…Internationales Steuerrecht I/1, Z 10, Tz 10-151). Im vorliegenden Fall liegt allerdings kein Fall des den zuvor angeführten Fundstellen zugrunde liegenden Betriebstättenvorbehalts vor. Zum einem ist der Betriebstättenvorbehalt auf Grund des Wortlauts von Art. 10 Abs. 4 DBA-Liechtenstein nur auf den Anwendungsbereich…
…einer allfälligen künftigen gesetzlichen oder erlassmäßigen Klärung kein Einwand zu erheben sein, wenn wie folgt vorgegangen wird: Der Kulturveranstalter kann sich als berechtigt erachten, im Steuerabzugsverfahren die Betriebsausgaben, die der Künstler ihm mitgeteilt hat und die im unmittelbaren Zusammenhang mit der in Österreich erbrachten künstlerischen…
…zulässig, als die italienische Steuer einerseits in Übereinstimmung mit der Abkommensrechtslage erhoben worden ist und andererseits kein durchsetzbares Anrecht auf Steuerentlastung in Italien besteht. Aus der Rechtsprechung des EuGH ist das Anrecht abzuleiten, dass Betriebsausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit in Italien stehen…
…und "Grundstücke" in § 30 EStG) kommt hierbei keine zu einer anderslautenden Auffassung führende Relevanz zu. Dem Umstand, dass Superädifikate im bürgerlichen Recht als bewegliche Wirtschaftsgüter eingestuft werden, kommt im gegebenen Zusammenhang (bei in solider Bauweise errichteten Superädifikaten) keine steuerrechtliche Bedeutung zu. Denn die Beurteilung eines…
…Malaysien unter Begründung einer malaysischen Betriebstätte mit und nimmt sie von einem ebenfalls in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführten österreichischen Beratungsunternehmen Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den malaysischen Betriebstättenfunktionen in Anspruch, dann müssen diese Fremdleistungskosten auf der Grundlage von Artikel 7 Abs. 3 DBA-Malaysien…
…damit die Höhe der Zahlungen von den sportlichen Erfolgen abhängt, macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt einen "unmittelbaren Zusammenhang" mit dem Turnier voraus (Ziffer 83 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen…
…Dieser funktionale Zusammenhang wird in jenen Fällen gegeben sein, in denen die Beteiligung dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Aus dem EuGH-Urteil vom 6.12.2007 in der Rs C-298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung auf die DBA…
…Desgleichen würden Beraterhonorare erfasst, wenn diese Berater zwar selbst keine technische Leistung erbringen, aber einen indischen Kunden darin beraten, wie er selbst in der Branche erfolgversprechend technische Dienste anbieten kann. Rechtsberatung, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung technischer Leistungen steht, wird daher nicht…
…dem Argument aufrecht erhalten werden können, bei den bezogenen Vergütungen handle es sich um Entgelte, die in einem "unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang" mit einer in Österreich ausgeübten sportlerischen Tätigkeit stehen. Wohl aber ist eine österreichische Steuerpflicht des Sportlers auf der Abkommensebene durch die Filmmitwirkung und…
…Kommentars zum OECD-Musterabkommen). Im Verhältnis zur Schweiz sieht eine Durchführungsregelung in diesem Zusammenhang generell das Rückzahlungsverfahren vor, sodass nach der derzeitigen Rechtslage kein Raum für eine sofortige Steuerentlastung besteht. Im BM für Finanzen bestehen wohl bereits seit langem Pläne, das DBA-Durchführungssystem neu zu…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind ausländische Künstleragenturen keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an…
…dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen Quellensteuerbelastung, wenn sie an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden…
…dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn sie an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden…
…nach § 24 BAO vielmehr dem wahren wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Der Durchlaufgesellschaft steht demnach allein schon aus diesem Grund kein Recht zu, auf der Grundlage des DBA-Niederlande eine Quellensteuerentlastung in Österreich zu fordern. Im gegebenen Zusammenhang ist daher (im Abgabenverfahren) anderen Fragen, z.B. ob…
…dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn sie an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden…
…einzelnen Gesellschafter nicht gewerbliche Einkünfte sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Diese Frage müsste allerdings wegen der damit verbundenen Sachverhaltswürdigung noch mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Liegt keine gewerbliche Betätigung vor, könnten die aus der CSFR erzielten Einkünfte nicht dem Artikel 7 DBA…
…rechnen sein, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung bei dem österreichischen Abgabepflichtigen vorgenommen werden muss. Allerdings kann im ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren keine Beurteilung zu reinen Sachverhaltsfragen abgegeben werden; ob daher der Sachverhalt tatsächlich so gelagert ist, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung an den österreichischen Abgabepflichtigen erforderlich ist, kann…
…allerdings nur für jene derartigen Tage, "nach denen die Beschäftigung in diesem Staat fortgesetzt wird". Der Wortlaut vermeidet eine Bezugnahme auf ein "unmittelbares" Fortsetzen. Die Auslegung wird daher nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in einer Weise vorzunehmen sein, dass hierdurch nicht das mit der…
…Entlastungsverpflichtung, die sich unmittelbar aus Artikel 23 Abs. 2 lit. a des Abkommens herleitet. Denn nach dieser Vorschrift ist Österreich zur Steuerfreistellung verpflichtet, wenn 1. die Kapitalerträge nach diesem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden dürfen und wenn 2. kein Anwendungsfall der lit. b…
…der Eingabe dargelegten Sachverhaltsmerkmalen davon ausgegangen, dass den österreichischen Kunden von der D-AG lediglich das Nutzungsrecht an der zur Nutzung der angebotenen Funktionalitäten erforderlichen Software für eigene Zwecke und damit kein Werknutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingeräumt wird. Wird mit der an die D…