Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2245
Quellensteuerentlastung für in die Schweiz fließende Konzerndividenden
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/2-IV/4/03vom 03.03.2003
Wortlaut laut Findok
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat
die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder
erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die
auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher
frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum
OECD-Musterabkommen). Im Verhältnis zur Schweiz sieht eine
Durchführungsregelung in diesem Zusammenhang generell das
Rückzahlungsverfahren vor, sodass nach der derzeitigen Rechtslage kein Raum
für eine sofortige Steuerentlastung besteht.
Im BM für Finanzen bestehen wohl bereits seit langem
Pläne, das DBA-Durchführungssystem neu zu regeln und dies mit den rund
60 DBA-Partnerstaaten, darunter auch mit der Schweiz, abzustimmen.
Wie zahlreiche andere Vorhaben scheiterte auch die
Verwirklichung dieses Projektes bisher an den fehlenden personellen Ressourcen,
deren Bedeckung in der Vergangenheit mit der rasanten Entwicklung im Bereich des
internationalen Steuerrechtes nicht Schritt halten konnte. Eine Verbesserung ist
allerdings in naher Zukunft zu erwarten, sodass dann ua. auch dieses Projekt in
Angriff genommen werden kann.
03.
März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36208
- Gültig
- 03.03.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF