…Ingenieur keine portugiesische feste örtliche Einrichtung zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z. 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Portugal hat zwar gegen die Kommentierung des…
…wurde in Absatz 16 des Schlussprotokolls zu dem Abkommen ausdrücklich klargestellt. Macht der deutsche Ingenieur für Mitwirkungen an österreichischen Bauausführungen, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen worden sind, Vertrauensschutz geltend und werden die österreichischen Einkünfte in Deutschland der Besteuerung zugeführt, dann bestehen keine Bedenken…
…bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA-Schweiz idF des Abänderungsprotokolls 2006 erweiterte das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich ansässigen Personen lediglich in Bezug auf Einkünfte im Sinne des Artikels…
…Polens tritt in der vorstehend beschriebenen Rechtslage keine Änderung ein. Allerdings wird bei Wirksamwerden des in der Unterzeichnungsphase stehenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen die zur Steuerfreistellung im Tätigkeitsstaat führende Entsendungsfrist nicht mehr 1 Jahr, sondern nach den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens nur mehr 183 Tage…
…allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr. 218/1992) fehlt, bleiben die Richterbezüge daher für die Ermittlung des auf die inländischen Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatzes außer Betracht. Aus RZ 7589 und 7590 der ESt-RL 2000 ergibt sich keine Änderung dieser Verwaltungspraxis…
…Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen Aufteilung der Besteuerungsrechte eingetreten. Denn durch eine bloße Änderung des inländischen Rechtes kann grundsätzlich keine korrespondierende…
…deutschen Grenzzone gelegenen Kapitalgesellschaft, steht das Besteuerungsrecht nach dem neuen Abkommen Deutschland zu. Durch das neue Abkommen ergibt sich damit gegenüber der derzeitigen Rechtslage (siehe AÖFV. Nr. 31/1987) keine Änderung. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Diese Auffassung stützt sich auf Ziffer 18 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens. In dieser Beurteilung tritt keine Änderung ein, wenn der Subunternehmer eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Generalunternehmers ist. Beginn und Ende der Baustellenfrist: Eine Bauausführung besteht von dem…
…Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010 Rz 170), und zwar weder nach inländischem Recht noch nach DBA-Recht. Die aus der Sicherheitsprüfung erzielten Gewinne unterliegen daher der österreichischen Besteuerung und Mitarbeiter, die nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres in…
…keine Änderung eingetreten. Durch das Revisionsprotokoll wurden wohl die "Hypothekarzinsen" aus der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen herausgelöst und jener für Erträge aus Kapitalforderungen unterstellt; Pfandbriefzinsen, die bloß mittelbar durch Grundstücke besichert sind, waren indessen nie als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen angesehen worden (Zif. 4 des…
…des DBA-1954 keine Änderung ein. Es bleibt sonach das deutsche Besteuerungsrecht trotz Grenzgängereigenschaft bestehen. Nach dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen müssten diese Dienstnehmerbezüge auf der Grundlage der 1986 getroffenen Verständigungslösung dem Artikel 14 zugeordnet werden. Es könnte diesfalls ein Wechsel des…
…des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine betriebstättenbegründende Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellen kann, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine…
…freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Pensionsalter erreicht hat (EAS 1320) und nunmehr die Geschäftsführerfunktion bei einer österreichischen GmbH ausübt. Mit dem DBA-2000 war keine Änderung dieser Rechtslage beabsichtigt. Es…
…Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung (EAS 2802). Diese von deutscher Seite gewünschte und vom Wortlaut des…
…Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung…
…ebenfalls in den paraphierten Entwurf des Anwendungsschreibens Eingang gefunden haben - hängt die Einstufung eines Vorruhestandsbezuges als Ruhegehalt nicht davon ab, dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der…
…2015 erfolgte jedoch eine Änderung des Konzepts der Wegzugsbesteuerung, sodass der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts verwirklicht wird (vgl. EAS 3372). Diese Bestimmung findet jedoch auf Wegzüge, die vor dem 1. Jänner 2016 stattfanden, keine Anwendung. …
…gegebenen Zusammenhang durch die maßgebenden Art. 7 iVm Art. 23 keine Änderung mit sich. Die Bestimmung des Artikels 23 Abs. 4 DBA-Bulgarien (neu) bezieht sich nur auf (negative) internationale Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte aus dem Grunde unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder unterschiedlicher Rechtsauslegung, nicht aber auf Qualifikations-…
…bulgarische GmbH keine Betriebstätte (zB in einem angemieteten oder von einem Klienten zur Verfügung gestellten Büroraum) in Österreich unterhält. Mit dem künftigen Wirksamwerden des 2010 unterzeichneten neuen Abkommens wird insoweit keine Änderung eintreten. Besteht hingegen eine inländische Betriebstätte, wären zur Frage der Steuerpflicht des Anwaltes…
…die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der Bank vorgenommen werden, wenn dieser Bank auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen…