…lit. a keine unterschiedlichen Rechtsfolgen aus (und zwar auch dann nicht, wenn die Musiker Dienstnehmer des Vereines sind); wohl aber ergibt sich nach lit. b eine unterschiedliche Rechtsfolge, weil im Fall eines Vereines die Erklärung erforderlich ist, daß kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich erzielt wird…
…1). 4. Das Orchester selbst erzielt aus der/den obgenannten Veranstaltung/en kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich (die Höhe der aus der/den obgenannten Veranstaltung/en erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller…
…1). 4. Das Orchester selbst erzielt aus der/den obgenannten Veranstaltung/en kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich (die Höhe der aus der/den obgenannten Veranstaltung/en erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller…
…wenn von der das Theater betreibenden juristischen Person die Erklärung abgegeben wird, dass nach Berücksichtigung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Aufwendungen kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich erzielt wird. Diese Regelung soll nach dem derzeitigen Wissensstand im aktualisierten Erlass aufrecht erhalten werden; dies allerdings mit der Auflage…
…Steuernummer mitgeteilt wird (analog zu EStR 2000 Rz 8029). Aus dem in Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich-Frankreich festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbot ergeben sich keine über EU-Recht hinausgehenden Erleichterungen (siehe auch EStR 2000 Rz 7755c für DBA mit Drittstaaten). Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2018
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
…Nr. 218/1992) fehlt, bleiben die Richterbezüge daher für die Ermittlung des auf die inländischen Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatzes außer Betracht. Aus RZ 7589 und 7590 der ESt-RL 2000 ergibt sich keine Änderung dieser Verwaltungspraxis; die Richtlinien machen lediglich darauf aufmerksam, dass der in einem…
Ist ein Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer US-Beratungsfirma, dessen Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet, nur 12 Tage seiner 219 Arbeitstage im Jahr 2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist…
Wird in Österreich eine Publikums(Abschreibungs)Gesellschaft errichtet, der deutsche Kommanditisten angehören sollen, so ist die Frage, ob die deutsche Steuerverwaltung die österreichischen Verlustzuweisungen anerkennt und für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes berücksichtigt, ausschließlich nach deutschem Steuerrecht zu entscheiden; hierüber kann nicht auf österreicher Seite eine…
Haben zwei in Österreich ansässige Personen in der Schweiz eine GmbH gegründet, die im Ausland internationale Finanzdienstleistungen anbietet und sollen nun von dieser schweizerischen GmbH EDV-Arbeiten im Werkvertrag an die beiden österreichischen Gesellschafter, die in Österreich zu diesem Zweck eine Personengesellschaft gegründet haben…
Deutsche Sozialversicherungspensionen sind gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zwar in Österreich von der Besteuerung freizustellen, gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens wird aber die im österreichischen innerstaatlichen Recht zwingend vorgesehene Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in Österreich zur Anwendung…
…BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA-Schweiz idF des Abänderungsprotokolls 2006 erweiterte das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich ansässigen Personen lediglich in Bezug auf…
Steht außer Streit, dass eine internationale Künstlerin den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der Schweiz unterhält und der österreichische Wohnsitz lediglich den Charakter eines Zweitwohnsitzes aufweist, dann werden nach der geltenden Auslegung des DBA-Ö/Schweiz die nach diesem Abkommen von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte (dazu…
…ist die Anrechenbarkeit kroatischer Zinsenquellensteuern mit der österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die kroatischen Zinseneinkünfte entfällt. Reicht die österreichische Körperschaftsteuer wegen der Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht zur Gegenverrechnung mit den kroatischen Quellensteuern aus, entfällt sonach keine ausreichend hohe österreichische Körperschaftsteuer auf die kroatischen Zinseneinkünfte…
…nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung dieses betreffenden Jahres vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte der Besteuerung zugeführt, dann sind diese Einkünfte mit jenem Steuersatz zu belasten, der sich unter…
Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien sieht vor, dass bei Anwendung des Steueranrechnungsverfahrens nach Artikel 23 Abs. 4 des Abkommens die brasilianische Steuer auf Gewinnausschüttungen auch dann mit 25% angerechnet werden muss, wenn auf brasilianischer Seite die Gewinnausschüttung unbesteuert geblieben ist. Der Verzicht Brasiliens…
…erlitten, der durch die kanadischen Lizenzgebühren gekürzt worden ist, dann wird im Jahr 1 - sieht man von der Mindest-KÖSt ab - jedenfalls keine österreichische Körperschaftsteuer erhoben, die auf die kanadischen Einkünfte entfallen könnte. Erzielt die Gesellschaft sodann im Jahr 2 in Österreich einen Gewinn, dann…
…ermitteln. Daran vermag auch das DBA-Großbritannien nichts zu ändern, da es keine Einschränkung im Hinblick auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns für die Grundstücke vorsieht: Artikel 13 OECD-MA ist grundsätzlich bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt anzuwenden. Dies leitet sich einerseits aus dem zeitpunktbezogenen Begriff der…
…gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in den Oststaaten betreut - allerdings hiefür kein eigenes Personal besitzt -, dann bedarf es einer näheren Untersuchung, wie der Vertrieb in Österreich tatsächlich abläuft. Stellt sich heraus…
…zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig. Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluß der in § 1 EStG normierten unbeschränkten…