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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 413

Kein EAS über ausländisches Steuerrecht

geltende FassungEAS-AuskunftH 3256/1/1-IV/4/94vom 15.03.1994

Wortlaut laut Findok

Wird in Österreich eine Publikums(Abschreibungs)Gesellschaft errichtet, der deutsche Kommanditisten angehören sollen, so ist die Frage, ob die deutsche Steuerverwaltung die österreichischen Verlustzuweisungen anerkennt und für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes berücksichtigt, ausschließlich nach deutschem Steuerrecht zu entscheiden; hierüber kann nicht auf österreicher Seite eine Beurteilung abgegeben werden. 15. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ProgressionsvorbehaltVerlusteVerlustbeteiligungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 3256/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17759
Gültig
15.03.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF