…Einkaufs- und Verkaufspreise der Vertriebstochtergesellschaft im Wege eines verpflichtend abzuschließenden Rahmenvertrages von der Muttergesellschaft "diktiert" werden, so ist dies allein noch kein Grund für eine steuerliche Nichtanerkennung. Denn wenn eine Tochtergesellschaft keinen eigenen Einfluss auf die Festsetzung der Verrechnungspreise genommen und sich insoweit dem Diktat…
…ausländischen AG im Inland verbleibt, besteht kein Grund für eine Besteuerung der am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen Gesellschaft mit allen materiellen und immateriellen Vermögenswerten unverändert im Inland aufrecht, kommt es sonach zu…
…inländischen Unterhaltungsdarbietung. Für eine am 31.1.2000 stattfindende Veranstaltung kann demzufolge eine in der Zeit vom 31.1.1999 bis 31.1.2001 ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung verwendet werden (soferne kein erkennbarer Grund für eine von der Bescheinigung abweichende Ansässigkeit im Zeitpunkt der Veranstaltung vorliegt, wie…
…4 DBA-Griechenland enthält eine für das moderne Abkommensrecht ungewöhnliche Bestimmung, derzufolge das Besteuerungsrecht an Zinsen aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, dem Lagestaat der Liegenschaft übertragen wird. Angesichts der für das heutige Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist kein Grund erkennbar…
…weiteren Eigennutzung durch den Lizenzinhaber so eingeschränkt werden, dass sich der Lizenzinhaber jeglicher Nutzung seines Rechts in China begibt, bestünde nach Ansicht des BMF Grund für die Annahme, dass es sich um eine Veräußerung eines Wirtschaftsgut iSd Art. 7 und nicht um Lizenzgebühren iSd Art…
…die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem…
…dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem…
…an diese Durchlaufgesellschaft. Die lizenzierten Werte - und in einem solchen Fall folglich auch die für die Nutzung zu zahlenden Lizenzgebühren - sind nach § 24 BAO vielmehr dem wahren wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Der Durchlaufgesellschaft steht demnach allein schon aus diesem Grund kein Recht zu, auf der Grundlage…
…es ist zutreffendenfalls sodann der abkommensgemäße Zustand herbeizuführen. Der bloße Umstand, dass das Doppelbesteuerungsabkommen im Widerspruch zum innerstaatlichen tschechischen Steuergesetz steht, ist jedenfalls kein tauglicher Grund, die Abkommensbestimmungen in Tschechien nicht anzuwenden. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Diese Verordnung befindet sich derzeit im Ausarbeitungsstadium; es können daher über ihren normativen Inhalt gegenwärtig keine abschließenden Aussagen gemacht werden. Es ist jedenfalls nicht beabsichtigt, bei einer im Ausland operativ tätigen Tochtergesellschaft, für deren Errichtung beachtliche wirtschaftliche Gründe vorliegen, die Steuerfreistellung nur deshalb zu versagen…
…gemäß dem DBA-Großbritannien für Österreich nur die Verpflichtung, die von den britischen Betriebstätteneinkünften erhobene britische Steuer anzurechnen. Die an die A-GMBH fließenden Zinsen dürfen gemäß Art. 11 DBA-Großbritannien keiner Quellensteuerbelastung ausgesetzt werden, so dass allein aus diesem Grund schon kein Anrechnungstatbestand vorliegt…
…ist weiters, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Vorbild zur Anwendung kommen, idR bereits auf Grund dieser Abkommen für die Abhaltung von Vorträgen Anrecht auf Steuerentlastung besteht (Ausnahme insb: DBA-Deutschland). 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Nach Auffassung des BM für Finanzen sind Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger…
Das BM für Finanzen bedauert, mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße…
…der geltenden Auslegung des DBA-Ö/Schweiz die nach diesem Abkommen von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte (dazu zählen insbesondere alle Einkünfte aus der Schweiz und aus Drittstaaten) in Österreich nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes angesetzt. Dies gilt auf Grund des DBA-Ö/D auch dann…
…auf Grund des in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehenen internationalen Schachtelprivilegs), so fehlt es an einer österreichischen Steuer, auf die eine brasilianische Quellensteuer (sei es eine tatsächlich erhobene oder eine bloß fiktive Steuer) angerechnet werden könnte. 7. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…da derzeit kein Verfahren vorgesehen ist, nach dem eine Kontrolle der Abkommensberechtigung sämtlicher ADR-Inhaber möglich ist. Auf diese Kontrolle kann aber angesichts der laufenden Beobachtungen über die Ausnutzung von DBAs für unerwünschte Umwegkonstruktionen zur Vermeidung der österreichischen KESt nicht verzichtet werden. Eine administrativ und…
…der Tätigkeit des Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat, wie etwa im Fall des rechtlichen Besitzes, wenn er den Zugang zur und die Nutzung der Betriebsstätte kontrolliert und die Gesamtverantwortung für das während dieses Zeitraums an…
…Seite eine internationale Doppelbesteuerung ausgelöst werden, die nicht zu rechtfertigen wäre, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, die deutsche Beurteilung auf der Grundlage des AOA ernstlich in Zweifel zu ziehen. Die erwähnte korrespondierende Vorgangsweise auf österreichischer Seite bedeutet allerdings nur, dass die AOA-Konformität der im…
…der Auffassung sein, dass die Vergütungen auf Grund des Abkommens in der Schweiz nicht besteuert werden dürfen, entfällt gemäß Artikel 23 Abs. 1 DBA-Schweiz die Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite. Kann daher kein Nachweis über eine steuerliche Erfassung in der Schweiz beigebracht werden, wird von…