…des DBA-Frankreich sein innerstaatliches Besteuerungsrecht überhaupt ausüben kann. Bestehen keine Zweifel an der Abkommensberechtigung der Vortragenden und ist daher abkommensrechtlich eine Entlastung auf österreichischer Seite jedenfalls geboten, so wird dies die Ermessensausübung entsprechend beeinflussen (EAS 3213). Im Übrigen könnte eine allfällige Vorschreibung der Abzugsteuer…
…Kriterien eines dort beurteilten Ermessenstrust ("discretionary trust") und fehlt somit dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, so unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die…
Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, Zl. 87/14/0167, ergangen ist, wurde bereits in EAS 63 die noch in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA (1956) geäußerte…
…einem solchen Fall im Rahmen des Ermessens auf österreichischer Seite eine Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer…
…Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an die Finanzverwaltung gestellt werden, sich die erforderlichen Erklärungsangaben auf dem Amtshilfeweg aus den Niederlanden zu beschaffen. Denn eine…
…auf Expressauskünfte ausgerichteten EAS-Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden, wie das BM für Finanzen künftig in der Frage eines Anrechnungsvortrages vorgehen wird. Es muss aber damit gerechnet werden, dass bis auf Weiteres im Rahmen des dem BMF eingeräumten Ermessens keine positiven Bescheide erteilt werden…
Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, 87/14/0167, ergangen ist, wird die in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA geäußerte Rechtsansicht, dass die dem US-Trustvermögen…
…besitzen, keine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ausüben und vom Ertrag ihres Vermögens oder anderen ihnen aus dem Ausland zufließenden Bezügen leben, auf Antrag anstelle der Vermögens- und Erwerbssteuer eine Steuer nach dem Aufwand erhoben werden. Wird dem Antrag, über den die liechtensteinische Finanzverwaltung im Ermessen entscheidet…
…AÖF Nr. 278/2009). Wenn keine Zweifel an der steuerlichen Zurechnung der Dividende an die operativ tätige und börsennotierte schweizerische Muttergesellschaft bestehen und daher abkommensrechtlich jedenfalls eine Entlastungspflicht auf österreichischer Seite gegeben ist, wird dies bei der Ermessensausübung entsprechend zu berücksichtigen sein. Zumal mittlerweile durch…
…steuerlich in besonderem Maße zu fördern. Aus dieser Erwägung wird daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen, wenn dies auf Grund eines international vereinbarten Gegenseitigkeitsverhältnisses erforderlich ist. Keine formell hergestellten Reziprozitätsverhältnisse, sondern tatsächliche Reziprozität wird nur…
Das BM für Finanzen lässt sich bei Handhabung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei…
…Bereich eine Doppelbesteuerung mit Deutschland, dann wird eine fallbezogene Ermessensausübung nötig sein, die nicht in generalisierender Weise im EAS-Auskunftsverkehr getroffen werden kann. Ob die Kapitalvermögenswerte im Inland oder im Ausland angelegt werden, spielt in diesem Zusammenhang keine entscheidende Rolle. 03. Februar 2003 Für den…
…falls von Österreich Gegenseitigkeit bestätigt wird, vermag keine Steuerfreistellung des Vorganges in Österreich zu rechtfertigen. Wohl könnte durch eine auf § 48 BAO gestützte Ermessensentscheidung in einem solchen Fall eine reziproke Steuerbefreiung in Österreich angeordnet werden, doch würde hierdurch ein Vermögensübergang auf eine ausländische gemeinnützige Einrichtung…
…geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 299 BAO bei der Ermessensübung der Rechtsmäßigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit zukommt (VwGH 24.10.2000, 95/14/0085 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). Abgabepflichtige, die eine solche Bescheidaufhebung…
…erforderlich ist, gemäß § 48 BAO von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Als Entlastungsmethode könnte aus Vereinfachungsgründen die Steuerfreistellungsmethode gewählt werden. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist, "wenn eine Maßnahme verfügt wird, deren Ergebnis mit dem…
…soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung erforderlich ist. Ist diese Gegenseitigkeit gesichert, wäre im Rahmen der Ermessenübung zu entscheiden, ob jene Vorrechte, die den im Inland tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können…
…der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch-deutsche Verständigung herbeigeführt worden ist, erscheint die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland durch die Bestimmung des § 13 Abs…
…1 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen - OECD-MA (Erb)]. In mancher Hinsicht ähneln Stiftungen den Ermessenstrusts, sie werden aber zum Unterschied von Trusts als juristische Personen behandelt [Z 21 des Kommentars zur Art. 1 OECD-MA (Erb)]. Unter…
…geändert als in Fällen der vorliegenden Art Spontaninformationen an die slowakische Steuerverwaltung möglich geworden sind. Ob eine solche Information an die Slowakei weitergegeben werden soll, ist im Rahmen des freien Ermessens zu entscheiden (siehe die Verwendung des Wortes "kann" in § 2 Abs. 2 EG-Amtshilfegesetz)…
…1758). Wechselt eine ausländische Tochtergesellschaft lediglich ihrer körperschaftliche Rechtsform (zB formwechselnde Umwandlung einer ungarischen Kapitalgesellschaft in EAS 1329 oder Umwandlung einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft in eine "Holding-1929" in EAS 1837) dann wird darin kein Wechsel des Abgabepflichtigen und mithin kein steuerlich zu erfassender Vermögensübergang gesehen…