armband auf Knopfdruck bei einem Notfall über eine Freisprecheinrichtung…
…muss der Gesellschaftsvertrag 'eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen Zweck ausdrücklich vorsehen und genau umschreiben.' Dies bedeutet, dass die Merkmale der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit in der Rechtsgrundlage verankert sein müssen (VwGH 30.4.1999, 98/16/0317). Des Weiteren haben nach Ansicht…
…§ 34 ff BAO (insb. Unmittelbarkeit und Ausschließlichkeit) erfüllt sind. Gemeinnützige Bauvereinigungen in der Rechtsform einer Genossenschaft sind nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenvorschriften; siehe aber Abschnitt 2.10. 2.6.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 182: Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als solche…
…Zwecken der Gesellschaft gerechnet werden muss und mit dem eigentlichen Zweck - der "Ausbreitung und Förderung des Fußballsports" in unzulässiger Weise vermischt wird. Zu bezweifeln ist auch die Behauptung, dass die Gesellschaft dauerhaft keine Überschüsse erzielen will. Zwar ist in Punkt 2.3 des Gesellschaftsvertrages festgehalten…
…werden kann, ob der Verwendungszweck als begünstigt anzusehen ist. Dies gilt auch für den Fall der behördlichen Auflösung des Vereines. Lediglich bei "alten" Stiftungen nach dem Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz bzw. den entsprechenden Landesgesetzen (siehe KStRKStR 2013 Rz 24 2001, Rz 23 bis 2526), die…
…Die Betätigung muss genau umschrieben und die Merkmale der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit müssen in der Rechtsgrundlage verankert sein um die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Spendenbegünstigung zu erfüllen. Ein zusätzlicher, wie der Bw. vorbringt, nach der Verfassung der Evangelischen Kirche in den Vereinsstatuten erforderlicher…
…unterschiedlich langen, auch bis zur Hälfte verkürzten, Zeiträumen und damit ebenfalls zu sachlich nicht gerechtfertigten gleichheitswidrigen Ergebnissen. Da grundsätzlich von der Verfassungskonformität der anzuwendenden Bestimmung auszugehen ist, wird dem Begriff "Jahr" nach dem einfachen Wortsinn ein Zeitraum von 12 Monaten zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass…
…der nach dem Wert der Leistung der Einlagen zu berechnen ist. Es darf keine Person durch dem Verein zweckfremde Verwaltungsauslagen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 6 Arten der Mitgliedschaft (1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. (2) Ordentliche…
…Stoff müsse auch dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen. Die Übereinstimmung im Lehrstoff dürfe sich nicht bloß auf einen untergeordneten Teil oder einzelne Gegenstände beschränken. Nicht anwendbar sei die Steuerbefreiung u.a. auf Computerkurse (keine vergleichbare Tätigkeit mit…
…schon nach ihrer Satzung - die materiellen Zwecke in den Vordergrund und begünstige in ihrer Geschäftsführung nach persönlichen Merkmalen definierte Personenkreise. Damit trete der (unbestrittene) Vorteil für das Gemeinwesen völlig in den Hintergrund; er werde zum Nebenprodukt des persönlichen Vorteils einzelner Staatsbürger. Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit der…
…Die Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit der Betätigung zur Förderung gemeinnütziger Zwecke müssen nach § 41 BAO vielmehr bereits in der Satzung entsprechend verankert sein (siehe VwGH 30.4.1999, 98/16/0317). Erweist sich die Satzung als unzureichend und entspricht diese nicht einwandfrei den Gemeinnützigkeitsvorschriften der BAO…
…Tätigkeit zur Unterstützung seiner Mitglieder hinaus ebenso einem größeren Kreis von Konsumenten genützt und damit die Allgemeinheit gefördert, vermag die Begünstigung wegen Gemeinnützigkeit nicht zu tragen, weil - indem die Förderung der Allgemeinheit nur indirekt erreicht wird - dann immer noch das Merkmal der Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit (…
…gegenüber dem Förderziel positiv sein muss.(s. Baldauf, in Baldauf/Renner/Wakounig (Hrsg.), Die Besteuerung der Vereine, 10. Auflage, Wien 2012, S 121 ff) Wenn abgestellt wird, dass der Verein die Pflegerinnen vermittelt und ein Qualitätscontrolling durchführt, diese Tätigkeiten jedoch für sich nach UFS keine…
…nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind gemeinnützig solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt gemäß § 35 Abs. 2 BAO nur vor, wenn die Tätigkeit dem…
…Z 2) kann nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht festgestellt werden. In der Tat erzielt der Verein zwar nahezu laufend Gewinne, doch ist einerseits ein beträchtlicher Teil der Einnahmen auf als "Mitgliedsbeiträge" titulierte Einnahmenzuflüsse zurückzuführen (siehe hiezu Pkt. 2.) und wurden andererseits keine Erhebungen dahingehend angestellt…
…vertraglich, der Satzung nach) muss von der Art sein, dass die Rechtsfolgen der Handlungen des "Dritten" der Körperschaft zuzurechnen sind. Es können auch vertraglich (gesellschaftsrechtlich) abhängige juristische Personen handeln, die in ihrem Handeln der Körperschaft gegenüber verbunden sind und deren Handeln dem gemäß geeignet ist…
…nur einen sektoralen Abschnitt von Kursen und kein durchgehendes Bildungsangebot durchführt. Im Übrigen wurde die Sparte der EDV-Kurse bereits wieder aufgegeben und bei der Ausbildung zum Seniorentrainer wurde nicht näher aufgezeigt, dass der Lehrstoff und das Lehrziel dem von öffentlichen berufsbildenden Schulen Gebotenen entsprechen…
…war (Schlussanträge Rn 1 und 12). Auch dem EuGH scheint diese Feststellung für die Urteilsfindung bedeutsam gewesen zu sein (argumento "entstandte ihn gleich nach seiner Einstellung nach Thailand", (Urteil Rn 3). Dem gegenständlichen Fall fehlt diese Unmittelbarkeit der Entsendung bzw Ausschließlichkeit der Ausübung der Tätigkeit…
…nicht durchgeführt. Eine Erhebung des Wissenstandes und die Intensivausbildung gibt es in diesem Bereich nicht, da bei der S-BV in diesem Vertriebsgebiet (S) neben dem Berufungswerber nur noch eine Sekretärin beschäftigt ist. Im Vertriebsgebiet finden auch keine Steuerschulungen sowie Überprüfung des Ausbildungsplanes statt. Die…
…entsprechende aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen. Laut Vorhaltsbeantwortung wurde zB. offenbar keine Internetplattform eingerichtet und kein Mitteilungsblatt herausgegeben. 2. Nach dem Akteninhalt wurden offenbar in der tatsächlichen Geschäftsführung sämtliche der in § 2 der Statuten angeführten Vereinszwecke, die sich vorwiegend mit dem Einsatz neuer Technologien beschäftigen, nicht verwirklicht…