Im Fall einer ausländischen Muttergesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung steht nach innerstaatlichem Recht dieser Gesellschaft kein Anrecht auf das internationale Schachtelprivileg zu, da § 10 Abs. 2 Z. 1 KStG als Voraussetzung hiefür verlangt, daß die Muttergesellschaft unter § 7 Abs. 3 KStG fällt. Dies ist nicht…
Wird in Tschechien ein Produktionsbetrieb in der Rechtsform einer tschechischen Kapitalgesellschaft gegründet, dem für einen zehnjährigen Zeitraum ein Investitionsanreiz in Form einer Körperschaftsteuerbefreiung zuerkannt wird, steht für die an die österreichische Muttergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen die internationale Schachtelbefreiung gem. § 10 Abs. 2 KStG zu. Es ist…
…ihren Händen, noch ihre Gewinnausschüttungen an die D-GmbH der inländischen Besteuerung. Die Weiterausschüttung der an die D-GmbH geflossenen Einkünfte an die österreichische Ö-GmbH ist als Ertrag aus einer internationalen Schachtelbeteiligung nach Maßgabe des § 10 KStG von der Besteuerung in Österreich freizustellen. Ein…
Eine maltesische International Trading Company (ITC), deren Geschäftsfeld nach den hier vorliegenden Unterlagen ausschließlich auf Handelsaktivitäten außerhalb Maltas beschränkt sein muss, unterliegt - wie alle anderen maltesischen Kapitalgesellschaften - der 35%igen Einkommensteuer. Gehört die ITC einer österreichischen Gesellschaft, dann unterliegt die Ausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft…
Werden einer in der Möbelbranche tätigen österreichischen Vertriebstochtergesellschaft einer in Südafrika errichteten börsennotierten Muttergesellschaft Beteiligungen an Holdinggesellschaften in Deutschland, Holland sowie der Schweiz übertragen, die ihrerseits direkt oder indirekt Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften in Australien, Niederlande, Ungarn, Polen, Ukraine, Deutschland Schweiz halten, und kann…
Bezieht eine deutsche GmbH über ihre österreichische Betriebstätte Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen dieser Betriebstätte (Gewinnausschüttungen sowie allfällige Gewinne aus einer Veräußerung solcher Beteiligungen) dann sind diese gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Ist diese deutsche…
…Wertverluste ein. Diese sich aus dem innerstaatlichen Recht ergebende Rechtsfolge der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit von (echten) Werteinbußen an der internationalen Schachtelbeteiligung geht nicht dadurch verloren, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zu der innerstaatlichen Steuerbefreiungsverpflichtung für internationale Schachteldividenden eine gleichartige Verpflichtung auf der Ebene des Abkommensrechtes hinzutritt. 21…
…dass die in lit. a vorgesehene OECD-unübliche Steuerzuteilung an den Quellenstaat keine im Ansässigkeitsstaat steuerlich begünstigten Umgründungsfälle behindert. Bringt eine österreichische Kapitalgesellschaft gemäß Art III des Umgründungssteuergesetzes ihre eine internationale Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs 2 KStG 1988 darstellende Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft in…
…auf den Bahamas eine Kapitalgesellschaft, die als Bauträgergesellschaft tätig wird und deren Gewinne auf den Bahamas keiner Besteuerung unterliegen, dann kann den Gewinnausschüttungen an die österreichische Kapitalgesellschaft die Steuerfreistellung nach dem internationalen Schachtelprivileg versagt sein, wenn eine Gestaltung gewählt wurde, die unter die künftige Durchführungsverordnung…
…machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine…
Bezieht eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft Dividenden von einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft so sind diese Dividenden gemäß Art. 10 Abs. 4 DBA-Luxemburg genauso steuerfrei zu stellen, wie dies zu geschehen hätte, wenn sie von einer österreichischen Kapitalgesellschaft bezogen worden wären (Beteiligungsertragsbefreiung über die Grenze…
Schüttet eine in Spanien errichtete Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus, die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der…
…ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen…
…Beteiligungsertrag einzubeziehen wären). Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen kann ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht so interpretiert werden, dass es den DBA-Partnerstaaten die Verpflichtung auferlegt, internationale Steuerumgehung zu dulden. Ziel und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, nicht aber die Schaffung von Steuerumgehungsmöglichkeiten…
…der Verwaltung einer 100-prozentigen Beteiligung an einer zypriotischen Gesellschaft, die ihrerseits internationale Handelsgeschäfte abwickelt und daraus ihre Gewinne erzielt, so fallen die aus Zypern an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht unter die zum Methodenwechsel Anlass gebenden Einschränkungen des internationalen Schachtelprivilegs des § 10 Abs…
Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft im Wege einer 100%igen Tochter-Holdinggesellschaft in Kanada eine 5-prozentige Beteiligung an einem operativen kanadischen Unternehmen, so genießen die durch die kanadische Holdinggesellschaft nach Österreich durchgeschütteten Gewinne nur dann Steuerfreiheit gemäß § 10 Abs. 2 KStG, wenn kein Steuerumgehungsverdachtsfall…
…zunächst festzustellen, ob sich die österreichische Finanzverwaltung der deutschen Beurteilung anzuschließen vermag. Zutreffendenfalls müssten die im Jahr 1991 als (steuerpflichtige) Betriebseinnahmen angesetzten Aufwandsverrechnungen korrespondierend als (steuerfreier) Schachtelbeteiligungsertrag eingestuft werden. Wenn aber solcherart auf österreichischer Seite diese Beträge als körperschaftsteuerfreie und gewerbesteuerfreie Einkünfte angesetzt werden, besteht…
…gehört, kann ein solches Vermögen daher als "ausländischer Kapitalanlagefonds" anzusehen sein. Ist die ausländische Tochtergesellschaft als "ausländischer Kapitalanlagefonds" einzustufen, dann fallen auch die nichtausgeschütteten Fondserträgnisse als "ausschüttungsgleiche Erträge" in die österreichische Steuerpflicht; das internationale Schachtelprivileg des § 10 Abs. 2 (sowie auch die Regelung des Abs…
…bei der ebenfalls die Zuerkennung des internationalen Schachtelprivilegs auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als zulässig angesehen wurde). Aber selbst wenn die niederländische Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Tschechien-Beteiligung anzusehen wäre, würde die in den Niederlanden steuerfrei gestellte Gewinnausschüttung aus Tschechien unter Inanspruchnahme der…
… 1 Abs. 1 letzter Satz der Doppelbesteuerungsverordnung in sinngemäßer Anwendung jener Grundsätze zu ermitteln, die für die Berechnung der in der VO - Internationale Schachtelbeteiligungen (BGBl. Nr. 57/1995) genannten Durchschnittsteuerbelastung festgelegt sind. Aus § 3 VO - Internationale Schachtelbeteiligungen (BGBl. Nr. 57/1995) ergibt sich für den…