…rechtfertigen, dass mit den Vergütungen eine Erlaubnis zur Verwertung von Persönlichkeitsrechten abgegolten wird. Wegen der Sachverhaltsabhängigkeit der Einkünftequalifikation kann hiezu aber im EAS-Verfahren kein weiterführender Hinweis gegeben werden, sodass im Zweifelsfall die Herstellung des Einvernehmens mit dem zuständigen Finanzamt zu empfehlen ist. 09. Oktober…
…KG, kann angesichts der in EAS 3256 und EAS 3265 erläuterten abkommensrechtlichen Unwirksamkeit der deutschen "Geprägetheorie" aus Artikel 23 DBA-Deutschland kein Anspruch mehr auf Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Ist die deutsche GmbH&Co KG des österreichischen Investors an einer deutschen operativen Personengesellschaft beteiligt…
…162). Die bloße Mitbenutzung eines Raumes begründet daher für sich genommen noch keine Betriebstätte (BFH 11.10.1989, BStBl II 1990, 166 mit weiteren Nachweisen). Nur untergeordnete Mitbenutzung durch Andere wäre für die Annahme einer Betriebstätte unschädlich (Hinweis auf VwGH 21.05.1997, 96/14…
…der österreichischen Mutter-AG vorgetragen werden können. Dies allerdings vorausgesetzt, dass es nicht zu einer Verlust-Doppelverwertung kommt. EAS 2110 setzt diese Überlegungen mit dem Hinweis fort, dass kein Fall eines "Verlust-Shoppings" vorliegen darf; dies wäre der Fall, wenn die österreichische Gesellschaft im Hinblick…
…nur zur Erlangung der Kapitalertragsteuerentlastung in Österreich benutzt wird (Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.07.2000, 97/14/0070). Es könnte diesfalls nötig werden, dem über den Rückerstattungsantrag entscheidenden Finanzamt (Finanzamt Eisenstadt) ausreichend zu dokumentieren, dass kein Fall eines "Treaty-shoppings" vorliegt. …
…jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben. Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird…
…Allerdings wurde in die erstgenannte EAS der ergänzende Hinweis auf das Erfordernis der Einbeziehung in die Progressionsvorbehaltsberechnung nicht aufgenommen, weil es dort nur um die Grundfrage ging, ob Österreich oder Deutschland das Besteuerungsrecht besitzt. Es kann daraus jedenfalls kein "Widerspruch" mit der zweiten EAS nur…
…tschechischen Nationaltheaters zu beachten ist, wurde bereits in EAS 953 beschrieben. EAS 738 enthält weiterführende Hinweise bezüglich der praktischen Durchführung einer Antragsveranlagung. Daraus lässt sich keine Notwendigkeit erkennen, dass von den 300 Mitwirkenden Einzelanträge gestellt und 300 Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden müssen. Vielmehr wird sich empfehlen…
…werden, stellen keine Einkünfte "aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit" im Sinn von Artikel 17 OECD-MA dar. Denn solche Vergütungen werden nicht für eine erbrachte künstlerische Tätigkeit, sondern im Gegenteil wegen des Nichtzustandekommens der künstlerischen Tätigkeit gezahlt (Hinweis auf EAS 2538). Bei…
…werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietezahlungen einzustufen sind. Da das DBA-Tschechien in dieser Hinsicht keine verbindlichen Anweisungen zur Abgrenzung von Veräußerungs- und Vermietungsverträgen enthält, wird Tschechien nicht entgegengetreten werden können, wenn es…
…im Vergleich mit einer unabhängigen - und daher nicht konzernzugehörigen - Gesellschaft keine abgeltungsfähige Vorteilszuwendung erkennen. Nebenbei entstehende Vorteile wie Effizienzsteigerung oder verschiedene Synergieeffekte bewirken üblicherweise nicht, dass von einer abgeltungsfähigen konzerninternen Leistung ausgegangen werden könnte (Hinweis auf Z 7.12 OECD-VPG). Es wird daher Aufgabe…
…Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der hierbei erfassbaren Wertzuwächse im eingebrachten Vermögen (zB in Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist, in Beteiligungen, soweit kein Anwendungsfall von Art. III UmgrStG vorliegt). Kraft unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen derartige Tauschvorgänge aber auch dann der österreichischen Steuerpflicht, wenn…
…lediglich Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen, steht Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu, wenn Deutschland in Anwendung der "Geprägetheorie" den Bestand einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte annimmt (Hinweis auf EAS 2185). Die Steuerfreistellung des Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite nicht nur voraus, dass gemäß Art…
…mit einer unabhängigen - und daher nicht konzernzugehörigen - Gesellschaft keine abgeltungsfähige Vorteilszuwendung erkennen. Nebenbei entstehende Vorteile wie Effizienzsteigerung oder verschiedene Synergieeffekte in der Kontrolle bewirken üblicherweise nicht, dass von einer abgeltungsfähigen konzerninternen Dienstleistung ausgegangen werden könnte (Hinweis auf Z 7.12 OECD-VPG). Es wird daher…
…Heimkehr nach Österreich der Fristenlauf unterbrochen oder bloß gehemmt wird. Eine Unterbrechung wird dann anzunehmen sein, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in der UdSSR kein innerer Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang wird aber dann anzunehmen sein, wenn in Erfüllung ein und derselben Aufgabe (Einführung des…
…die nicht länger als 24 Monate andauert, verbleibt das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens selbst dann bei Österreich, wenn die Auslandstätigkeit länger als 183 Tage ausgeübt wird (Hinweis auf AÖFV. Nr. 193/1988). Auch diese Baustellensonderregelung gilt gleichermaßen für Vergütungen auf Grund…
…Besteuerung freizustellen, wenn darin nach britischem Recht ein Zinsenertrag zu sehen wäre. Der Umstand, dass die Kapitalabfindungssumme in Österreich keiner Besteuerung unterliegt, kann ebenfalls keine britische Steuerberechtigung auslösen. Der Umstand, dass das britische Versicherungsunternehmen in Deutschland eine Zweigniederlassung unterhält, lässt keinen deutschen Besteuerungsanspruch aufleben, es…
…lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel und Zweck der Abkommensbestimmung gerecht wird (Hinweis auf Art. 31 Abs. 1 der Wiener Vertragsrechtskonvention…
…deutscher Seite an den gegenständlichen Einkünften kein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, da dieses im gegebenen Zusammenhang nach Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland nur bei Einkünften eines "Künstlers" vorgesehen ist. Es wird empfohlen, das deutsche Finanzamt unter Hinweis auf die voliegende EAS-Auskunft…
…327, Hinweise: "Eine gewerbliche Erfahrung kann als "veräußert" gelten, wenn sich ihr Träger (Inhaber) entgeltlich der ihr eigentümlichen Nutzungsmöglichkeiten begeben hat. Dies wieder trifft zu, wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung mehr zusteht, er also auf…