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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2245

Quellensteuerentlastung für in die Schweiz fließende Konzerndividenden

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/2-IV/4/03vom 03.03.2003

Wortlaut laut Findok

Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum OECD-Musterabkommen). Im Verhältnis zur Schweiz sieht eine Durchführungsregelung in diesem Zusammenhang generell das Rückzahlungsverfahren vor, sodass nach der derzeitigen Rechtslage kein Raum für eine sofortige Steuerentlastung besteht. Im BM für Finanzen bestehen wohl bereits seit langem Pläne, das DBA-Durchführungssystem neu zu regeln und dies mit den rund 60 DBA-Partnerstaaten, darunter auch mit der Schweiz, abzustimmen. Wie zahlreiche andere Vorhaben scheiterte auch die Verwirklichung dieses Projektes bisher an den fehlenden personellen Ressourcen, deren Bedeckung in der Vergangenheit mit der rasanten Entwicklung im Bereich des internationalen Steuerrechtes nicht Schritt halten konnte. Eine Verbesserung ist allerdings in naher Zukunft zu erwarten, sodass dann ua. auch dieses Projekt in Angriff genommen werden kann. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

QuellensteuerentlastungKonzerndividendenRückzahlungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/2-IV/4/03
Stammnummer
36208
Gültig
03.03.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF