…um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine Gefahr einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland eintreten kann. Abgesehen davon, dass die sich aus der deutschen BFH-Judikatur ableitende restriktive Rechtsauffassung zum Betriebstättenbegriff…
…als maschinelle Einrichtung an einem physischen Standort eine Betriebsstätte begründen (siehe EAS 926, 1574, 1804, 1836, 2502), wenn damit eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird und die Einrichtungen nicht bloß vermietet werden. Eine Betriebsstätte kann auch dann vorliegen, wenn kein eigenes Personal vor Ort nötig ist…
…keine faktische Verfügungsmacht über das Homeoffice vorliegt. Somit wird keine Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs. 1 DBA-Deutschland begründet. Der OECD-MK lässt indessen offen, ob das Kriterium des "Nicht-Verlangens" bei Führungspersonal oder leitenden Angestellten (wie etwa bei einer Finanzvorständin) gleichermaßen gegen die Begründung…
… 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung ein steuerlicher Wohnsitz und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich begründet wird. Selbst wenn nach einer solchen…
…GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen im Inland Räumlichkeiten anmietet und Dreharbeiten im Rahmen einer von der M-GmbH unabhängigen Filmproduktion durchführt, so wird durch die Tätigkeiten der T-GmbH keine Betriebsstätte begründet. Eine Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs. 1 DBA Deutschland…
…dass er in diesem Fall, wenn er im Zusammenhang mit einer Baustelle überhaupt nicht in Erscheinung tritt, wohl keine faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hätte. In Fällen dieser Art kann sich aber die Frage stellen, welche sonstigen Funktionen der Generalunternehmer ausübt und ob seine Zwischenschaltung…
… 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung ein steuerlicher Wohnsitz und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich begründet wird. Selbst wenn nach einer solchen…
…5 Abs. 4 DBA Deutschland fallen, für abkommensrechtliche Belange keine Betriebsstätten bilden. Die Tätigkeiten der Versicherungsgesellschaft im österreichischen Büro umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: Kontaktherstellung zu externen Maklern, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen ("unabhängiges Vertriebspersonal"), Betreuung der weit über 1000 externen Makler, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen, Schulung der externen…
Wirkt eine österreichische Kapitalgesellschaft an der Errichtung eines Kraftwerksbaues in Malaysien unter Begründung einer malaysischen Betriebstätte mit und nimmt sie von einem ebenfalls in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführten österreichischen Beratungsunternehmen Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den malaysischen Betriebstättenfunktionen in Anspruch, dann müssen diese Fremdleistungskosten…
Wird ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes bei gleichzeitiger Begründung eines Wohnsitzes in der Ukraine zu einer anderen Konzerngesellschaft in die Ukraine entsandt, wobei die Tätigkeit dieses Arbeitnehmers auf Grund eines zweiten Dienstvertrags mit der ukrainischen Konzerngesellschaft erfolgt…
…nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte aus einer vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ausgeübten Auslandstätigkeit stammen. Angesichts der seit 1963 eingetretenen internationalen Rechtsentwicklung kann sich diese Entscheidung, die das Zuflussprinzip über das Kausalitätsprinzip stellt…
…so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 EStG begründet wird. Allerdings wirkt die KG an einer Unterhaltungsdarbietung in Österreich mit und löst damit - auch ohne Begründung einer inländischen Betriebstätte - gemäß § 98…
…in der Schweiz und folgt er einer Berufung an eine Wiener Universität, wobei gleichzeitig eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich eintritt, und erhält er - nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich - eine Pensionsabfindung von rd. S 2 Mio. von einer (privatrechtlich organisierten) schweizerischen Pensionskasse…
…die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf eine 12 Monate nicht übersteigende Dauer begrenzt. Denn erst eine diese zeitliche Grenze übersteigende Beteiligung an der Freizeitparkerrichtung (wozu auch die Planungsarbeit zählt) löst die Begründung einer österreichischen…
…Mitbenutzung von ausländischen Standorten keine ausländische Betriebstätte begründet, die zur Inanspruchnahme einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung berechtigt. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu Deutschland, weil auch nach der deutschen Rechtsprechung eine bloße Mitbenutzung von Räumlichkeiten nicht ausreicht, die für die Betriebstätteneigenschaft maßgebende Verfügungsmacht zu begründen (BFH 11…
…für eine frühere nichtselbständige Arbeit geleistet werden. Durch die bloße Einbeziehung der Kammerpensionen in den Begriff der lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfolgt allerdings keine gleichgerichtete gesetzliche Umqualifizierung der zum Pensionsanspruch führenden freiberuflichen Arbeit in nichtselbständige Arbeit. Die in § 25 EStG 1988 vorgenommene zwingende gesetzliche…
…ein Appartmenthaus errichtet und in der Folge an deutsche und österreichische Staatsbürger verkauft werden soll, dann führt eine 12 Monate übersteigende Bauzeit zur Begründung einer spanischen Betriebstätte. Gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA-Spanien ist der hiebei von der österreichischen GmbH erwirtschaftete Gewinn insoweit der…
…Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten, die nach österreichischem Recht nicht von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind (keine Liebhabereiverluste), dann kann die steuerwirksame Berücksichtigung dieser Verluste nicht mit der Begründung verweigert werden, dass sich das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH nur mit betrieblichen…
…juristische Person (sowie andere Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden). Eine in Liechtenstein steuerfreie Stiftung kann daher nicht die Abkommensvorteile mit der Begründung in Anspruch nehmen, sie sei keine "Gesellschaft". 3. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…für sich allein betrachtet auf Grund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-S keine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens dar. Auch der Umstand, dass sich dieses Auslieferungslager in den Räumlichkeiten eines verbundenen österreichischen Unternehmens befindet, vermag - für sich allein betrachtet - an…