…unterlassen darf, wenn er über eindeutige Nachweise für das Vorliegen abkommensgemäßer Freistellungsverpflichtungen verfügt. Der Umstand, dass eine Engagementvereinbarung bezüglich einer US-Tanzgruppe formell mit einer US-Agentur abgeschlossen wurde, die Auftrittsgage aber direkt dem Leiter der Tanzgruppe bar ausbezahlt wird, ist jedenfalls kein Nachweis, dass…
…Mai und 11. September 1995 (Berichtigung) veröffentlicht. Ist der betroffene Investmentfonds nicht darin enthalten, so ist anzunehmen, dass kein Nachweis vorliegt. In diesem Falle erfolgt gemäß § 42 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz 1993 eine Schätzung der ausschüttungsgleichen Erträge mit 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten…
…Allerdings wird sich in diesen Fällen das Nachweisproblem in Bezug auf die turkmenische Ansässigkeit stellen, weil einerseits bekannt ist, dass eine Hauptwohnsitzverlegung nach Österreich angestrebt wird und weil vermutlich kein Nachweis über die steuerliche Erfassung des Veräußerungsvorganges in Turkmenistan zu erwarten sein wird. Bundesministerium für…
…nicht besteuert werden dürfen, entfällt gemäß Artikel 23 Abs. 1 DBA-Schweiz die Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite. Kann daher kein Nachweis über eine steuerliche Erfassung in der Schweiz beigebracht werden, wird von inländischer Steuerpflicht auszugehen sein. 3. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…nach der Veranstaltung dem Künstler selbst ausgezahlt, dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen kein ausreichender Nachweis über den Bestand der Abkommensvoraussetzungen vor, sodass das Risiko einer Haftungsinanspruchnahme anlässlich einer in späteren Jahren stattfindenden Lohnsteuerprüfung gegeben ist. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…belgischen Agentur nicht korrespondierend als Betriebseinnahme erfasst sein könnten, dann wird kein steuerlicher Zufluss an die belgische Agentur vorliegen, sodass die Steuerabzugspflicht durch das DBA nicht berührt wird. Da es sich bei Nachweisfragen aber nicht um eine Rechtsfrage, sondern um eine Angelegenheit der Sachverhaltsbeurteilung handelt,…
…Anwendung von Artikel 11 setzt voraus, dass ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Beteiligungserträge aus Österreich bezieht; da eine bloße Mitunternehmerschaft aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechts kein Steuerpflichtiger ist, müssen die Beteiligungserträge den dahinter stehenden KG-Gesellschaftern steuerlich zugerechnet werden; und diese sind nicht in…
…kann nur der Abgabepflichtige, sonach der US-Lizenzgeber treffen. Da der österreichische Lizenznehmer für die Einbehaltung der Quellensteuer haftet und die Berechtigung zu Entlastungen nach dem DBA-USA nachweisen müsste, wird er sich um eine schriftliche Bestätigung des US-Lizenzgebers bemühen müssen, dass dieser die…
…österreichische Gesellschaft Mitarbeiter kurzfristig (weniger als 183 Tage) zur deutschen Muttergesellschaft, wobei diese Mitarbeiter in dieser Zeit ausschließlich an Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen…
…des BM für Finanzen nicht nur in den der EAS 910 zugrunde liegenden Fällen, sondern auch in Fällen in denen die Mindestbeteiligungsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist. Besteht daher für das über den Rückerstattungsantrag entscheidende Finanzamt nach seinen eigenen Feststellungen kein Anlass mehr…
…Österreich. Ob in Rumänien der Steuerabzug unmittelbar vom Leasingnehmer oder mittelbar von der die Überweisung nach Österreich vornehmenden Hausbank des Leasingnehmers vorgenommen wurde, ist unerheblich. Sofern keine Zweifel über den vorgenommenen Steuerabzug bestehen, wird eine Abzugsbescheinigung der den Steuerabzug vornehmenden Stelle ausreichen. Nur dann, wenn…
…beachten: In diesem Fall liegt kein grenzüberschreitender Dividendenfluss im Sinn von Art. 10a DBA-Deutschland vor, und zwar auch dann nicht, wenn die Gewinnausschüttung in die Hände der ausländischen Hauptniederlassung der deutschen KG fließt; denn die deutsche KG ist im Bereich des Einkommensteuerrechtes kein Steuerpflichtiger…
Wird von einer österreichischen Filmproduktions-GMBH in der Dominikanischen Republik (mit der kein DBA besteht) ein Film gedreht und wirken hiebei in den USA ansässige Darsteller mit, die von einer US-Agenturgesellschaft hiefür ausgewählt worden sind, dann ist für die Beantwortung der Frage, ob für…
…über einen Nachweis seiner steuerlichen "Ansässigkeit" in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt), dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben. Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis…
…weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt…
…Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist. Es muss in Fällen dieser Art für Nachweise gesorgt werden, mit denen dargelegt werden kann, dass die Lohnsteuerfreistellung in Österreich durch die…
…wobei die beiden volljährigen Kinder in Österreich verbleiben und weiterhin das inländische Einfamilienhaus als Wohnsitz nutzen, dann liegt nach den Grundsätzen der EStR 2000, Rz 7596 noch kein Fall vor, der die Vermutung einer Ansässigkeitsverlegung von Österreich in die USA rechtfertigt. Dies trifft nur zu…
…BGBl. III Nr. 1998/6). Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein und…
…1987, 162). Die bloße Mitbenutzung eines Raumes begründet daher für sich genommen noch keine Betriebstätte (BFH 11.10.1989, BStBl II 1990, 166 mit weiteren Nachweisen). Nur untergeordnete Mitbenutzung durch Andere wäre für die Annahme einer Betriebstätte unschädlich (Hinweis auf VwGH 21.05.1997, 96…
…unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann (EAS 2785). Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der Grundlage von Artikel 15 hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestünde kein Einwand…