…Ist der betroffene Investmentfonds nicht darin enthalten, so ist anzunehmen, dass kein Nachweis vorliegt. In diesem Falle erfolgt gemäß § 42 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz 1993 eine Schätzung der ausschüttungsgleichen Erträge mit 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis…
…der Veräußerungsvorgang gemäß Artikel 12 DBA-UdSSR in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Allerdings wird sich in diesen Fällen das Nachweisproblem in Bezug auf die turkmenische Ansässigkeit stellen, weil einerseits bekannt ist, dass eine Hauptwohnsitzverlegung nach Österreich angestrebt wird und weil vermutlich kein Nachweis…
…kein Nachweis, dass dieser Einkünftefluss steuerlich der US-Gesellschaft zuzurechnen ist und aus diesem Grund daher in Österreich gemäß dem DBA-USA steuerfrei zu stellen ist (in diesem Sinn auch EAS 964). Wird mit einer portugiesischen Tanzgruppe unmittelbar eine Engagementvereinbarung eingegangen, dann wird ebenfalls keine…
…gemäß Artikel 23 Abs. 1 DBA-Schweiz die Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite. Kann daher kein Nachweis über eine steuerliche Erfassung in der Schweiz beigebracht werden, wird von inländischer Steuerpflicht auszugehen sein. 3. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Die Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist derzeit - sieht man von den Besonderheiten im Verhältnis zu Deutschland ab (§ 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994) - keine materielle…
…aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechts kein Steuerpflichtiger ist, müssen die Beteiligungserträge den dahinter stehenden KG-Gesellschaftern steuerlich zugerechnet werden; und diese sind nicht in Deutschland sondern in Österreich ansässig. Allerdings ist zu beachten, dass die Beteiligungserträge den österreichischen KG-Gesellschaftern als Betriebseinnahmen der in…
…dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen kein ausreichender Nachweis über den Bestand der Abkommensvoraussetzungen vor, sodass das Risiko einer Haftungsinanspruchnahme anlässlich einer in späteren Jahren stattfindenden Lohnsteuerprüfung gegeben ist. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…in den USA ansässiger Lizenzgeber eine Filmlizenz nach Österreich und verwendet er als Trägermaterial kein kinematographisches Material (sondern bedient er sich einer Übertragung via Satelit), dann tritt auf der Grundlage der in früheren EAS vertretenen Auffassungen erstmals durch das neue Abkommen die Verpflichtung zu einer…
…des BM für Finanzen nicht nur in den der EAS 910 zugrunde liegenden Fällen, sondern auch in Fällen in denen die Mindestbeteiligungsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist. Besteht daher für das über den Rückerstattungsantrag entscheidende Finanzamt nach seinen eigenen Feststellungen kein Anlass mehr…
…Rumänien anzurechnen ist. Im zweiten Fall fiele der Vorgang unter Artikel 7 DBA-Rumänien, wodurch kein rumänischer Besteuerungsanspruch begründet würde und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte. Die Abgrenzung zwischen den beiden Gestaltungsformen wird auf österreichischer Seite auf der Grundlage von Art. 3 Abs…
…ob von Einkünften der US-Agentur in Österreich ein Steuerabzug vorzunehmen ist. Dies ist bereits nach inländischem Recht zu verneinen, da nach § 98 Z. 3 EStG mangels inländischer Betriebstätte für die US-Agentur keine inländische Steuerpflicht gegeben ist. Werden von der österreichischen Gesellschaft zusätzlich deutsche…
…Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, sodass bei dieser Gestaltung ( 1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird". Diese Auffassung wurde in EAS 3235 weiterhin aufrechterhalten. Eine Abwesenheit im Ausland für die Dauer eines Semesters löst sonach keine Unterbrechung der…
…Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der…
…in der Lage sein, das Vorliegen behaupteter Steuerfreistellungsvoraussetzungen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nachzuweisen. Dazu gehört vor allem, dass die betreffenden Einkünfte tatsächlich einer in Belgien ansässigen Person steuerlich zugeflossen sind. Dieser Nachweis wird im allgemeinen dann als erbracht anzusehen sein, wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der…
…vornimmt, kann von Parteienseite sonach kein deutscher Besteuerungsnachweis erbracht werden, dann würde die "Heimfallklausel" des Schlussprotokolls zu Art. 15 (Z 27 lit. b) wirksam werden und das durch Art. 4 verlorengehende Besteuerungsrecht in Österreich als Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter der deutschen KG uneingeschränkt wiederaufleben lassen. 20…
…weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt…
…kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist. Es muss in Fällen dieser Art für Nachweise gesorgt werden, mit denen dargelegt werden kann, dass die Lohnsteuerfreistellung in Österreich durch die Vorschriften des DBA-Deutschland gedeckt ist. Hiezu muss dem österreichischen Arbeitgeber jedenfalls eine von der…
…vom zuständigen österreichischen Finanzamt als Nachweis eines Ansässigkeitswechsels anerkannt wird. Nach den hier vorliegenden Informationen werden solche Bescheinigungen auf "Form 6166" durch das Philadelphia Service Center des US-Internal Revenue Service ausgestellt. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt), dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben. Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der…
…durch das österreichisch-amerikanische Abkommen. Verfügt der US-Darsteller daher über einen Nachweis seiner steuerlichen "Ansässigkeit" in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt) dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Dreharbeiten…