Findok · EAS-Auskünfte
EAS 565
Kanadischer Kleinbeteiligungsertrag im Wege einer kanadischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftP 2125/10/1-IV/4/95vom 12.01.1995
Wortlaut laut Findok
Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft im
Wege einer 100%igen Tochter-Holdinggesellschaft in Kanada eine 5-prozentige
Beteiligung an einem operativen kanadischen Unternehmen, so genießen die
durch die kanadische Holdinggesellschaft nach Österreich
durchgeschütteten Gewinne nur dann Steuerfreiheit gemäß
§
10 Abs. 2 KStG, wenn kein Steuerumgehungsverdachtsfall im Sinn des § 10
Abs. 3 KStG vorliegt. Diese Voraussetzung wird insbesondere dann erfüllt
sein, wenn die nach Österreich durchgeschütteten Gewinne in den
Händen der Holdinggesellschaft und/oder in den Händen der kanadischen
operativen Gesellschaft einer zumindest 15-prozentigen
Körperschaftsbesteuerung unterzogen werden.
Eine Steuerfreistellung unter Berufung auf Artikel 23 Abs.
2 lit. b DBA-Kanada kann idR schon allein deshalb zu keinem anders lautenden
Ergebnis führen, da diese Abkommensbestimmung ausdrücklich unter
nationalen Gesetzesvorbehalt gestellt worden ist.
12.
Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 23 Abs. 2 lit. b DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
SteuerumgehungBeteiligungserträgeFreistellunginternationale SchachtelbeteiligungSchachtelprivileginternationale SchachtelbefreiungSchachteldividende
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2125/10/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17387
- Gültig
- 12.01.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF