…nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 lit. b EStG (Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt). Wenn der deutsche Arbeitgeber (die deutsche GmbH) in Österreich über keine Betriebstätte verfügt…
…Jahre vor 1999 betrifft - bei der Ermittlung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz zu lassen. Die Vorjahresnachzahlung der deutschen Firmenpension ist mit dem Durchschnittsteuersatz des Jahres 1998 der Besteueuerung zu unterwerfen. Sollte der Zuzug nach Österreich erst im Laufe des Jahres 1999 erfolgt sein, bestehen keine Bedenken…
…dann) stattfinden darf, "wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes .........führen". Wenn und solange keine dieser Bedingungen zutrifft, darf Österreich sonach keine Besteuerung des mit 50 angenommenen Wertzuwachses vornehmen. Damit stellt sich die Frage, ob im Fall des…
…bestehen aus Vereinfachungsgründen gegen eine Einbeziehung von auf tschechischem Gebiet belegenen zugepachteten Flächen in die österreichische Vollpauschalierung in der Weise keine Bedenken, dass das Ausmaß der zugepachteten Flächen mit dem Hektarsatz des eigenen inländischen Betriebes multipliziert wird. 01. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…dass Doppelnichtbesteuerungen solcher Nachtragszahlungen vermieden werden sollen (weil nach dem Wegzug der ehemalige Ansässigkeitsstaat keine Besteuerung an solchen Zahlungen mehr vornimmt, sei es aus Rechtsgründen oder weil er davon nichts mehr erfährt). Mit Übernahme des Erkenntnisses in die EStR 2000 wurde wohl zum Ausdruck gebracht…
…Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die ARGE-Architekten keinerlei inländische festen örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem…
…bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung, wenn mit dem ausländischen Staat entweder kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder wenn ein Abkommen abgeschlossen worden ist, das zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Anrechnungsverfahren anwendet (betrifft z.B. eine Japan-Tournee). Führen die Auslandstourneen hingegen in Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen…
… 188 InvFG 2011 fällt), unterliegen mit den hierbei erzielten Kapitaleinkünften der inländischen Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25%. Dieses inländische Besteuerungsrecht wird durch Artikel 10 und 11 DBA-Deutschland für die anteiligen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital und durch Artikel 13 DBA-Deutschland…
…die Auszahlung aber erst nachher stattfindet, dann dürfte Österreich keine Besteuerung der vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (durch bloße Antragstellung) zugeflossenen Auslandseinkünfte vornehmen und es wäre gleichzeitig auch die Schweiz, wenn sie den Zufluss erst mit dem Auszahlungstag annimmt, durch das DBA an der Vornahme…
…erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher nur jene Zinsen, die ab dem Zuzug nach Österreich zufließen, der österreichischen Besteuerung (mit 25% zu besteuernde Sondereinkunft nach § 37 Abs…
…werden kann, müßte im Zweifelsfall mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgestimmt werden; dies wäre vor allem dann von Bedeutung, wenn in Ungarn - aus welchen Gründen auch immer - keine Besteuerung jener Bezugsteile erfolgen sollte, hinsichtlich derer eine österreichische Steuerfreistellung gemäß dem DBA-Ungarn in Anspruch genommen…
…das Recht, die Gewinne aus der Veräußerung von in Deutschland gelegenem unbeweglichem Vermögen und das deutschen Betriebstätten zuzurechnende bewegliche Betriebstättenvermögen zu besteuern. Das Abkommen mit Deutschland entzieht daher Österreich keine Besteuerungsrechte an den aliquoten Gewinnen aus der Veräußerung des australischen Vermögens. Der Umstand, dass Australien…
…von der Besteuerung freizustellen. Sollte Frankreich tatsächlich neben der Besteuerung der Mieteinkünfte von den nach Österreich transferierten Beträgen zusätzlich eine 25%ige Abzugssteuer erheben, so kann aus dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen für eine solche Besteuerung keine Rechtsgrundlage erkannt werden. Eine eingehendere Auseinandersetzung mit dem aufgeworfenen Problem…
…wenn in den 8 Jahren der Assistenzleistungen durchgehend Büroräumlichkeiten mit Betriebstättencharakter der österreichischen Firma überlassen werden, hätte dies jedenfalls keinen Einfluss auf die Wertung der vorangehenden kurzfristigen Anlagenerrichtung und es könnte Italien hiedurch kein Anrecht auf Besteuerung der mit dem Anlagenbau erzielten Gewinne erlangen. 28…
…auch dem Erkenntnis des VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, Bedeutung zu, nach dem eine Änderung der Einkünftezurechnung von einer ausländischen Gesellschaft zu ihrer Muttergesellschaft dann erforderlich ist, wenn die Tochtergesellschaft nicht in der erklärten Art und Weise am Erwerbsleben teilnimmt oder keine sinnvollen…
…gegenüber der KEG durchgeführten einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung der deutschen Gesellschafter. Aus dem Umstand, dass nicht die KEG, sondern deren deutsche Gesellschafter mit den KEG-Einkünften besteuert werden, folgt, dass die KEG keine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG in Bezug auf die von ihr ausgezahlten Honorare…
…Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem Änderungsabkommen vom 8. Juli 1992 verfügte Herauslösung der Hypothekarzinsen aus dem Anwendungsbereich des Artikels 3 des Abkommens und durch die damit eingetretene Anwendung des Artikels 11 werden sowohl dem Wohnsitzstaat…
…wenn dies mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, Nachweisvereinfachungen möglich sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Aus der Sicht des BMF ist einerseits entscheidend, dass die in Österreich vom Steuerabzug freizustellenden Beträge als Betriebseinnahmen des deutschen Unternehmens vollumfänglich der deutschen Besteuerung unterliegen und dass…
…Interessenlage im Vergleich zwischen dem österreichischen und dem finnischen Wohnsitz zu beurteilen sein. Lässt sich der Lebensmittelpunkt nicht bestimmen und kann auch durch Vergleich des gewöhnlichen Aufenthaltes im Sinn von Art. 4 Abs. 2 lit. b des Abkommens mit Finnland keine verlässliche Entscheidung getroffen werden…
…der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann sind diese Einkünfte nach Artikel 4 DBA-Bulgarien in Österreich von der Besteuerung freizustellen, soferne die bulgarische GmbH keine Betriebstätte (zB in einem angemieteten oder von einem Klienten zur Verfügung gestellten Büroraum) in Österreich unterhält. Mit dem künftigen Wirksamwerden…